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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 84

 

(Beginn um 9.03 Uhr.)

 

Präsident Ernst Woller: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich begrüße Sie zur 26. Sitzung des Wiener Landtages und ersuche Sie, die Plätze einzunehmen.

 

Die 26. Sitzung des Wiener Landtages ist somit eröffnet.

 

09.03.18 Entschuldigt sind: Abg. Dipl.-Ing. Al-Rawi - er ist auf Dienstreise -, Abg. Baron ist krank, Abg. Ebinger ist dienstlich verhindert, Frau Abg. Korosec ist dienstlich verhindert, Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger ist dienstlich verhindert, Frau Abg. Schubert ist krank.

 

Nicht für den ganzen Tag entschuldigt sind: Herr Abg. Guggenbichler bis 14 Uhr, Herr Abg. Dr. Aichinger ab 13.30 Uhr, Frau Abg. Straubinger ab 14 Uhr, Herr Abg. Strobl von 9 Uhr bis 11 Uhr - dienstlich verhindert -, Frau Abg. Mag. Wehsely von 9 Uhr bis 11 Uhr - dienstlich verhindert.

 

09.04.05 Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

9.04.07†Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP-530925-2018-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Mag. Juraczka gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Umwelt und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Welche Behördenverfahren auf Wiener Landesebene in Ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. nach dem Naturschutzgesetz) betreffend das Infrastrukturprojekt Lückenschluss S1 / Errichtung des Lobautunnels sind im erstinstanzlichen Verfahren noch nicht mittels Erlassung eines Bescheides abgeschlossen bzw. werden demnächst eingeleitet?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, am Tag 4 der Sitzungswoche vor dem Sommer!

 

Die Frage, die an mich gerichtet wurde, beschäftigt sich mit dem Thema S 1, Wiener Außenring Schnellstraße, und den dazugehörigen Verfahren, die wir in der Stadt abwickeln.

 

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie wissen ja, dass es sich bei dieser Straße um eine Bundesstraße handelt. Diese fällt unter den 3. Abschnitt des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, und zwar diese konkrete Straße noch unter das UVP-Gesetz in der Version aus dem Jahr 2000. Grundsätzlich ist es so, dass für Bundesstraßen, wie der Name schon sagt, auch der Bund für die Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zuständig ist, in diesem Fall das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Der Antrag zu diesem UVP-Verfahren - und ich muss sagen, das hat mich selbst überrascht - wurde am 26.3. im Jahr 2009 eingebracht. Nur damit man sich das auf der Zunge zergehen lässt: 2009! - Wir haben jetzt 2018, und ich glaube, das Verfahren ist vor Kurzem erst abgeschlossen worden. Das ist jetzt, muss ich sagen, auch nicht Schuld der Behörde, sondern Sie wissen, dass es dazwischen sehr viele Gerichtsverfahren gegeben hat, die das Ganze doch sehr lange verschleppt haben.

 

Wie ich vorhin schon erwähnt habe, ist die alte Rechtslage vor der Novelle 2012 zum UVP-G noch anzuwenden. Das bedeutet, vom Bundesministerium für Verkehr, also vom Verkehrsministerium, sage ich jetzt der Kürze halber - ich will nicht immer alle Bereiche aufzählen -, waren die Umweltverträglichkeit und die Genehmigungstatbestände des UVP-G 2000 und jener Materiengesetze zu prüfen, die von einem Bundesminister zu vollziehen sind.

 

Die anderen bundesrechtlichen Genehmigungstatbestände sind vom Landeshauptmann in einem teilkonzentrierten Verfahren zu prüfen. In Wien betrifft das konkret das Wasserrechtsverfahren mit der MA 58. Und dann gibt es noch die landesrechtlichen Genehmigungstatbestände. Die sind von den jeweiligen Landesbehörden zu prüfen, konkret von der MA 22 betreffend das Naturschutzgesetz.

 

Das heißt, das sind die zwei Verfahren, die wir auf Länderebene abzuführen haben: Wasserrecht und Naturschutz. In beiden Verfahren - und das ist, glaube ich, auch sehr wichtig, um das Ganze zu verstehen - ist es so, dass zwingend die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundes abzuwarten sind. Das heißt, wir hatten bisher keine Möglichkeit, tätig zu werden, weil das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren auf Bundesebene noch gelaufen ist. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Bundesverwaltungsgerichts - und damit gleichzeitig, dann kurz danach, dem Abschluss des UVP-Verfahrens auf Bundesebene - war es dann erst möglich, nach einer Einreichung der ASFINAG, dass die beiden Behörden MA 22 und MA 58 tätig wurden.

 

Jetzt wird das Ganze in zwei Abschnitten abgehandelt. Derzeit geht es um den 1. Abschnitt, Groß-Enzersdorf bis Süßenbrunn. Dazu ist ein Genehmigungsverfahren, eben betreffend Naturschutz, in erster Instanz bei der MA 22 anhängig. Das wurde eigentlich unmittelbar nach Rechtskraft des Bescheides, also einige Wochen später, eingereicht und ist derzeit bei den Sachverständigen zur Begutachtung. Sachverständigengutachten und Abschluss liegen noch nicht vor.

 

Für den 2. Abschnitt, Schwechat bis Groß-Enzersdorf, gibt es bei uns noch keine Einreichung für das Verfahren, wohl auch deshalb, weil man jetzt vermutlich einmal den positiven Bescheid im ersten Verfahren abwarten will. Die ASFINAG hat angekündigt, 2019 mit dem Bau beginnen zu wollen. Das heißt, das wird sich aus meiner Sicht auf jeden Fall problemlos ausgehen.

 

Für das Wasserrechtsverfahren ist ebenfalls eingereicht worden. Hier ist es so, dass wir gemeinsam mit Niederösterreich, mit dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, ein länderübergreifendes Verfahren führen, das sehr, sehr gut funktioniert und das jetzt auch im Laufen ist. Für den 2. Abschnitt ist auch bei der MA 58 noch kein Verfahren anhängig. Aber die ASFINAG hat ja auch angekündigt, mit dem 2. Abschnitt dann ungefähr 2 Jahre nach Baubeginn des ersten Abschnitts beginnen zu wollen, deswegen erfolgte vermutlich auch noch keine Einreichung.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Irschik. - Bitte.

 

9.08.45

Abg. Wolfgang Irschik (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

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