Landtag, 25. Sitzung vom 25.05.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 31
gestern noch ein paar Zahlen heraussuchen lassen, die ich für wirklich relevant halte. Die Kollegin, die mir in der 2. Anfrage die Frage gestellt hat, wird jetzt gleich wahrscheinlich freundlich lächeln, weil ich gesagt habe, dass ich eine Beziehung zwischen der Arbeitslosenentwicklung und Mindestsicherungsentwicklung feststellen möchte. Ich habe mir daher die Entwicklung der Monatsstatistik des Arbeitsmarktservice über die Bezieher der Arbeitslosigkeit und Schulungsteilnehmer in Wien heraussuchen lassen, nämlich im Vergleich zur Wiener Mindestsicherung, denn dann wird es erst wirklich prickelnd, dann kann man auch eine Aussage treffen über das, was sich hier in der Wiener Mindestsicherung abspielt. Ich gebe Ihnen jetzt nur ein paar wenige Zahlen. Ich vergleiche immer den Dezember mit dem jeweiligen Monat ein Jahr davor, also den Dezember 2017 mit dem Dezember 2016, und so weiter.
Die Zahl der Arbeitslosen in Wien im Dezember 2017 ist im Vergleich zum Dezember des Vorjahres um 2,8 Prozent gesunken. Die Zahl der Wiener Mindestsicherungsbezieher ist im gleichen Zeitraum um 3,6 Prozent gesunken. Im Jänner 2018: Arbeitslosigkeit minus 3,5 Prozent im Vergleich zum Jänner es Vorjahres. Die Zahl der Wiener Mindestsicherungsbezieher ist im gleichen Zeitraum um 4,9 Prozent gesunken. Februar 2018: minus 3,2 Prozent Arbeitslosigkeit. Mindestsicherung: minus 7,9 Prozent. März 2018: minus 4,3 Prozent Arbeitslosigkeit, Mindestsicherung: minus 8,1 Prozent. April 2018: minus 4 Prozent Arbeitslosigkeit, Mindestsicherung: minus 8,5 Prozent. Wenn man sich das dann anschaut - und so habe ich ja auch Ihre Frage verstanden, genau das müssen wir uns anschauen, das muss man auch nebeneinander stellen, damit man begreift, wo gerade welche Entwicklung entsteht -, sieht man ganz deutlich, dass die Zahl der Arbeitslosen in Wien im Vergleich zur Zahl der Mindestsicherungsbezieher wesentlich weniger gesunken ist als jene im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Diese Wechselbeziehung ist natürlich eines der zentral relevanten Dinge.
Ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass es diese Entwicklung deshalb gibt, weil wir in den letzten Monaten viele begleitende Maßnahmen gesetzt haben, dass wir viele begleitende Verbesserungen der zuständigen Abteilung durchgeführt haben. Ich denke daher, dass wir diese Entwicklung noch weiter sehen werden und über die Details dann auch gemeinsam diskutieren können. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Stadtrat. Da die 1. Zusatzfrage zurückgezogen wurde, kommen wir zur 2. Zusatzfrage, gestellt von Frau Abg. Mag. Hungerländer. - Bitte.
Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat!
Ich habe mit großem Interesse den bisherigen Ausführungen gelauscht, und ich muss sagen, ich freue mich schon auf die Diskussionen. Wir haben offenbar grundlegend divergierende Ansichten. Ich finde beispielsweise, dass die durchaus konstruktiven Vorschläge vom Herrn Bürgermeister kein Unfug sind, und ich freue mich da wirklich auf die Auseinandersetzungen hier im Plenum. Sie haben auch gesagt, dass wir Gesetze haben, die für Sicherheit sorgen, tatsächlich ist es aber so, dass der Vollzug der Gesetze für Sicherheit sorgt. Nun ist seit 1. Oktober 2017 das Integrationsgesetz in Kraft. Dementsprechend ist vor der Auszahlung der Mindestsicherung auch verpflichtend nachzuprüfen, ob die Mindestsicherungsbezieher ihren Integrationsvereinbarungen, Stichwort Deutsch- und Wertekurse, nachkommen.
Meine Frage lautet: Wie oft hat die Stadt Wien von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, beim Österreichischen Integrationsfonds nachzufragen, ob Mindestsicherungsbezieher den Integrationsvereinbarungen nachgekommen sind und ob es Sanktionen gab, wenn es nicht der Fall war?
Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Peter Hacker: Sie werden verstehen, dass ich diese Zahlen nicht auswendig weiß, das ist klar. Aber ich habe Ihnen bei der Beantwortung der vorigen Anfrage referiert, dass wir eine laufende Schnittstelle zum Arbeitsmarktservice haben. Diese laufende Schnittstelle zum Arbeitsmarktservice beinhaltet auch Information über allfällige Sanktionen. Wenn Sie das Gesetz genau kennen, werden Sie wissen, dass wenn es bei Einzelpersonen Schwierigkeiten gibt, ihren Integrationsverpflichtungen nachzukommen, zwar der Integrationsfonds dafür verantwortlich wäre, dass es die entsprechenden Maßnahmen gibt - und da werden wir einmal darüber diskutieren können, wie sehr er seiner Verantwortung wirklich nachkommt -, aber die Sanktionen finden sich wieder, wenn Sie in die Arbeitsmarktdaten schauen. Daher ist durch diese Schnittstelle gewährleistet, dass wir diese Verbindung auch haben und die entsprechenden Informationen bekommen.
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Hebein. - Bitte.
Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Vielen Dank! Meine Frage ist wieder eine sehr allgemeine. Ich halte es für wichtig, dass wir auch ein Stück weit in die Zukunft sehen. Wir sind uns ja alle mehr oder weniger darüber einig, dass es auch Sinn machen würde, wenn es bundeseinheitliche Regelungen geben würde mit Mindeststandards, würdevoll. Jetzt gab es einige Versuche - Sie als Experte waren hier in der einen oder anderen Form dabei -, dass man wieder so etwas zustande bringt. Mich würde dazu Ihre Einschätzung interessieren.
Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Peter Hacker: In der letzten Landessozialreferentenkonferenz, in der ich dabei war, noch in meiner anderen Funktion, haben wir über diese Frage intensiv diskutiert. Es ist ganz interessant, wenn die Landesräte für Sozialfragen beisammensitzen, sind wir uns eigentlich meistens einig, dass es ziemlichen sinnvoll wäre, wenn wir in den unterschiedlichen Leistungsfeldern des Sozialsystems einheitliche Standards und Mindeststandards hätten. Wir haben daher in der letzten Landessozialreferentenkonferenz auch einen Beschluss gefasst, nämlich dass wir Länder bereit sind, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen für die Grundfragen einer Mindeststandarddefinition, die quer in allen Bundesländern gelten kann.
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