Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 52
reicht, habe ich mich jetzt auch zu Wort gemeldet, weil es doch einiges aus dieser Debatte aus meiner Sicht zu berichtigen gibt.
Ja, es stimmt, wir haben uns auf ein Gesamtpaket geeinigt. Wir haben immer gesagt, wenn es diese große, umfassende Reform der Stadtverfassung geben soll, dann sehen wir das als großes Procedere. Jetzt von wortbrüchig, et cetera zu reden, also diese Diskussion finde ich eigentlich müßig. Tatsache ist, angesichts einer immer wieder seit September 2016 angekündigten Untersuchungskommission haben wir uns entschlossen, auf jeden Fall die Stadt, in diesem Fall den Gemeinderat, die Stadtverfassung auf eine allfällige Untersuchungskommission vorzubereiten und die entsprechenden Schritte einzuleiten, damit das, was im Stadtrechnungshof tatsächlich geregelt ist - in einer anderen Form, aber geregelt ist -, jedenfalls für eine möglicherweise innerhalb von einigen Tagen kommende Untersuchungskommission sichergestellt ist.
Daher haben wir uns - nicht, weil wir handwerklich schlecht sind, sondern die Diskussion, Sie wissen es auch ... Wir haben es auch in dem kurzen Gespräch der Geschäftsordnungsarbeitsgruppe erörtert. Wir haben gesagt, okay, trotz alledem braucht man hintennach noch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates. Wir wollten uns die Diskussion ersparen. Damit wir nicht, wann immer irgendeine für den Landtag oder den Gemeinderat kommt, darüber diskutieren müssen, welche Größe es gibt, haben wir es gleich hier hineingeschrieben. Es steht auch nirgends geschrieben, dass das in Stein gemeißelt ist, sondern es kann durchaus trotzdem einer der Bestandteile sein, dass man das ganz normal flexibel ändert. Wir wollten sicherstellen, dass es jetzt für eine möglicherweise rasch stattfindende Untersuchungskommission die Möglichkeit gibt, dass die NEOS vertreten sind.
Wie kommen wir zu dem Schluss, dass diese Untersuchungskommission möglichst rasch kommt? Schlicht und ergreifend, weil - und da muss ich meine Brille aufsetzen - am 28. Februar 2018 Herr Wölbitsch und Frau Korosec gesagt haben, dass ein fertiger Antrag am Tisch liegt. Am 1. März: Ein fertiger Antrag liegt am Tisch. Es hat ihn zwar noch niemand von uns gesehen (StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Das ist Recht der Opposition!), Sie sind auch gestern unserer Bitte nicht nachgekommen, ihn uns wenigstens zu zeigen, aber er liegt am Tisch, wir sollen beitreten. Gut, wir können es aber nicht, weil wir nicht wissen, wo wir beitreten sollen. Unser fertiger Antrag liegt am Tisch. 7. März 2018: Die ÖVP ist bereit, wir sollen zustimmen. Wir wissen zwar nicht, zu was, aber sei’s drum.
9. März, ein ganz spannendes Datum: Ein fertiger Antrag liegt bereits am Tisch. Eine Zeugenliste liegt vor. Die haben wir Gott sei Dank erhalten, denn die haben Sie wenigstens bei einer Pressekonferenz verteilt und wieder eingesammelt. Das war auch eine interessante Vorgangsweise, aber sei’s drum, die kennt man wenigstens, zumindest angeblich irgendwelche Leute. Ein fertiger Antrag liegt am Tisch, man solle zustimmen, jede weitere Verzögerung kostet augenscheinlich Millionen - 9. März. Also gut, nichts anderes war für uns der Auslöser, zu sagen, okay, dann stellen wir sicher, dass die NEOS vertreten sind. Punkt.
Jetzt zu dieser Fragestellung der Wortbrüchigkeit: Da will ich jetzt gar nicht in die FPÖ hineinschauen, aber die Argumentation der ÖVP bei dieser Frage finde ich wirklich spannend. Was war an diesem 9. März, als gesagt wurde, wir sollen einem Antrag, den wir alle, wie gesagt, nicht kennen, zustimmen? Die ÖVP bringt einen Initiativantrag zur Wiener Stadtverfassung ein - über den noch nicht einmal im Ansatz geredet worden ist. Über solche Stadtziel- oder Landeszielbestimmungen, oder was weiß ich, was das sein soll, wurde in dieser Arbeitsgruppe niemals auch nur ansatzweise geredet, aber am 9. März bringt man es ein.
Ich halte nichts von dieser Wortbrüchigkeitsdebatte, sondern es geht darum: Will man (Zwischenrufe bei der ÖVP.) für eine konkrete Situation, ob Anlassgesetzgebung oder wie auch immer, nämlich für die Möglichkeit einer Untersuchungskommission, sicherstellen, dass alle hier im Haus vertretenen Parteien dabei sind, einen Unterschied machen zu etwas, wo ich sage, da gäbe es keine Notwendigkeit - 9. März. Einige Tage später erst ist unser Initiativantrag gekommen. Also wie man jetzt auf die Idee kommt, überhaupt jetzt diese Debatte zu führen! Ich finde sie kindisch, muss ich sagen. Aber weil es letztendlich von der ÖVP kommt, muss ich sagen, also da gab es schon jemanden, der um einiges früher dran war, ohne dass darüber geredet worden wäre.
Also, schlicht und ergreifend, worauf wollten wir hinaus? Wir wollten sicherstellen, dass alle vertreten sind. Ich habe es gestern schon gesagt und ich will es in diesem Haus trotzdem wiederholen: Warum man dieses Instrumentarium der Untersuchungskommission jetzt zu diskreditieren versucht, indem von Vertuschung und ich weiß nicht, was allem gesprochen wird, verstehe ich nicht. Tatsache ist: Nicht einmal die Regierungsfraktionen stellen dort den Vorsitzenden. Wir haben ein, und das ist auch schon gesagt worden, durchaus anerkanntes System im Haus. Es führt ein Richter oder Notar den Vorsitz in diesem Bereich.
Wir haben aber - und das betrifft auch einige der Punkte, die hier vorgelegt werden - tatsächlich unterschiedliche Auffassungen. Ich will nicht alles wiederholen, was Kollege Ellensohn in diesem Zusammenhang inhaltlich schon gesagt hat. Es gibt Punkte, da waren wir - und zwar nicht Regierung gegen Opposition, sondern durchaus auch alle Parteien - unterschiedlicher Auffassung, zum Beispiel in der Frage der Zeugenladungen. Deshalb wird es natürlich diese Zustimmung hier gar nicht geben können, weil wir in dieser Frage - und ich behaupte, nicht nur wir, sondern auch andere Fraktionen - durchaus unterschiedliche Sichtweisen haben. Ich sage das ganz deutlich, weil gestern Kollegin Korosec gemeint hat, dass in der Untersuchungskommission zum Thema Psychiatrie viele Leute abgelehnt worden sind. Ja, die Frage, die uns damals beschäftigt hat, beschäftigt uns heute auch noch, nämlich die Frage des Persönlichkeitsschutzes, wie wir zum Beispiel mit Zeugen umgehen. Diese Frage wird sich bei dieser Untersuchungs
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