Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 52
sagt unsere Stadtverfassung - es ist zwar nicht als Landesverfassungsrecht im formellen Sinn definiert, aber im § 124a steht: „Zu einem gültigen Beschluss des Landtages ist die unbedingte Stimmenmehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten erforderlich. Die Abänderungen dieses Hauptstückes“ - nämlich, was den Landtag betrifft - „können aber nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.“ Das wird sich vermutlich nicht ausgehen.
Jetzt haben wir also die kuriose Situation, dass die Untersuchungskommission beziehungsweise der Untersuchungsausschuss anders geregelt ist. Das erinnert mich ein bisschen an das Thema Stadtrechnungshof. Wie auch immer. Das Ganze wird jedenfalls handwerklich enden wollend geschickt gemacht. Wenn man jetzt schon sagt, es war uns so wichtig, das zu fordern, nämlich diese Abänderung der Regeln zur Untersuchungskommission, die wir jetzt überraschenderweise eingebracht haben, muss ich sagen: Meine Damen und Herren, es wäre auch eine Möglichkeit gewesen, und das wäre vielleicht die richtige Möglichkeit gewesen, das in einer Arbeitsgruppe zu besprechen. Wozu haben wir denn diese Arbeitsgruppe? Es heißt zwar, wir machen das alles gemeinsam, bis Juni wollen wir ein bisschen etwas zusammenbringen, die legistische Ausformulierung kommt dann auch noch, aber warum redet man in der Arbeitsgruppe nicht darüber? Wozu haben wir diese Arbeitsgruppe? (Zwischenruf von Abg. Armin Blind.) Nicht böse sein, Kollege Blind sagt, das ist Wortbruch, und er hat wahrscheinlich recht. (Abg. Armin Blind: Sicher!) Er hat sicher recht, gut. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, das wäre ja nicht so schwer gewesen. Kollege Oxonitsch hat unseren Klubobmann quasi gleichzeitig angerufen, als es eingebracht oder an die APA gebracht wurde. Wenn man schon in einer Arbeitsgruppe, in einem Arbeitskreis ordentlich agieren will, dann macht man es halt im Arbeitskreis, in der Arbeitsgruppe. Ich meine, sind Sie Teil der Arbeitsgruppe? Ja, auch. Also, es wäre ja eine Möglichkeit gewesen, zu sagen, passt auf, wir haben uns zwar darauf verständigt, dass wir das alles gemeinsam machen, aber jetzt geht es um eine Untersuchungskommission. Dann hätte man darüber diskutieren können, dann wäre es wenigstens fair gewesen. So war es unfair.
Was wollen die Freiheitlichen? Wir haben uns trotzdem überlegt, wir versuchen es wenigstens und bringen einen Zusatzantrag ein, wobei die GRÜNEN herzlich eingeladen sind, da mitzustimmen. Was wollen wir? Wir wollen mehrere Sachen ändern. Wir wollen, und da ist ja sehr viel ähnlich mit der ÖVP, das muss man auch dazusagen. Wir werden dem auch zustimmen, nämlich diesem konkreten Abänderungsantrag - so hab ihr es, glaube ich, konkret genannt - der ÖVP. Wir wollen, dass nicht nur 30, sondern auch 25 Mitglieder, das heißt, ein Viertel der Mitglieder dieser Gremien, jeweils eine Untersuchungskommission oder einen Untersuchungsausschuss einsetzen können. Bis jetzt gilt die Mindestzahl von 30 Mitgliedern. Wir wollen die Mitgliederzahl eben variabel gestalten, sodass man das nicht jedes Mal nach jeder Legislaturperiode anpassen muss. Wir wollen Beweisbeschlüsse genau definieren, wir wollen ergänzende Beweisbeschlüsse mit Minderheiten als Minderheitenrecht zulassen. Wir wollen auch die Ladung von Auskunftspersonen als Minderheitenrecht definieren. Das ist, wie ich vorhin schon gesagt habe, ganz wesentlich. Sonst können SPÖ und GRÜNE das jederzeit verhindern. Das wollen wir nicht. Wir wollen auch nichts Außerordentliches oder Abstruses. Schauen Sie nach: Im Bund ist es so, in Kärnten ist es so. Es gibt noch ein paar Bundesländer, wo das schon durchgezogen ist, und die Tendenz geht tatsächlich dort hin.
Wir wollen auch Änderungen bezüglich der Verschwiegenheit. Derzeit ist es relativ einfach: Wenn ein Beamter sagt, da gilt leider die Amtsverschwiegenheit, können die Minderheitsfraktionen durch die Finger schauen. Auch das wollen wir geändert haben. Das wollen wir nicht nur für die Untersuchungskommission, sondern natürlich auch ident für den Untersuchungsausschuss geändert haben. Der Zusatzantrag wurde gestern eingebracht, dürfte allen Fraktionen vorliegen. Ich glaube, es spricht nichts dagegen zuzustimmen. Es sei denn, man sagt: Wir machen das, was wir uns grundsätzlich vorgenommen haben, nämlich gemeinsam alles vorher diskutieren.
Also, meine Damen und Herren, schauen wir, wie das heute ausgeht. Ich sage noch einmal - und das haben wir auch immer betont -: Wir haben sehr großes Interesse, dass man die Geschäftsordnung diskutiert. Es ist ja nicht einmal klar, dass man, nicht böse sein, sich zu jeder Gelegenheit zur Geschäftsordnung melden darf. Ich bin fest überzeugt, dass es gar nicht anders sein kann, und es ist auch hier herauszulesen. Wenn wir schon darüber diskutieren müssen, dann haben wir wirklich ganz große Notwendigkeit, uns über einige Sachen zum Thema Geschäftsordnung zu unterhalten. Nur ist die Vorgangsweise, die Sie gewählt haben, sehr ungeschickt.
Noch eines - vielleicht wird sich auch Kollege Blind noch dazu melden - oder noch einen Schritt zurück: Uns wurde gesagt, aber schauen Sie doch, was auf Nationalratsebene gerade passiert, das ist ein Skandal, unglaublich, Schwarz-Blau oder Türkis-Blau wollte alles verhindern. Meine Damen und Herren - fairerweise muss ich hinzufügen, dass du, Kollege Stürzenbecher, es dann eh auch in einem Nebensatz gesagt hast -, es ist ja noch nicht das Ende der Fahnenstange, nur weil die SPÖ jetzt zumindest nach Ansicht der Mehrheit des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrates es nicht zusammengebracht hat, diesen Antrag korrekt zu definieren, es gibt ja da noch einen Rechtszug. Es ist ja nicht so, wenn der Verfassungsgerichtshof entscheidet, der Geschäftsordnungsausschuss hat vollkommen danebengegriffen, dann gibt es diesen Antrag. (Abg. Siegi Lindenmayr: Der Winkelschreiber hat ...) Wer hat wen bestellt? Hat sich Winkelschreiber. Bitte, das ist einen Ordnungsruf wert! Wissen Sie, was ein Winkelschreiber ist, Herr Kollege? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist eine strafbare Handlung. Herr Kollege, das, glaube ich, müssen wir uns wirklich nicht sagen lassen und auch die Regierung
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular