Landtag, 23. Sitzung vom 26.01.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 52
gen. Das ist unser Ziel. Dass das gehen kann, würde ich einmal vorsichtig sagen, sieht man am Rückgang der Zahlen im letzten halben Jahr. Diesen Weg fortzusetzen, wird eine harte Arbeit sein. Mit unserem neuen Gesetz ist das gut möglich. Aber es wird eben auch darauf ankommen, wie viel Sozialabbau da noch geplant ist, damit wir das auch wirklich halten können. Hier dagegenzuhalten, wird ganz wichtig und essenziell sein. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Seidl. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, sehr geehrte Frau Landesrätin!
Danke für die Beantwortung.
Ich interpretiere die Antwort auf die 1. Frage so, dass Sie Wartezeiten für die Zukunft nicht kategorisch ausschließen und möchte jetzt zur Frage kommen. In Wien gibt es zusätzlich zur nicht vorhandenen Wartezeit auch ein anderes Spezifikum. Und zwar wird Mindestsicherung auch an rechtskräftig negativ beschiedene Asylwerber ausbezahlt.
Da wollte ich Sie fragen: Gibt es da Ihrerseits ein Umdenken, in der Zukunft diesem Personenkreis die Mindestsicherung nicht mehr auszubezahlen?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Schauen Sie, das ist bei Ihnen immer das Gefährliche. Sie vertauschen oft sehr bewusst Begrifflichkeiten, um hiermit Menschen zu verunsichern und auch zu verwirren. Das merke ich immer wieder. Wenn man von Asyl und AsylwerberInnen, von den rechtskräftig Beschiedenen, von der Mindestsicherung und von der Grundversorgung spricht, dann geht gleich einmal ein bisschen ein Begriff dort hin, ein bisschen ein Begriff da hin. Was erzeugt das für ein Bild? Es erzeugt ein Bild, dass wir hier Menschen Sozialleistungen zukommen lassen, denen diese Sozialleistungen eigentlich gar nicht zustehen. Gegen dieses Bild möchte ich mich massiv verwehren!
Ich stehe hier als Verantwortliche für genau diesen Bereich. Da gibt es die MA 40, und diese Magistratsabteilung prüft jeden Antrag. Wer welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt bekommt, ist ganz klar geregelt. Ich möchte ein Mal mehr darauf hinweisen, dass es zur sozialen Absicherung von AsylwerberInnen und Asylberechtigten unterschiedliche Regelungen gibt. AsylwerberInnen erhalten bis zum Abschluss ihres Verfahrens keine Mindestsicherung. In diesem Zeitraum befinden sich die Flüchtlinge in der Grundversorgung. Erst ab dem positiven Bescheid - und da muss man dazusagen, 85 Prozent warten länger als ein Jahr auf diese Entscheidung -, wenn sie den Status subsidiär Schutzberechtigte oder Asylberechtigte erreicht haben, besteht für diese Personengruppe der Anspruch auf Mindestsicherung. Da es während des Asylverfahrens keine Arbeitserlaubnis gibt, ist es so, dass diese asylberechtigten und subsidiär schutzberechtigten Personen auf die Existenzsicherung durch die Mindestsicherung angewiesen sind. Darüber reden wir. Wir reden darüber, dass diese Wiener Mindestsicherung die soziale Absicherung, das letzte soziale Netz, ist und dass es für uns hier ganz wesentlich ist, dass wir den Menschen eine Existenzsicherung zukommen lassen, weil wir wissen, diese Investition ist eine Investition in den sozialen Frieden. Das bringt den Menschen etwas, die viel Geld in dieser Stadt, in diesem Land verdienen, und das bringt den Menschen etwas, die eben nichts haben. Es bringt soziale Sicherheit und sozialen Frieden. Genau darum geht es. Es geht darum, dass wir mit diesen Maßnahmen verhindern, dass es zu einer - ich möchte diesen Ausdruck nicht verwenden, aber es wird immer davon gesprochen - Ghettoisierung kommt. Es bringt, dass es weniger Kriminalität gibt. Es bringt, dass es weniger Obdachlosigkeit gibt. Es bringt, dass es mehr an Integration, mehr an sozialer Absicherung gibt. Das ist, wie wir unser soziales Wien hier verstehen.
Bitte, tun Sie nicht ständig die Menschen auseinanderdividieren und noch auf die Letzten, die in dieser Stadt nichts haben, draufhacken! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin!
Danke für Ihre Ausführungen.
Ich glaube, Sie kennen unsere Haltungen oder unsere Positionen zur Mindestsicherung. Wir haben immer gesagt, wir stehen für Leistungskürzungen auch nicht zur Verfügung. Was wir uns wünschen, sind mehr Sachleistungen, eine bessere Einschleifregelung, aber auch eine Wartefrist, die wir immer gefordert haben, weil wir einfach glauben, 70 Prozent kommen eben aus den Bundesländern, um hier eine gute Maßnahme zu treffen, und zwar für den Fall oder für diesen Umstand, dass wir eben keine bundesweit einheitliche Regelung haben.
Jetzt haben Sie immer in den Diskussionen, die wir auch in den letzten Monaten hatten, immer betont, dass natürlich die bundesweit einheitliche Regelung auch das Ziel der Stadt Wien ist, das man weiter verfolgt. Ich weiß aber, dass es hier Frontalopposition gibt, natürlich auch zu den Plänen, die Schwarz und Blau hier durchdringen lassen. Noch weiß man ja nichts Konkretes.
Wie sehen Sie hier aber mit dieser Haltung, man bewegt sich quasi keinen Schritt zur Wiener Lösung, die Chance, dass man sich trotzdem an einen Tisch setzt und eine konstruktive Lösung, die auch gut für Wien ist, zustande bringt?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Ich möchte ein Mal mehr festhalten: Dass es dieses Wiener Mindestsicherungsgesetz gibt, liegt daran, dass andere ein Modell aufgekündigt haben, das wir hatten, das wir gemeinsam ausdiskutiert haben, uns gemeinsam erarbeitet haben. Der Ausstieg aus dieser gemeinsamen Regelung hat letztendlich dazu geführt, dass wir in Wien eine eigene Regelung gebraucht haben. Wien hat immer gesagt, wir verschließen uns nicht gegen gemeinsame Regelungen. Aber wir haben eine Haltung in dieser Frage. Unsere Haltung ist die, die Sie gerade beschrieben haben: Nicht
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