Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 99
lich! Sie wären nämlich die Ersten, die kritisieren und fragen: Warum bekommt jemand in einem so großen Bad das gleiche Geld wie jemand in einem kleinen Bad für eigentlich weniger Leistung? - So sind diese Differenziertheiten zustande gekommen!
Wie gesagt: Das ist im Altsystem so, weil wir keine Möglichkeiten der Einreihung und der Zuordnung haben. Im Neusystem ist das möglich, weil wir jetzt entsprechend der Leistung zuordnen und bezahlen können.
Zum Thema Pensionen: Ich weiß, das ist ein leidvolles Thema! Niemand von uns hat gesagt, dass wir gerne Kolleginnen und Kollegen frühzeitig in den Ruhestand schicken. Es gibt dafür zwei verschiedene Gründe. Ein Grund dafür sind alle Krankheiten, die es gibt und die wir leider auch im Privatbereich kennen: Krebserkrankungen, Erkrankungen des Stützapparates, aber natürlich auch sämtliche psychischen Erkrankungen, die uns auch Sorgen bereiten und gegen welche wir in der Stadt arbeiten und versuchen, entsprechende Programme zu entwickeln.
Der zweite Komplex sind die Organisationsänderungen: Es wurde heute auch wiederholt gesagt, dass der Steuerzahler das zu bezahlen hat. - Im Energiebereich muss das die Energiewirtschaft natürlich auch entsprechend erwirtschaften, so wie - das sage ich auch gleich dazu - das alle anderen Energieunternehmungen in der Republik bisher auch getan haben. Der Energiewandel und die Änderungen in der Energiewirtschaft sind halt sehr dramatisch!
Ich sage hier aber mit aller Deutlichkeit und habe das auch das letzte Mal gesagt: Wir haben bei den Alterspensionen bei der Stadt Wien einen besseren Durchschnitt als im ASVG, denn wir sind bei der Alterspension bei 61,9 Jahren, im ASVG beträgt der Durchschnitt 61,6 Jahre.
Wir haben bei Invalidität oder bei vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Krankheit ein durchschnittliches Alter von 55,08 Jahren, während dieses im ASVG 54,09 Jahre bei den Männern und 52,8 Jahre bei den Frauen beträgt. Der Durchschnitt ist also bei der Stadt Wien höher. Beides ist allerdings nicht zufriedenstellend, weder in der Privatwirtschaft noch hier bei uns! Wir müssen daher darauf achten und gemeinsam erreichen, dass wir die Kolleginnen und Kollegen sowohl im Privatbereich als auch bei uns möglichst lange gesund erhalten, um ein höheres Pensionsantrittsalter zu ermöglichen.
Ich halte es aber tatsächlich für unfair, wenn man uns diesbezüglich Vorwürfe macht, während man sich in der Privatwirtschaft ständig der Kranken entledigt und Kranke auch kündigt! Wir wissen im Hinblick auf die Zahl der Invaliditätspensionistinnen und -pensionisten im Privatbereich, dass nur 30 Prozent aus Beschäftigung kommen und 70 Prozent aus Arbeitslosigkeit. Das heißt, die Firmen kündigen Kolleginnen und Kollegen, bevor sie in den Ruhestand treten. Sie sind monatelang krank und gekündigt, und dann werden sie in Pension geschickt. - Ich glaube, in diesem Zusammenhang sollte man auch in der Privatwirtschaft ansetzen, damit diese Kündigungen aus Krankheitsgründen erschwert werden und wir viel mehr Ältere in Beschäftigung haben, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Die Abgeordnete der Freiheitlichen Partei hat sehr oft das Wort unverantwortlich in den Mund genommen. - Ich halte den Inhalt der Wortmeldungen, so wie sie die Freiheitlichen aufgesetzt haben, für unverantwortlich! Denn mit solchen Halbwahrheiten und Halbzitierungen kommt es in Wirklichkeit zu einer riesigen Verunsicherung, und ich glaube, so können wir zu keiner sachlichen und seriösen Diskussion kommen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Ich möchte nur ein paar Beispiele herausgreifen, weil ich glaube, dass man das richtigstellen muss, und zwar auch im Interesse der Kolleginnen und Kollegen, die zuhören und sich jetzt auf Grund der freiheitlichen Wortmeldung Sorgen machen: Wenn Sie hier davon sprechen, dass es im Altsystem im Nebengebührenkatalog teilweise Entschädigungen gibt, die nicht für die Pension anrechenbar sind, dann sage ich: Ja. Das stimmt! Das sind Aufwandsentschädigungen und Tagsätze. Diese werden gemäß keinem Dienstrecht, keiner Besoldungsordnung und keinem Kollektivvertrag 14 Mal bezahlt, sondern solche Entschädigungen können aus steuerlichen Gründen nur 12 Mal bezahlt werden, und das kann auch nicht pensionsanrechenbar sein. Ja. Das ist richtig. Davor braucht man sich aber nicht zu fürchten!
Wenn Sie davon sprechen, dass wir einen Zwangsumstieg gemacht haben und in Wirklichkeit die Vordienstzeitenanrechnung auf Grund der europäischen Rechtsprechung meinen, dann erwidere ich: Es stimmt, dass wir im Gleichklang mit dem Bundesdienst hier eine Reparaturmaßnahme versucht haben - es ist ja noch nicht klar, wie das ausgeht -, um hier die Vordienstzeitanrechnungen europäisch rechtskonform zu machen.
Ich sage hier aber auch deutlich: Es hat deswegen kein einziger Beschäftigtiger ein Minus! Wenn Sie hier sagen, dass die Kolleginnen und Kollegen ein Minus haben, dann ist das falsch! Es gibt keinen einzigen Beschäftigten, der im Vergleich zur vorigen Regelung ein Minus hat! Was Sie behaupten, ist falsch, und ich erwarte mir, dass Sie hier korrekter recherchieren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Zu den Frage der Gegenfinanzierung, des Aufnahmestopps und verspäteter Aufnahmen: Ja. Es ist richtig, dass im Gesetz steht, dass es zu verspäteten Aufnahmen kommen soll beziehungsweise einen Aufnahmestopp gibt. Wenn Sie das hier aber zitieren, dann zitieren Sie bitte auch das, was zusätzlich vereinbart und auch ausgeschickt wurde, dass es nämlich genau in den Bereichen, die Sie erwähnt haben, nämlich in den Gesundheitsbereichen, bei den Ärzten, bei der Pflege, bei der Rettung oder in den Kindergärten - ich könnte jetzt alle aufzählen, die wir vereinbart haben -, zu keinem Aufnahmestopp kommt, damit die Bevölkerung entsprechend versorgt werden kann und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch ihre Dienste und Dienstzeiten einhalten können! - Zitieren Sie daher bitte korrekt nicht nur das, was im Gesetz steht, sondern auch das, was in Briefen, Weisungen und Erläuterungen dazu hinausgegangen ist!
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