Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 99
Ich darf nur kurz vorweg die anwesenden JournalistInnen und Kameraleute ersuchen, sich nicht in den Bankreihen zu bewegen und auch Unterlagen, die in den Bankreihen liegen, nicht für eigene Zwecke zu entfernen.
Herr Landeshauptmann!
Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!
Die heute zum Beschluss vorliegende Dienstrechts- und Besoldungsreform stellt zweifelsohne einen großen und bedeutenden Schritt dar und wird von mir außerordentlich begrüßt, insbesondere weil anstelle eines rein ausbildungsbezogenen Systems eine funktionsorientierte Entlohnung mit höheren Einstiegsgehältern und abgeflachten Gehaltskurven entwickelt wurde. Eine wesentliche Neuerung besteht auch darin, dass neu eintretende Bedienstete nicht mehr pragmatisiert werden. Das bedeutet, dass die Ruhestandsversetzung wegen Organisationsänderung nicht zur Anwendung kommen kann und im Neurecht generell nicht mehr vorgesehen ist.
Was das sogenannte Altrecht und die von Ihnen angesprochene Bestimmung der Dienstordnung anbelangt, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass sich in einer großen Stadtverwaltung wie der unseren Organisationsänderungen aus Verbesserungen der Arbeitsabläufe sowie aus Rationalisierungsüberlegungen immer wieder ergeben können. Selbstverständlich wird dabei das Ziel verfolgt, die davon betroffenen Bediensteten im Dienst zu behalten und anderweitig angemessen zu beschäftigen. Die Ruhestandsversetzung im Falle einer Organisationsänderung ist somit eine Ultima Ratio, kann also nur dann erfolgen, wenn eine anderweitige angemessene Beschäftigung der Betroffenen auch durch zumutbare Aus-, Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen nicht möglich ist. Dadurch wird eine vernünftige Abwägung der diversen Entscheidungskriterien in jedem Einzelfall ermöglicht beziehungsweise vorgenommen. Schon aus dem Anspruch der Stadt Wien als soziale Dienstgeberin ergibt sich überdies, auch die Frage der Zumutbarkeit sowie der sozialen Angemessenheit von Integrations- und Umschulungsmaßnahmen nicht außer Acht zu lassen.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Ich halte hier eine historische Einladung zu einer Sitzung in Händen, nämlich zur Gemeinderätlichen Personalkommission, die letzte ihrer Art, die letzte Einladung zu einer GPK-Sitzung, die monatlich stattfinden wird. (Der Redner zeigt auf ein Schriftstück.) In Hinkunft wird es nicht mehr so sein, dass die vorzeitigen Ruhestandsversetzungen in der Gemeinderätlichen Personalkommission beschlossen werden. Es ist daher für die Opposition aber auch für die Regierungsabgeordneten nicht mehr ersichtlich, wie viele Personen monatlich, sei es aus organisatorischen Gründen, aus gesundheitlichen Gründen, auf Antrag oder von Amts wegen, vorzeitig den Ruhestand antreten. Jetzt bringen aber diese monatliche Debatte und diese Information natürlich sehr viel für die politische Debatte, und die politische Debatte ist ja Voraussetzung dafür, dass es zu einer Weiterentwicklung und zu einer Verbesserung kommt. Das gemeinsame Ziel ist ja ein höheres Pensionsantrittsalter. Daher stelle ich mir die Frage, wie das in Zukunft gewährleistet sein wird und wie Sie dafür sorgen werden, dass mit einer regelmäßigen Information aller Abgeordneten sichergestellt wird, dass diese politische Debatte nicht zum Erliegen kommt.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr. Michael Häupl: Ich habe nicht ganz genau mitbekommen, ob Sie die Frage auch mir gestellt haben oder nur sich selbst. Unbestreitbar könnten Sie sie wahrscheinlich auch besser beantworten, denn dass es keine Möglichkeit gibt, in der Personalkommission über Dinge von Personalinteresse zu sprechen, hat sich bisher meiner Information entzogen. Aber wie dem auch immer sei. Ja, selbstverständlich bin ich der Auffassung, dass Sie als Abgeordnete insgesamt gesehen durchaus auch darüber entsprechend Bescheid wissen sollen. Ich bin völlig überzeugt davon, dass wir Mittel und Wege finden, im Rahmen der parlamentarischen Demokratie diese Auskunft auch zu erteilen.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Weil die 2. Zusatzfrage gestrichen wurde, kommen wir zur 3. von Frau Abg. Schütz. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Angela Schütz (FPÖ): Herr Landeshauptmann!
Zuletzt hat es ja bei der Stadtwerke Holding fast 1.000 Pensionierungen von Amts wegen gegeben, und man hört jetzt aus diesem Bereich, dass das nur der erste Teil gewesen sein soll und dass hier noch eine Pensionierungswelle in etwa fast derselben Höhe erfolgen soll. Weiters haben wir gehört, dass der § 68 Abs. 177 auch weiterbestehen soll. Wir haben auch in den Erläuterungen der neuen Wiener Besoldungsordnung gelesen, dass 2022 450 Dienstposten gestrichen oder eingespart werden sollen, wie auch immer man das nennen möchte. Jetzt meine Frage: Wie viele der nach dem neuen Dienstrecht 450 einzusparenden Dienstposten fallen einer Organisationsänderung von Amtswegen zum Opfer und wie viele Altbedienstete der Stadtwerke Holding sind künftig von so einer Änderung betroffen?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr. Michael Häupl: Zwei Dinge vorab dazu: Ich kommentiere Gerüchte nicht, weil ich mich mit den Fakten hinreichend ausgelastet fühle. Und zum Zweiten: Diese Details kann ich Ihnen so nicht beantworten. Ich bin überzeugt, die zuständige Stadträtin wäre dazu durchaus in der Lage, wenn man sie über diese Details fragen würde. Ich kann das zur Stunde nicht, aber ich reiche es gerne nach, so wie üblich. Ich habe niemals behauptet, dass ich allwissend bin, daher kann ich Ihnen diese konkrete Frage, die Sie hier gestellt haben, nicht beantworten.
Ich stelle aber umgekehrt Folgendes zur Diskussion: Es wird immer wieder gerade von der Opposition kritisiert, dass es zu viele Bedienstete gibt, dass ein zu aufgeblähter Verwaltungsapparat in der Stadt vorhanden ist.
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