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Landtag, 20. Sitzung vom 23.10.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 49

 

gruppe Doppelstaatsbürgerschaft mit den Verfahren betraut sind.

 

Diese 25 Personen sind zusammen mit den anderen verantwortlich für die Verfahren, und sie arbeiten sehr schnell. Von der MA 35 sind bereits über 2.200 Verfahren eingeleitet worden, und die Behörde befindet sich in allen diesen Fällen eben derzeit im Ermittlungsverfahren. Das ist auch im österreichweiten Vergleich, sagen wir einmal, mehr als sportlich.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.03.25

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Einen Teil dieser Informationen, die ich jetzt hören konnte, konnte ich ja auch schon einem Akt des Wohnausschusses entnehmen, weil jetzt eben für diese 25 Mitarbeiter Büroflächen angemietet werden müssen. Diesem Akt entnehme ich auch, dass nicht nur 25 zusätzliche Mitarbeiter aufgenommen werden, sondern auch 4 Mitarbeiter aus dem Personalstand der MA 35, also dann insgesamt 29 offenbar diese Doppelstaatsbürgerschaften überprüfen sollen.

 

18.500 Prüfungen, das ist doch eine sehr große Zahl, eine viel größere Zahl, als man ursprünglich angenommen hat. Da stellt sich die Frage, ob hier berechtigterweise eine türkische und eine österreichische Staatsbürgerschaft bestehen können.

 

Die Frage ist nun: In welchem Zeitraum sollen diese 18.500 Personen geprüft werden? In welchem Zeitraum ist das mit 29 Mitarbeitern möglich? Sind es 29, oder sind es mehr? Und was ist Ihr Ziel für den Zeitpunkt, dass man wirklich Bescheid weiß, dass man eine definitive Prüfung zu diesen 18.500 Fällen hat? Wann werden diese geprüft sein, was ist Ihr Ziel für das Ende dieser Prüfung?

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Nun, zuallererst möchte ich dazu sagen, dass sich das vom ersten Tag nach Einlangen dieser Liste an nicht verändert hat. Ich bin der Meinung, das Thema ist ein riesengroßes, es ist aber zugleich auch ein sehr, sehr sensibles und ernstes. Daher braucht es meiner Meinung nach vier Dinge.

 

Zuallererst: volle Transparenz! Ich bin vom ersten Tag an auch immer Rede und Antwort gestanden über den Stand der Verfahren, über die Zahl der Verfahren, über die Art und Weise, wie wir das angehen. Also: Transparenz.

 

Das Zweite ist natürlich, das Ganze nicht zu verzögern, es so schnell wie möglich anzugehen und dafür auch die Mittel bereitzustellen.

 

Drittens aber: so konsequent, so redlich und so gewissenhaft wie nötig zu prüfen! Denn niemand hat etwas davon, wenn wir hier die Verfahren in einem Husch-Pfusch-Verfahren abschließen, und sie werden dann nachher gerichtlich wieder aufgehoben - einmal abgesehen davon, dass das natürlich Verfahren sind, die auf dem Rücken von Menschen stattfinden, die hier in Österreich leben, Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind, ihren Pflichten nachkommen, Steuern zahlen, et cetera.

 

Was ich damit sagen will, ist: Rechtsstaat ist Rechtsstaat, und wir werden das so durchführen, wie es notwendig ist.

 

Das vierte in diesem Zusammenhang Notwendige ist: Wir machen das in sehr, sehr enger Abstimmung mit den anderen Bundesländern. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen sich nahezu monatlich, und dazwischen tauschen sie sich auch aus mit den Behördenleiterinnen und Behördenleitern der anderen verantwortlichen Behörden in den Ländern.

 

Es geht im Grunde genommen darum, einen gemeinsamen Weg zu finden, wie man das machen kann. Das wird natürlich in den nächsten Wochen und Monaten auch die Dauer, die Geschwindigkeit und die konkrete Form der Verfahren betreffen. Denn wenn diese einmal abgeschlossen sind, rechtskräftig sind, dann wird man sich ja mit den anderen Bundesländern austauschen und vermutlich eine klarere Sichtweise darauf bekommen, wie lange es dauern wird und auf wie viele Verfahren man sich einstellen muss.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die 3. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.07.07

Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Danke, Herr Stadtrat!

 

Vielleicht erlauben Sie mir eine Bemerkung zu Ihrer letzten Ausführung: Bei den Doppelstaatsbürgerschaften handelt es sich natürlich auch um manche Fälle, wo jemand bewusst dolos sich die ehemalige, zurückgelegte Staatsbürgerschaft mutmaßlich wiedergeholt hat. Da ist also natürlich schon auch zu bedenken, dass die Republik Österreich offenkundig in solchen Fällen vielleicht auch getäuscht wurde, um sich da eventuell Vorteile letztendlich auf beiden Ebenen zu verschaffen. Insofern ist es auch wichtig, dass ein Rechtsstaat hier ganz klar zeigt, dass man sich das nicht gefallen lässt und entsprechend auch das bestehende Gesetz exekutiert.

 

Die Frage der MA 35 und der Staatsbürgerschaften taucht nicht nur in Volksanwaltschaftsberichten auf, sondern auch im Bericht des Landesverwaltungsgerichts, das festgestellt hat, dass hier oftmals auf Grund von Devolutionen dann das Landesverwaltungsgericht sozusagen das Verfahren in erster Instanz durchführen musste. Glauben Sie, dass auf Grund der von Ihnen getroffenen Maßnahmen bei der MA 35 uns derartige Devolutionen in den nächsten Jahren erspart bleiben?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Erstens einmal: Dem ersten Teil der Frage, der eine Feststellung war, kann ich nur zustimmen. Selbstverständlich! Dafür sind ja auch die Feststellungsverfahren da, um eben festzustellen, ob es sich bei einer Staatsbürgerschaft um eine illegale Staatsbürgerschaft handelt und ob man die eben im Zuge dieses Feststellungsverfahrens auch verliert oder aberkannt bekommt.

 

Was die Zusammenarbeit beziehungsweise die Verfahren am Verwaltungsgericht betrifft: Ganz ehrlich, ich denke, es hat keinen Sinn, hier zu glauben, denn wir sollten die Zeit abwarten, bis wir eben nicht nur glauben, sondern wissen.

 

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