Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 67
Erziehung auch beim zuständigen Pflegschaftsgericht beantragt. Das ist die Praxis.
Damit das sozusagen auch bekannt ist und um jede Verunsicherung beziehungsweise Unwissenheit von Anfang an zu reduzieren, haben sowohl die MA 11 an alle Kindergärten und Kindergruppen als auch der Wiener Stadtschulrat im Zuge des erwähnten Erlasses und die Kinder- und Jugendanwälte Österreichs alle Wiener Schulen, alle Kindergärten und interessierten Wienerinnen und Wiener im Frühjahr über die bestehende rechtliche Lage informiert und über das Thema sensibilisiert.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Guten Morgen!
Danke für die rechtlichen Ausführungen, es ist, glaube ich, gut, dass wir die alle auch noch einmal vor Augen geführt bekommen haben. Die Frage nach dem Umgang mit Religion im Kindergarten ist in diesen Erlässen ja nicht wirklich geregelt. Es ist auch schwer, rechtlich zu fixieren, welche Art der Religionsausübung in Ordnung ist und wo es zu religiöser Indoktrinierung führt. Da würde mich interessieren, wie du selber diese Situation von zu starkem Religionsunterricht schon im Kindergarten siehst und wann der Leitfaden von der Stadt Wien kommt. Im Laufe der letzten Tage habe ich nichts mehr davon gehört, vor einigen Wochen habe ich einmal davon gelesen. Wie stehen die Arbeiten dazu?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage! Nun zuerst einmal: Religionsunterricht, auch mit dieser Bezeichnung, hat aus meiner Sicht im Kindergarten gar nichts verloren, die Vermittlung religiöser Werte, Traditionen, Festen und ethischer Grundfragen, selbstverständlich. Das ist im Bildungsplan im Grunde genommen relativ ausführlich enthalten, natürlich von einer Warte der Äquidistanz aus, die mir auch persönlich sehr wichtig ist. Du hast aber richtig angesprochen, dass zur - wenn man so will - Detaillierung besonders auch für Einrichtungen, die sich spezifisch dem Thema der Religionsvermittlung widmen wollen, ein Regionsleitfaden erarbeitet wird. Der momentane Stand ist, dass es Gespräche und Diskussionen mit allen Religionsgemeinschaften gegeben hat und dass dieser gerade erarbeitet wird, im Herbst kommt.
Die zweite Frage, wie ich persönlich zu Religionsvermittlung stehe, Unterricht hat in dem Sinn keinen Platz, selbstverständlich hat auch nichts Platz, was in irgendeiner Form Kinder beschämt, unter Zwang stellt, einen strafenden Gott vermittelt, zwanghaft gebetet wird, et cetera, denn im Zentrum einer Kinderbetreuungseinrichtung, wurscht, ob das Kindergarten oder Schule ist, ist die Entfaltung jedes Kindes, und daher ist meine Position dazu relativ klar.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schwarz. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank. Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Sie haben jetzt die rechtlichen Gegebenheiten in einem enorm schnellen Tempo vorgelesen, dass ich ehrlicherweise ab und zu gestolpert bin. Deswegen eine vertiefende Frage, weil uns Direktoren von Schulen sehr oft darauf angesprochen haben. Wir haben besonders nach den Ferien Situationen, wo Kinder mit Kopftuch wieder in die Schulen kommen. Wenn man nachfragt, warum denn das jetzt so ist und es ein Vertrauensverhältnis zu dem Direktor oder zu der Lehrkraft gibt, hört man öfters: Weil es meine Familie so will oder mein Bruder oder mein Vater.
Jetzt ist meine Frage: Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass, wenn das der Fall ist, dass das so gemeldet wird, der Direktor das an die Stellen weitergeben muss oder wie würden Sie diesem Direktor oder diesem Lehrpersonal empfehlen, vorzugehen?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Nun, zuerst einmal ist es die Pflicht jeder Betreuungsperson, egal, ob der jetzt Direktor, Direktorin, Lehrerin, Lehrer oder Pädagoge, Pädagogin in einem Kindergarten ist, eine Kindswohlgefährdung zu melden. Und das ist jeder Fall von einem Sachverhalt, wo ein Kind unter Zwang ein Verhalten ausüben muss. Das ist zum Beispiel das Tragen einer bestimmten Kleidung, religiös motiviert oder nicht, aber genauso das Thema, das ist ja in der Anfrage gewesen, Fasten gegen den Willen des Kindes. Das zur Information, auch was die Schritte betrifft, auch was einen Ort der Meldung betrifft, et cetera, wurde als Erlass an alle Schulen geschickt. Also in den Schulen, wenn man so will, ist die genaue Vorgangsweise dazu vorliegend. Ich kann das aber gerne auch nachher noch anbieten. Es steht der Öffentlichkeit zu Verfügung.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Aigner. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke, Herr Präsident.
Danke, Herr Landesrat, für die wirklich profunde Beantwortung der Anfrage. Vielleicht eine kurze Vorbemerkung, bevor ich zu meiner Zusatzfrage komme. Bei unmündigen Minderjährigen, also bis 14, wenn die jetzt angeblich freiwillig fasten, ist es ja dennoch massiv ungesund. Also das heißt, die Freiwilligkeit ändert ja nichts daran, dass das natürlich für die Gesundheit und letztendlich auch für die Leistungsfähigkeit in der Schule ein ganz ein großes Problem ist. Das ist ja gerade jetzt in der warmen Jahreszeit mit nichts trinken, und so weiter, selbst wenn man das freiwillig macht, ist hier letztendlich auch Gefahr in Verzug.
Meine Frage ist: Ich habe mich ja bei meiner Frage auf einen Hilferuf in den Medien seitens einer Lehrerin oder einer Direktorin bezogen. Es gibt auch Erlässe, also es ist wirklich ein Problem. Haben Sie einen Überblick über die Fallzahlen, wie viele Meldungen in diesem Zusammenhang mit religiös oder sonstwie motiviertem Fasten, reichen da die Jugendwohlfahrtsträger?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Bevor ich Ihnen das Wort erteile, Herr Stadtrat, darf ich noch Da
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