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Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 62

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ehrlich gesagt, ich habe ein bissel was ausgelassen, aber nur um den Rahmen dieser Veranstaltung hier nicht zu sprengen. Ich hätte noch mehr Unterlagen mit gehabt.

 

Also kommen wir mal zu dem Ultrafeinstaub. Beim Ultrafeinstaub ist es so, dass es noch kein wirklich genormtes und EU-weit vorgeschriebenes Messverfahren gibt. Daher ist es auch wahnsinnig schwer, zum jetzigen Zeitpunkt unterschiedliche Messergebnisse zum Ultrafeinstaub miteinander zu vergleichen, weil man nicht weiß, ob man Äpfel mit Birnen vergleicht. Die Europäische Union hat über das relativ lange nachgedacht und ist dann dabei geblieben zu sagen, wir nehmen PM10 weiter sozusagen als Leitindikator für alle Feinstäube, wurscht, welcher Durchmesser, sage ich jetzt einmal so salopp, weil sich offensichtlich in der Expertendiskussion auf EU-Ebene herausgestellt hat, dass das die bessere Strategie ist. Das will ich jetzt sozusagen gar nicht werten oder beurteilen, aber das ist die Faktenlage, die wir vorfinden. Wir haben mit unserem sehr, sehr umfangreichen Messen jetzt, glaube ich, wesentlich mehr getan, als wir tun müssten, weil uns das auch ein wichtiges Anliegen ist.

 

Jetzt zu den Maßnahmen und der Gesundheitsgefährdung, von der Sie vorher gesprochen haben. Also ein Grenzwert ist dazu da, dass die Behörde sagt, und in dem Fall die Europäische Union, wenn dieser Grenzwert überschritten ist, dann habe ich eine Gesundheitsgefährdung und dann muss ich Maßnahmen setzen. Was Sie machen, ist, Sie reden von einer Gesundheitsgefährdung, bevor dieser Grenzwert überschritten ist. Im Gesetz ist daher auch nicht vorgesehen, dass Maßnahmen gesetzt werden, weil Maßnahmen erst gesetzt werden, wenn Gesundheitsgefährdung, sprich, eine Grenzwertüberschreitung da ist. Also insofern nein, wir hatten keine Grenzwertüberschreitung, weil der Grenzwert 35 Überschreitungstage im Jahr ist. Sie können sich das gerne auf EU-Ebene in der Richtlinie anschauen. Selbst wenn Sie das IG-L hernehmen, sind es 25 Tage (Aufregung bei Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.), und da hatten wir auch keine Grenzwertüberschreitung.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Frau Kollegin, bitte!

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima (fortsetzend): Und das Gesetz, lesen Sie es bitte einfach! Es ist auch für Nicht-Juristen sehr leicht zu lesen. Es ist ganz klar geregelt: Neue Maßnahmen erst, wenn der Grenzwert überschritten ist. Und das ist nicht, weil ich das nicht will oder weil irgendwer anderer das nicht will, sondern es gibt die rechtliche Möglichkeit nicht einmal. Jetzt verstehe ich, aus Ihrer Sicht ist das vielleicht bedauerlich, weil Sie sich noch weitere Maßnahmen wünschen oder weil sich das Thema gut für die politische Debatte eignet. Das kann ich jetzt nicht beurteilen. Aber es gibt eine klare gesetzliche Regelung, die wir umgesetzt haben, an die wir uns sehr streng halten, und ich kann nur noch einmal sagen: Seit fünf Jahren keine Grenzwertüberschreitung, auch wenn Ihnen das jetzt politisch gerade nicht in den Kram passt. (Beifall bei SPÖ,FPÖ, ÖVP und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.

 

10.03.27†Lhptm Dr. Michael Häupl - Frage|

Wir kommen damit zur 4. Anfrage (FSP - 00651-2017/0001 - KVP/LM), die von Frau Abg. Ingrid Korosec gestellt und an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. (Die Bestellung der Leitung der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung durch die Landesregierung für jeweils fünf Jahre. Demnächst steht eine neuerliche Ausschreibung an. Wird es ein transparentes Hearing für die anstehende Besetzung der Leitung der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft geben?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!

 

Bekanntlich ist in Wien auf Grund des Gesetzes über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen von Personen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens und Pflegebereichs eine Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft eingerichtet. Nach den einschlägigen Regelungen dieses Gesetzes ist zur Leitung der genannten Einrichtung nach öffentlicher Ausschreibung eine beziehungsweise ein Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin beziehungsweise -anwalt durch die Landesregierung zu bestellen. Die Bestellung erfolgt auf die Dauer von fünf Jahren, die Wiederbestellung ist zulässig. Das diesbezügliche Verfahren erfolgt nach einem klar strukturierten, standardisierten Prozess unter Beachtung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Vorschriften, also insbesondere dem Gesetz über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft sowie dem Wiener Gleichbehandlungsgesetz. Die erforderliche öffentliche Ausschreibung wird daher - nachdem die derzeitige Funktionsperiode der amtierenden Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin mit Ende Juni ausläuft - mit Mitte März 2017 im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemacht werden. Nach einer angemessenen Bewerbungsfrist von etwa drei bis vier Wochen ist geplant, im weiteren Auswahlverfahren auch ein Hearing in Form eines Assessmentcenters hinsichtlich der persönlichen und fachlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber unter Federführung eines Personalberatungsunternehmens durchzuführen. In weiterer Folge wird ein entsprechender Antrag auf Bestellung der Leitung rechtzeitig der Wiener Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Frau Abgeordnete, erlauben Sie mir noch einige zusätzliche Anmerkungen dazu. Ich halte durchaus eine ganze Menge von Hearings. Für eines der besten Bestellungsverfahren halte ich das im KAV vorhandene dreistufige Bestellungsverfahren bei ärztlichen Direktoren beziehungsweise bei Primarärzten, denn da werden einfach alle wichtigen Parameter entsprechend abgetestet, und dann kann mit Sicherheit auch eine fundierte Entscheidung getroffen werden.

 

Wir haben - und ich habe mir das in Vorbereitung dieser Anfragebeantwortung auch noch einmal angesehen - durchaus unterschiedliche Verfahren bei der Bestellung einzelner „Anwälte“ in der Stadt. Das halte ich

 

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