Landtag, 8. Sitzung vom 30.06.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 64
Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich an dieser Stelle auch für die guten, gemeinsamen Gespräche bedanken. Die Novelle sieht eine Stärkung der Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichtshofes vor, eben durch die Übertragung sämtlicher dienstrechtlicher Bestimmungen. Ich denke mir, das ist ein richtiger und guter Weg.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit in unser aller Namen beim Landesverwaltungsgerichtshof, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und beim Herrn Präsidenten ganz herzlich für ihre ganz wichtige Arbeit bedanken, die sie hier im Dienste der Stadt erledigen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die dieser Vorlage einschließlich Titel und Eingang die Zustimmung erteilen wollen, die Hand zu erheben. – Danke, das ist einstimmig, somit das Gesetz in erster Lesung angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer dem zustimmt, den darf ich um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Ich darf daher jene Mitglieder des Landtages, die diesem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Danke, das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Postnummer 9 betrifft eine Vereinbarung gemäß Art. 15a, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zu dieser 15a-Vereinbarung.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Da sich niemand zu Wort gemeldet hat, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich darf die Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. – Das ist einstimmig beschlossen.
Postnummer 4 betrifft die Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Notifizierungsgesetz geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Landesrat Michael Ludwig. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich ersuche um Zustimmung zu einem Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Notifizierungsgesetz geändert wird.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Da sich niemand zu Wort gemeldet hat, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die diesem Gesetz und der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist einstimmig so in erster Lesung beschlossen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung sofort vornehmen zu lassen. Wer diesem Vorschlag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen. Daher kommen wir gleich zur Abstimmung über das Gesetz in zweiter Lesung. Wer dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist einstimmig auch in zweiter Lesung so beschlossen.
Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, damit ist die offizielle Tagesordnung für heute erledigt. Ich darf Ihnen und Ihren Angehörigen alles Gute für die Sommerferien, den Urlaub und für sonstige Erholungen wünschen. Ich nehme an, wir sehen uns erst wieder im Herbst, aber es könnte ja vielleicht auch früher sein.
Ich darf mich bei dieser Gelegenheit auch gleich in Ihrem/eurem Namen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtagsbüros sowie allen MitarbeiterInnen der Stadt Wien bedanken und ihnen ebenfalls schöne Sommerferien entbieten. (Allgemeiner Beifall.)
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss um 15.50 Uhr.)
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