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Landtag, 8. Sitzung vom 30.06.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 64

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihre Rechte gebracht wurden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden gegen ihren Willen übergeleitet, und es wurde bewusst in Kauf genommen, dass sie finanziell schlechtergestellt wurden.

 

Ich kann an dieser Stelle nur feststellen, dass wir mit unserer Kritik an der Novelle 2015 leider vollinhaltlich recht behalten haben. Wir Freiheitlichen begrüßen die Verbesserungen und Klarstellungen prinzipiell. Allerdings gehen sie uns nicht wirklich weit genug, und wir sind mit dieser Form der anlassbezogenen Reparatur der aufgetauchten Missstände nicht einverstanden.

 

Angeblich sind in diese Dienstrechtsnovelle auch Kritikpunkte des EuGH-Urteils eingearbeitet worden, wir bezweifeln allerdings, dass alle Punkte dieser Dienstrechtsnovelle einer neuen Klage standhalten werden. In einigen Jahren werden wir wahrscheinlich wieder ein Urteil auf dem Tisch liegen haben, sodass dann wieder eine Reparatur nötig sein wird, zumal die Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr offenbar wieder nicht geregelt wurden.

 

Diese Novelle enthält einige Beseitigungen von Ungerechtigkeiten, die verharmlosend als „Redaktionsversehen“ tituliert werden. Die entsprechenden Maßnahmen gehen aber nicht wirklich weit genug. So wurden zum Beispiel ein Teil der Vordienstzeitenregelung einer Reparatur unterzogen und Fehler behoben, sodass zum Beispiel Ärzte im Krankenanstaltenverbund, die davor höher eingestuft waren, durch die neue Rechtslage von niedriger eingestuften Beamten nicht mehr eingeholt werden können.

 

Durch die Überleitung und Nichtanrechnung von Vordienstzeiten hat es sich ergeben, dass Beamte bis zu acht Jahre in einer Gehaltsstufe verblieben wären. Auch das ist jetzt einigermaßen klargestellt worden. Auch in Bezug auf die Wahrungszulage gibt es eine Klarstellung, dass es sich um einen Gehaltsbestandteil handelt, was mehr als notwendig war, aber in Bezug auf die Lebensverdienstsumme bleibt die Verordnung eine Benachteiligung. In diesem Zusammenhang ist man um eine Schadensbegrenzung bemüht, es zeigt sich aber immer wieder, dass es weitere finanzielle Benachteiligungen gibt. Gerade in Bezug auf Umstufungen und Vorrückungen musste massiv korrigiert werden. Die neue Formulierung und der neu definierte Berechnungsmodus der Wahrungszulage sind mehr als kompliziert.

 

Weiters wird für einige Verwendungsgruppen wohl ein unterschiedlich verbessertes Besoldungsdienstalter von zwei, vier beziehungsweise acht Jahren einbezogen, ob das jedoch nicht wieder einer Ungleichbehandlung und einer Diskriminierung gleichkommt und vor dem EuGH in dieser Form halten wird, ist auch fraglich, und das kann in dieser kurzen Zeit auch nicht abgeklärt werden.

 

An dieser Stelle muss ich jetzt wirklich Kritik äußern, das kann ich Ihnen nicht ersparen: Es ist wirklich unverschämt, eine Vorlage mit so einer komplexen Materie in so kurzer Zeit zur Begutachtung und letztlich hier vorzulegen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Das ist eine Respektlosigkeit sondergleichen, aber das ist typisch für diese rot-grüne Regierung! Eine korrekte und eindeutige Einberechnung der Vordienstzeiten per se gibt es wieder nicht. Außerdem hat man auch die Chance vertan, andere Punkte, die diskriminierend sind, abzuändern.

 

Wir haben jetzt vor Kurzem eine Personalkommission erlebt, in deren Rahmen mit einem Schlag 798 Beamte wegen einer Organisationsänderung von Amts wegen pensioniert wurden. Das ermöglicht § 68 Abs. 1 Z 2 der Dienstordnung 1994. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel der Widerruf der Zuweisung dieser Beamten nicht erfolgt. Auf diese Weise wurden zahlreiche 55-Jährige pensioniert, weil sie laut Gesetz entbehrlich sind, obwohl sie sehr viel Erfahrung in ihren Tätigkeiten hatten und daher sehr wertvoll für andere Bereiche gewesen wären. Es waren dies Kanzleikräfte, darunter auch Juristen, also Fachkräfte, die im Magistrat dringend gebraucht werden würden.

 

Im Dezember des letzten Jahres wurden rund 30 Mitarbeiter, vorwiegend aus dem Bereich der Pflege, als „entbehrlich“ pensioniert, die im Krankenanstaltenverbund dringend gebraucht worden wären und immer noch fehlen.

 

Ich erspare mir an dieser Stelle eine Diskussion um den Antrag über den Begriff „entbehrlich“. Auf jeden Fall wurde im Magistrat nicht überprüft, wo man den betreffenden Mitarbeiter beziehungsweise die betreffende Mitarbeiterin verwenden können hätte, obwohl entsprechender Bedarf im Magistrat herrschen würde, weil man das Zuweisungsgesetz der ausgegliederten Unternehmungen nicht anfassen will. Ich stelle hier konkret fest: Der politische Wille zu einer Änderung besteht nicht.

 

Dieser § 68a Abs. 1 ermöglicht somit eine absolute Ungleichbehandlung zwischen einer Pensionierung von Amts wegen auf Grund einer Organisationsänderung und auf Grund von einjähriger Erkrankung. Im letzteren Fall müssen nämlich die Pensionierten massive Abschläge in Kauf nehmen. Von den Ungleichbehandlungen gegenüber ASVG-Frühpensionisten in Bezug auf Zuverdienst möchte ich gar nicht sprechen. Wobei ich wohlgemerkt nicht möchte, dass es zu einer Schlechterstellung von Beamten kommt, sondern ich möchte eine Verbesserung für alle benachteiligten Gruppen. (Beifall bei der FPÖ.) Daher stelle ich mit meinen Kollegen folgenden Beschlussantrag, den ich zur sofortigen Abstimmung vorlege:

 

„Der Landtag wolle beschließen: Die Dienstordnung 1994 wird dahin gehend abgeändert, dass eine vorzeitige einseitige Frühpensionierung aus dem Titel Organisationsänderung oder Bedarfsmangel nicht mehr möglich ist.“ (Beifall bei der FPÖ.)

 

Damit wird auch die Diskussion betreffend die Nutzlosigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entbehrlich.

 

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass wir Freiheitliche die vorgenommenen Änderungen und Korrekturen zwar begrüßen, sie uns aber nicht weit genug gehen. Es sind nicht alle Ungerechtigkeiten beseitigt worden.

 

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