Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 227 von 251
wäre es wirklich angebracht, dieser Aufforderung endlich nachzukommen und hier wirklich Stellung zu beziehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Die genaueren Erläuterungen wurden, wie gesagt, auf die Landtagssitzung hinausgeschoben, und daher sitzen und stehen wir nun seit dem gestrigen Tage da und kümmern uns um diese Angelegenheit zumindest von Seiten unserer Fraktion sehr ausführlich. Von Seiten der Antragsteller beziehungsweise der Regierungsfraktionen vermisse ich jedoch diese Ausführlichkeit! Diese sind leider noch immer sehr kurz angebunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Novelle planen Sie nun wahrlich einen historischen Schritt, nämlich die Abschaffung von Bürgerrechten auf Grund der unkontrollierten und chaotischen Einwanderungspolitik, die Sie propagiert haben und die Sie auch mitinszeniert haben! (Beifall bei der FPÖ.)
Da wird nämlich groß im Wahlkampf das Wort Haltung plakatiert. Da betätigen sich manche als illegale Fluchthelfer, besser als Schlepper bekannt, und die Wiener Bevölkerung ...
Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Herr Abgeordneter! Ein Ruf zur Ordnung! Sind Sie bereit, wieder zum Geschäftsakt zurückzukehren?
Abg. Stefan Berger (fortsetzend): Ich spreche die ganze Zeit über die Novelle und den Grund für diesen Antrag.
Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Nein, nein, nein.
Abg. Stefan Berger (fortsetzend): Natürlich! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist ein Ruf zur Sache, nicht zur Geschäftsordnung!)
Lassen Sie mich meinen Satz zu Ende führen, dann bin ich sofort wieder bei dieser Novelle!
Wie gesagt: Diese Politik wird von den beiden Regierungsfraktionen hochgelobt, und die Bevölkerung soll nun mit dieser Novelle den Preis für diese Politik zahlen und diese Suppe auslöffeln, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier soll nämlich ein Gesetz entstehen, das mit einem Satz kurz und knapp beschrieben werden kann, nämlich: Keine Rechte für die Wiener und keine Pflichten für die Errichtung von Bauten beziehungsweise die Adaptierung von Bauten für Zuwanderer.
Kurz gefasst steht in diesem Gesetz nämlich Folgendes: Dieses Gesetz erlaubt zum Ersten, Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer zu errichten, und dieses Gesetz erlaubt jegliche Adaptierung bestehender Bauten zum Zwecke der Unterbringung von solchen Zuwanderern, ohne dass auf die Bauordnung Rücksicht genommen werden muss.
Zum Zweiten: Diese Zuwanderercontainer beziehungsweise Holzbaracken dürfen überall in Wien aufgestellt und errichtet werden, egal, wo und egal, welche Flächenwidmung am Aufstellungsort besteht
Zum Dritten: Diese Zuwanderercontainer dürfen dann bis zu 15 Jahre stehen bleiben.
Zum Vierten: Niemand darf im Endeffekt dagegen sein, weil die Nachbarrechte mit dieser Novelle außer Kraft gesetzt werden können.
Ich werde darauf natürlich noch genauer eingehen, weil ich davon überzeugt bin, dass sich sehr viele Mandatare der Regierungsfraktionen diesen Gesetzestext noch nicht zu Gemüte geführt haben.
Wünschenswert wäre natürlich gewesen, wenn wir uns bereits vor dieser Landtagssitzung ausführlich und nicht erst gestern und heute über diese Novelle unterhalten können hätten. Und ich möchte an dieser Stelle noch einmal anmerken: Leider kommen bei sachlichen Fragestellungen der Opposition - Herr Stürzenbecher sitzt jetzt eh hinter mir - im Ausschuss oftmals recht genervte oder schmunzelnde Bemerkungen auch von Seiten der Ausschussführung. Offenbar sind die sachlichen Fragen, die zur Sache gestellt werden, aber doch nicht so banal, denn interessanterweise müssen dann immer die Fachleute und Experten die Fragen beantworten. Dass ein Mandatar der Regierungsfraktionen Fragen beantwortet hätte, habe ich in den bisherigen Ausschusssitzungen noch nicht konstatiert beziehungsweise bemerkt. Vielmehr müssen bei Fragen der Opposition immer die Fachleute und Experten die Kohlen für die Regierungsfraktionen aus dem Feuer holen.
Nun aber wieder zurück zur Novelle: Bekanntlich gibt es für Gesetzesvorschläge an sich ein Begutachtungsverfahren. Normalerweise wird - wie wir heute und gestern schon gehört haben - Behörden, Körperschaften und Interessenvertretungen, etwa der Arbeiterkammer oder der Wirtschaftskammer, die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt, und jeder soll beziehungsweise kann dann dazu seine Bedenken äußern.
Ein Schelm ist, meine Damen und Herren, wer Böses dabei denkt. Allerdings traute man sich bei diesem Gesetzesvorschlag offensichtlich nicht, das zu tun, sei es, dass man sich davor fürchtete, dass etwas daran möglicherweise nicht verfassungskonform ist, weil man die Diskussion darüber an sich scheute - man sieht aber an den gestrigen und heutigen Debatten, dass Ihnen das offensichtlich nichts gebracht hat! - oder weil Sie sich einfach vor kritischen Rückmeldungen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens fürchteten.
Also müssen wir das Ganze heute diskutieren, und wir haben das auch schon gestern getan, und zwar auch im Hinblick auf den Verweis des Ausschussvorsitzenden, der dezidiert im Ausschuss gesagt hat, dass wir das dann bei der Landtagssitzung näher besprechen können, weil wir dann mehr Zeit haben und im Ausschuss eher gewünscht sei, das Ganze kurz und knackig zu halten. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben, glaube ich, gestern und heute ausführlich gezeigt, wie man das Ganze diskutieren kann! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich komme nun zu meinen anfänglich angeführten Kritikpunkten beziehungsweise zu den Punkten, die novelliert werden sollen.
Punkt 1: Es soll laut diesem Gesetzesvorschlag die Errichtung von Wohncontainern und Holzbaracken für Zuwanderer möglich gemacht werden. Wo ist das verankert? - In § 71c Abs. 1 des neu zu beschließenden Gesetzes, der wie folgt lautet: „Soweit dies zur vorrübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevor
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