Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 225 von 251
in der Lage ist, die Kostenbeiträge zu zahlen? Hat man uns da beim Budgetabschluss nicht die vollen Zahlen gegeben? Passt das irgendwie nicht? Wie viele Container wollen Sie errichten, dass Sie die Kostenbeiträge nicht mehr entrichten können? - Das ist ja echt gefährlich, da habe ich Angst! Auch das ist zumindest für mich nicht nachvollziehbar, aber ich harre ja, wie gesagt, der Ausführungen, die noch kommen.
Jetzt wird es wieder ein bisschen trockener - obwohl es wahrscheinlich viel trockener nicht mehr geht -, wir kommen nämlich nun zu einer verfahrensrechtlichen Norm, zum VwGVG. In diesem Zusammenhang wird in Art. 136 Abs. 2 B-VG, also nicht in irgendeinem Bundesgesetz, sondern in dem Bundes-Verfassungsgesetz, angeordnet, dass die Verfahren der Verwaltungsgerichte durch ein besonderes Bundesgesetz einheitlich geregelt werden.
Die Bundesverfassung sieht das auch an anderen Stellen vor. Bundessache sind zum Beispiel die Gesetzgebung und Vollziehung in Strafsachen und Zivilrechtssachen. Das kann man in den Kompetenzartikeln leicht lesen. Davon gibt es aber natürlich Ausnahmen. So sieht etwa die „lex Starzynski“ vor, dass, wenn das im Regelungsbereich auf Landesebene unerlässlich ist, der Landesgesetzgeber sogar Zivilrechtsnormen und auch Strafrechtsnormen schaffen kann. Diesfalls kann das Land Wien etwa Strafrechtsnormen beschließen, Stichwort „lex Starzynski“, aber bitte nicht merken, denn sonst kommen die Jakobiner im Hause noch auf solche Ideen! Das wäre ungut!
Aber ich frage Herrn Kollegen Stürzenbecher oder die Mitautoren dieses Gesetzes, warum es denn unerlässlich ist, dass man abweicht und eine nicht bundeseinheitliche Regelung trifft. Warum ist es unerlässlich, dass man abweicht? Warum findet man nicht mit der derzeitigen Regelung das Auslangen, dass im Einzelfall darüber entschieden wird, ob die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird oder nicht? Trauen Sie den Richtern nicht mehr? Oder schaffen diese das dann nicht? Oder dauert das schon wieder zu lange? - Es ist doch eine ganz grundsätzliche rechtsstaatliche Frage, wem man die Kompetenz überlässt, über die aufschiebende Wirkung eines Rechtsschutzes zu entscheiden.
Es braucht jetzt niemand hier so zu tun, als wüssten wir nicht, dass es natürlich dringende Sachen gibt. Es gibt, Herr Kollege, Mandatsbescheide. Natürlich! Auch wenn jemand mit 2,8 Promille erwischt wird, dann wird man nicht das ordentliche Verfahren abwarten, um ihm 6 Monate später den Führerschein wegzunehmen. Das ist ja ganz klar! Aber was erwarten Sie in diesem Zusammenhang für Österreich oder für die Stadt Wien? Legen Sie das einmal auf den Tisch! Was sind da Ihre Planungsperspektiven? Womit haben wir hier zu rechnen?
Wenn das wirklich so schlimm wäre, dass man nicht einmal ein ordentliches Verfahren mit Rechtsschutz und aufschiebender Wirkung für einen Container abwarten kann: Was steht da vor den Toren oder ist schon da, wovon wir noch nichts wissen? Wo haben Sie denn diejenigen versteckt, die Sie temporär in die Container geben wollen? Wo haben Sie diejenigen temporär für den nachfolgenden temporären Aufenthalt im Container versteckt? Ist das der Grund, dass man das zeitlich nicht hinbringt und dass man den Richter nicht darüber entscheiden lassen kann und will, ob es eine aufschiebende Wirkung gibt? Ein Richter kann das ja ausschließen, er darf das aber bei Ihnen nicht tun, weil die Bauordnung nicht gilt und weil Sie das hier ausschließen. Und das ist rechtsstaatlich nicht gut. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Sicher ist also zumindest, dass wir uns vor dem VfGH wiedersehen. Die Chancen, dass Sie wieder einmal ein verfassungswidriges Gesetz produziert haben, sind intakt, und zwar sogar sehr intakt. Sie haben aber noch eine Möglichkeit, ich habe es ja vorher erwähnt: Auch die Debattenbeiträge und nicht nur dieses Kurzelaborat der Antragsteller werden vom Verfassungsgerichtshof bei der Interpretation des Gesetzwerdungsprozesses mitberücksichtigt. Ich bin also auch auf Ihre fachlich fundierten Repliken, Gegenäußerungen und Begründungen, warum all das Ihres Erachtens ganz super, legal und rechtsstaatlich unbedenklich ist, außerordentlich gespannt! (Abg. Ernst Woller: Können Sie einmal irgendetwas Lustiges sagen?) Herr Kollege! Ein Lustiger bin ich nicht! Herr Kollege! Ich wollte eigentlich gerade gehen. (Beifall und Heiterkeit bei der FPÖ. - Beifall bei der SPÖ.)
Wer es braucht, kann nicht genug von mir bekommen. - Herr Kollege! Sie sind prädestiniert für Kunstprojekte jedweder Art. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist auch ein Kunstprojekt!) Wenn ich jetzt nicht von der FPÖ wäre, würde ich wahrscheinlich jetzt von Ihnen mit Subventionen überhäuft werden! Ich könnte mich überhaupt nicht mehr bewegen, weil ich einen solchen Haufen Geld sozusagen über mir hätte. Aber ich bin halt von der falschen Partei, und übrigens stolz darauf. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Ernst Woller )
Herr Kollege! Wir sind auch nicht per Du! Und mir ist, wie Sie gesagt haben, für etwas Lustiges das Rechtsstaatsprinzip einfach zu wichtig! Ich nehme es nämlich total ernst, wenn ich auf etwas angelobt bin - und das bin ich hier -, dass ich mich daran halte! Ob Sie das lustig finden, wird vielleicht der Verfassungsgerichtshof dann auch in seine Überlegungen mit einbeziehen! Sie stimmen dann auch ab, Sie sind auch Teil des Gesetzwerdungsprozesses. Im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip habe ich versucht, meine Wortmeldung bewusst sachlich zu halten! Sie werden mir dann nicht vorwerfen können, dass ich gröber polemisch geworden bin. Davon hatten wir hier schon mehr. Ich habe aber jetzt wirklich versucht, das sachlich zu gestalten.
Wenn Sie sagen, dass das für Sie nicht ausreichend lustig ist, dann kaufen Sie sich doch eine Theaterkarte! Es gibt offensichtlich noch genug Plätze in den Wiener Theatern. Beim Stadtrechnungshof ist das große Freikartenkontingent immer ein Kritikpunkt. Sie könnten dieses Freikartenkontingent reduzieren! Dann haben Sie persönlich es lustig, und wir sind dafür hier ernst. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: So. Tatsächliche Berichtigung haben wir keine. Abg. Berger ist nun am Wort.
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