Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 213 von 251
nicht vermindert werden, es sei denn, dass der Berechtigte der Bewilligung ausdrücklich zugestimmt hat oder keine Parteistellung - § 134 Abs. 3 - erlangt hat.
Abs. 7: Beschwerden - § 136 Abs. 1 - gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und 5 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der Beschwerde führenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung für die Beschwerde führende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, hat keine aufschiebende Wirkung.
Art. II: Inkrafttreten und Übergangsbestimmung.
Abs. 1: Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Abs. 2: Für alle zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.“
Das ist Ihr Gesetz der Schande, meine Damen und Herren von Rot-Grün! Jetzt haben Sie keine Ausrede mehr, dass Sie nicht wussten, was Sie hier abstimmen. Wenn ich so einen Antrag einbringen würde, würde ich mich schämen. Also Herr Dr. Kurt Stürzenbecher, schämen Sie sich! Herr Christian Deutsch, schämen Sie sich! Herr Georg Niedermühlbichler, schämen Sie sich! Frau Barbara Novak, schämen Sie sich! Herr Mag. Christoph Chorherr, schämen Sie sich! Herr David Ellensohn, schämen Sie sich!
Präsident Prof. Harry Kopietz (unterbrechend): Ich gebe Ihnen nur einen Ordnungsruf für fünf Mal „schämen“. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Abg. Klaus Handler (fortsetzend): Ist da der letzte Satz drinnen, weil ich hätte jetzt auch noch alle erwähnt, die dem Antrag zustimmen? Aber da sag‘ ich das jetzt nicht mehr dazu.
Haben Sie vor der Bevölkerung solche Angst, dass sie beim Gesetz ihre Anwohnerinteressen nicht mehr wahrnehmen dürfen? Eigentlich ein Wahnsinn! Die rot-grüne Stadtregierung plant mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen katastrophal demokratiepolitischen Schritt: Die Abschaffung von Bürgerrechten auf Grund einer chaotischen Zuwanderung, der sie selbst nicht mehr Herr wird. (Abg. Mag. Christoph Chorherr: Das müssen Sie jetzt echt herunterlesen!)
Ja, ich muss aber auch sagen, ich war den ganzen Abend anwesend und hab‘ mir die ganzen Reden angehört, während Sie vermutlich geschlafen haben. Deswegen tun Sie sich mit den Zwischenrufen vielleicht auch ein bisschen leichter. Aber bitte, Sie können sich auch gerne zu Wort melden. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenrufe bei den GRÜNEN. - Abg. Armin Blind: Herr Kollege, ich erinnere Sie nur an Ihre tatsächliche Berichtigung!)
Sie können sich jederzeit zu Wort melden und können dann auch was dazu sagen. Sie können mich auch nachher mit einer tatsächlichen Berichtigung berichtigen, die keine ist. Ist auch kein Problem. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Lernen Sie zuerst besser lesen und dann kommen Sie wieder!)
Keine Rechte für die Wiener, keine Pflichten für die Zuwanderer. Was steht kurz gefasst in diesem Gesetz? Erstens, dieses Gesetz erlaubt Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer. Zweitens, diese Container und Holzhütten dürfen überall in Wien aufgestellt werden, egal, wo, egal, welche Widmung. Diese Zuwanderercontainer dürfen 15 Jahre stehen bleiben. Niemand darf dagegen sein, weil die Nachbarrechte außer Kraft gesetzt werden. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Das haben wir auch schon gehört!) Ja, aber offensichtlich nicht verstanden. Deswegen sag‘ ich es Ihnen ein zweites Mal, weil Sie stimmen ja nach wie vor dem Gesetz zu.
Daher gehen wir es im Detail durch, weil es so unglaublich ist, dass man es gar nicht glauben kann, wenn man es nicht mit eigenen Augen im Originalantrag gelesen hat. Es ist eigentlich ein Jammer, dass wir uns ausgerechnet heute erst bei dieser Landtagssitzung mit dieser Sache so intensiv befassen müssen. Das haben meine Vorredner auch schon gesagt, aber das ist nach wie vor auch meine Meinung. Daher darf ich sie auch kundtun.
Normalerweise gibt es für diese Diskussion ein sogenanntes Begutachtungsverfahren. Da wird normalerweise ein Gesetz an alle Behörden, Körperschaften, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, und so weiter, geschickt. Aber bei diesem Gesetz hat sich Rot-Grün das offensichtlich nicht zugetraut. Also müssen wir halt heute bei dieser Sitzung alle Punkte im Detail beleuchten.
Zu Punkt 1: Dieses Gesetz erlaubt Wohncontainer und Holzbaracken für Zuwanderer. Das kann man in Abs. 1 nachlesen, da steht es wörtlich: „Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund und aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig.“
Verstanden? Nein, macht nix, ich übersetze es Ihnen gerne. Sind Sie Wiener? Ja? Dann haben Sie Pech gehabt! Sie dürfen nicht günstig, rasch und quantitativ bauen, wie Christoph Chorherr von den GRÜNEN in einem „Kurier“-Artikel zitiert wird. Denn als Wiener Bürger müssen Sie auch weiterhin monatelang auf die Baubewilligung warten. Sie müssen Ihre Nummer ziehen, wenn Sie zum Amt gehen. Sie brauchen einen Baumeister oder einen Architekten (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Das gibt’s ja nicht!), der Ihnen erklärt, was in dieser Bauordnung drinnensteht. Und wehe, wenn Sie nicht alle Bestimmungen auf Punkt und Beistrich einhalten, dann werden Sie bestraft oder im schlimmsten Fall droht sogar ein Abriss Ihres Hauses. Wie gesagt, aber nur, wenn Sie Wiener sind. Für Zuwanderer gelten diese Regeln nicht, denn so steht es in diesem neuen rot-grünen Gesetzesentwurf.
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