Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 144 von 251
Asylanten für ihre Unterkünfte zahlen, da geht es sogar bis zu Sicherstellungen von Wertgegenständen; zumindest ist es gesetzlich vorgesehen. Bei uns ist gar nichts vorgesehen, da wird alles hergegeben. Und jetzt machen wir noch die schönen Quartiere. Keiner weiß, wie lange diese dann stehen bleiben, keiner weiß, wie lange einzelne Personen oder Familien dann in diesen Objekten wohnen bleiben. Es ist nicht ausgereift, allein im 1. Absatz sind bereits so viele Ungereimtheiten darüber enthalten, wen das wirklich betrifft und wer anspruchsberechtigt wäre. Schon derjenige, der das geschrieben hat, müsste sich gedacht haben, okay, da müssten wir ein bisschen feiner formulieren. Also wer jetzt nach unseren Ausführungen und Hinweisen, heute den ganzen Tag und vielleicht noch die ganze Nacht über, noch immer glaubt, dass das super ist … Würde das realer Mist sein, müssten wir es entsorgen. Das dürfte man nicht in einen normalen Mistkübel schmeißen, denn das ist für ein Gesetz so etwas von schwammig, schäbig und unbrauchbar. Das ist eine Willensbekundung, ich hätte das gerne, und dann machen wir das zum Gesetz. - Das geht nicht! Wir werden dem ganz sicher nicht zustimmen, und das mit sehr gutem Gewissen. Ein Provisorium für die Ewigkeit werden wir ganz einfach nicht unterstützen, das ist ja eine Willensbekundung.
Aber es geht hier um Recht und Gesetz. Vielleicht noch zum Recht, weil wir ja zuerst ein paar Begriffe durchgenommen haben, machen wir die Begriffe noch weiter: Recht ist die Gesamtheit von Rechtssätzen, deren Funktion es ist, das äußere Verhalten der Menschen eines Gemeinwesens untereinander und zur Gemeinschaft in erzwingbarer Form zu regeln. Rechtssätze sind Rechtsnormen, Rechtsvorschriften und Gesetze. Das öffentliche Recht regelt die Beziehung des Einzelnen zum Staat oder zu öffentlichen Verbänden. Was wird unter Gesetz verstanden? - Unter Gesetz versteht man einerseits inhaltliche - materiell -, alle abstrakt generellen Rechtsnormen, die menschliches Verhalten regeln, und andererseits formell jeden im verfassungsmäßig vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommenen Willensakt der Gesetzgebungsorgane. Das trifft bei diesem Gesetz nicht in vollem Umfang zu, und darum können wir dem auch nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Abg. Jung zu Wort gemeldet.
Abg. Mag. Wolfgang Jung (FPÖ): Frau Präsidentin! (Ruf bei der SPÖ: Sie werden schon müde!)
Bis wir müde werden, wird es noch ein bisschen dauern, Herr Kollege. Aber ich meine, wenn man nur drinnensitzt oder auf einen Spritzwein geht, dann wird man ja auch nicht müde.
In den Zeitungen der letzten Zeit sind diese Artikel „Aufregung um neue Bauordnung“ und Ähnliches an der Tagesordnung, weil der Öffentlichkeit langsam, aber sicher bewusst wird - und nach der heutigen Sitzung wahrscheinlich noch mehr -, dass hier ein Anschlag auf die Wiener geplant ist, den man am liebsten still und heimlich über die Runden gebracht hätte. Als wir Freiheitlichen noch vor einem guten halben Jahr im Zusammenhang mit der ungeordneten Zuwanderung von einer Flüchtlingskatastrophe sprachen, da wurden wir von den Gutmenschen der Panikmache und des Populismus beschuldigt. Außerdem könne man nicht im Zusammenhang - das habe ich noch gut im Ohr - mit Flüchtlingen von einer Katastrophe sprechen, das wäre wieder einmal so inhuman und gegen die politische Correctness. Heute haben diese Worte Eingang in das Vokabular der Bundesregierung gefunden, heute ist es ganz normal, von diesen Katastrophen zu sprechen, da es sich eben in katastrophaler Form entwickelt hat. Denn was ist eine Katastrophe? - Eine Katastrophe ist dann, wenn eine schwierige Situation in einer ungeregelten und nicht kontrollierten Form eintritt. Sie können ja wohl nicht wirklich behaupten, dass dieser Flüchtlingszuwachs - fast 100.000 hatten wir -, vom Durchschleusen rede ich gar nicht, im geordneten Zustand vor sich gegangen wäre. (Beifall bei der FPÖ.)
Und was geschieht jetzt? Sie legen gegen diese Katastrophe de facto ein Katastrophenschutzgesetz vor, das allerdings in seiner Ausformung Züge eines Ermächtigungsgesetzes hat, das über die Bürger drüberfährt, aber nicht nur über die Bürger, über die Bezirke und die Entscheidungsträger in diesen Bereichen genauso in gleicher Form. Dieses Ermächtigungsgesetz, das ohne Not entstanden ist und teilweise sogar in die Bürgerrechte gefährdender Weise im Eiltempo durchgepeitscht werden soll. Im wahrsten Sinn des Wortes durchgepeitscht, wir haben ja heute schon gehört, dass Begutachtungsverfahren und Ähnliches unter den Tisch gefallen sind. Dies vermutlich, weil man Angst gehabt hat, dass bei diesem Husch-Pfusch-Gesetzentwurf in einem Begutachtungsverfahren viel zu viele Probleme aufgetaucht wären, die heute, zumindest zum großen Teil, von uns immer wieder aufgezeigt wurden und die uns, wie wir gehört haben, und vor allem den Verfassungsgerichtshof sicherlich noch beschäftigen werden.
Aber warum so schnell? War es so eilig, dass wir jetzt plötzlich zehntausende Quartiere im Eilzugsverfahren beschaffen müssen, wo wir doch angeblich zur Zeit alle untergebracht haben? Das kann nur einen Hintergrund haben, nämlich den Hintergrund, dass man mit den nächsten nicht nur 45.000 rechnet, die man als Obergrenze genommen hat, sondern mit noch viel mehr. Und wenn Sie die Ergebnisse von Brüssel der vergangenen Woche anschauen - soweit man so etwas Ergebnisse nennen kann, denn es sind ja eigentlich wieder nur Redereien, die nicht sehr, sehr konkret beschlossen sind, die sind ungefähr so konkret wie Ihr Gesetz -, dann werden wir damit rechnen müssen, wieder über zu bleiben, denn schon wieder sagen europäische Staaten: Nein, wir nehmen aber keine. Und wer wird wiederum überbleiben? - Deutschland, Schweden, Österreich. Wir werden wieder die Belastungen bekommen, und dann brauchen wir wahrlich die Quartiere, das stimmt schon. Dann ist es notwendig. Nun wollten Sie das aber möglichst still und leise über die Runden bringen. Den Vorgang haben wir in Liesing schon einmal erlebt, da wollten Sie sozusagen am Musterbeispiel Liesing durchprobieren, wie man so etwas machen kann.
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