«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 251

 

In Notsituationen muss man rasch reagieren. Deshalb ist das mit den sechs Monaten sehr auf Raschheit aus, das mit fünf Jahren ist ja dann schon - man kann übrigens von einem dann auf‘s andere überleiten. Nach 6 Monaten kann man es auflösen, weil man es nicht mehr braucht, oder man kann dann, aber natürlich unter den strengeren gesetzlichen Bestimmungen, auf 5 Jahre übergehen und, wenn man es dann noch weiter braucht, auf 15 Jahre. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Sehr streng!) Das ist sozusagen auch eine gewisse Flexibilität, die dann vielleicht Investitionen nicht kaputt werden lässt. Das ist natürlich auch mit ein Faktor.

 

Aber jedenfalls hat man im Interesse der Wienerinnen und Wiener auf eine Notsituation richtig reagiert. Ich bin zuversichtlich, dass wir das hier gemeinsam beschließen werden. Die Aufregung darüber ist künstlich und künstlich herbeigeführt, das sind eine Art politische Nebelgranaten. Das kann man als Opposition machen, es ist aber nicht seriös und nicht sachlich. Das beweist auch, dass - obwohl sie letztlich nicht zustimmen - die NEOS das ganz anders sehen als ÖVP und FPÖ.

 

Es ist ein gutes, vor allem ein notwendiges Gesetz, um in schwierigen Situationen professionell und human, aber mit dem Ordnungsprinzip auf eine schwierige Situation zu reagieren. Ich glaube, man kann wirklich mit gutem Gewissen diesem sachlichen Gesetz zustimmen. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dipl-Ing. Dr. Gara zum Wort gemeldet. (Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz: Tatsächliche Berichtigung!)

 

Entschuldigung, ich habe gedacht, das hat die vorige betroffen. Bitte, eine tatsächliche Berichtigung von Abg. Pawkowicz. Drei Minuten.

 

15.03.49

Abg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Eine tatsächliche Berichtigung zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Stürzenbecher, der hier insbesondere auf ähnliche Gesetze in Oberösterreich und in der Steiermark Bezug genommen hat und gemeint hat (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Steiermark habe ich gar nicht gesagt!) - oder Oberösterreich, nehmen wir Oberösterreich -, und hier gesagt hat, das hat vor dem Verwaltungsgerichtshof gehalten. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Verfassungsgerichtshof!) Entschuldigung, vor dem Verfassungsgerichtshof gehalten.

 

Der wesentliche Unterschied dieser Bestimmung ist - und darauf möchte ich hinweisen -, sie hat deswegen gehalten, weil das eben tatsächlich eine Notstandsbestimmung ist. Im § 3 dieses sogenannten Oberösterreichischen Unterbringungs-Sicherstellungsgesetzes - das ist jenes Gesetz, das kurzfristig Bauwerke und Anlagen zur Unterbringung ermöglicht hat, heißt es ganz zum Schluss: „Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des 30. Juni 2016 außer Kraft.“ (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: ... Außerkraftsetzung! Ich habe gesagt ...)

 

Etwas Ähnliches haben wir auch in der Steiermark. Sie haben es nicht erwähnt, aber nur der guten Ordnung halber: Auch dort gibt es ein ähnliches Gesetz, ein Notstandsgesetz, das die Unterbringung mittlerweile ermöglicht. Aber auch hier gibt es ein Ablaufdatum, weil es nämlich im letzten Punkt dieses Landesgesetzblattes vom 23. September 2015 heißt: „Dem § 120a wird folgender Abs. 19 angefügt“ - das ist also dort, wo diese Notstandsregelung drinnen ist -, und der lautet in der Steiermark: „Mit Ablauf des 31. Dezember 2017 treten diese Bestimmungen außer Kraft.“

 

In Hamburg, in den anderen Städten ist es auch so, dort treten alle diese Notstandsregelungen 2017 außer Kraft. Das ist der entscheidende Unterschied, und dieser Unterschied soll doch herausgearbeitet werden. Bei der Verfassungswidrigkeit geht es hier darum, dass die einen Sachen in den Bundesländern halten, weil hier der Notstand ganz klar so erkannt wurde, und das andere in Wien eben 15 Jahre gelten soll. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke für die tatsächliche Berichtigung. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das war keine tatsächliche Berichtigung!)

 

Jetzt aber Herr Abg. Dr. Gara. (Abg. Armin Blind, in Richtung SPÖ: Da reden ja die Experten in dieser Fraktion! - StR DDr. Eduard Schock: Was wahr ist, muss wahr bleiben!)

 

15.06.00

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren im Livestream! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir haben das jetzt mehrmals gehört, und ich stimme dem auch zu: Wir haben gehört, dass Krisensituationen besondere Mittel brauchen. Das ist etwas, was wir unterstützen. Krisensituationen brauchen auch eine konstruktive Politik, eine verantwortungsvolle Politik; auch das ist etwas, was wir unterstützen. Das ist auch der Grund, warum wir in dem Zusammenhang dieser Novelle sehr wohl auch mit Rot-Grün gesprochen haben, um hier letztendlich auch unsere Ideen entsprechend einzubringen. Ich denke, das ist genau der Unterschied, den hier am Beispiel auch die ÖVP macht.

 

Wenn der Herr Blümel von einem Schlingelkurs spricht, dann muss ich schon sagen: Ja, ich verstehe schon, dass sich der Herr Blümel Sorgen um die ÖVP-Wien macht. Und ich verstehe schon, dass die ÖVP-Wien mittlerweile eher so etwas wie eine Teilmenge der FPÖ-Wien geworden ist. Das verstehe ich, und ich verstehe auch, dass es nicht immer der Fall ist, dass man konstruktive Politik macht, wenn man auch wenig Inhalte zu bringen hat. (Zwischenruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Deswegen und gerade deswegen gibt es hier uns NEOS. (Beifall bei den NEOS.)

 

Ich möchte am Beispiel des Umgangs mit Krisen hier schon auch ein bisschen über den Tellerrand blicken und auch ein bisschen nach Kärnten blicken. Ich halte das für wichtig, denn bei der Hypo-Pleite kann man ja fast wie bei einem Fußballspiel sagen: Aufgelegt durch die FPÖ, versenkt durch die ÖVP! (Beifall bei den NEOS.)

 

Das ist nämlich schon auch ein wichtiger Punkt, wenn wir über Krisensituationen sprechen. Wir haben tatsächlich eine Situation in Wien, die besondere Maßnahmen erfordert. Letztes Jahr, 2015, sind knapp 43.000 Menschen nach Wien gezogen, davon, muss man sa

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular