Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 53
die es sicherlich sehr schwer haben, auch helfen können.
Ich möchte mich aber noch einem anderen Thema zuwenden, das auch ein Teil des Berichtes der Wiener Heimkommission ist. Der Bericht der Wiener Heimkommission wurde der Geriatriekommission wie geschäftsordnungsmäßig vereinbart vorgelegt und in der Geriatriekommission zur Kenntnis genommen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Mitgliedern der Wiener Heimkommission bedanken, denn auch sie sind tagtäglich in den Pflegeheimen und Einrichtungen und Pflegewohnhäusern unterwegs. Der Aushang ist, wenn man zu Besuch kommt, immer sehr deutlich im Eingangsbereich sichtbar. Viele betroffene Bewohner und Bewohnerinnen, aber auch Angehörige sind mit diesen Besuchen - die einerseits durchs Haus führen und bei denen die Personen angesprochen werden, aber andererseits auch in Form von Sprechstunden abgehalten werden -, und mit den Kommunikationsmöglichkeiten sehr zufrieden.
Das Thema, das ich heute noch ansprechen möchte, ist der übermäßige Einsatz von Medikamenten, besonders von Psychopharmaka, und somit eine indirekte Freiheitsbeschränkung, die auch jüngst von der Volksanwaltschaft thematisiert wurde. Dort wurde festgestellt, dass es in Österreichs Pflegewohnheimen im Umgang mit Arzneien, speziell mit Psychopharmaka durch die Pflege immer noch zu gravierenden Missständen kommen kann. Einerseits beruht diese Untersuchung, die die Volksanwaltschaft anführt, auf einer Untersuchung, die zehn Jahre alt ist, daher glaube ich nicht, dass dies die gerade aktuelle Situation wiedergibt. Auf der anderen Seite haben sich auch die Organisationen und Mitglieder im Dachverband der Wiener Sozialeinrichtungen vehement gegen eine Allgemeinverurteilung ausgesprochen.
In Wien werden die Psychopharmaka ausschließlich von ÄrztInnen verordnet. Die Pflegepersonen stellen Beobachtungen an, geben Informationen an die Ärzte und Ärztinnen weiter – und das passiert äußerst professionell -, sodass eine angemessene Verordnung in den Häusern korrekt stattfindet.
Die Polypharmazie, die Mehrfachverordnung muss aber sowohl für uns politisch als auch für die Pflegeanwältinnen und -anwälte ein Thema sein, weil Verordnungen immer auch zu Übermedikalisierung führen. Ich hoffe, dass wir auch mit ELGA etwas dazu beitragen können, dass Menschen eine nicht zu hohe Medikamentenanzahl verordnet bekommen. Eigentlich müsste auch die Gebietskrankenkasse ein Interesse daran haben, weil damit ja auch sehr viele Kosten verursacht werden.
Was tut Wien dazu? – Weitere Fortbildung ist notwendig - die passiert. Wichtig wäre es, dass diese Fortbildung auch bei den Medizinern und Medizinerinnen stattfindet, vor allem im niedergelassenen Bereich bei Hausärzten, da noch nicht sehr viele Hausärzte das Zusatzfach Geriatrie studiert haben. Ich denke, das wäre gerade beim Anwachsen der älteren Bevölkerung sehr, sehr wichtig.
Wien bekennt sich auch im Konzept Pflege und Betreuung 2030 und in den Gesundheitszielen, die ja erst gestern verabschiedet wurden, zur selbstständigen Lebensführung bis ins hohe Alter und somit insgesamt zu individuellen, flexiblen und durchlässigen Pflege- und Betreuungsangeboten. Die Empfehlungen der Wiener Heimkommission unterstützen ebenfalls diese Ziele, und wir werden hier sicherlich gemeinsam daran weiterarbeiten.
Zum Abschluss möchte ich noch ein Thema aufgreifen, das mir und – so wie ich auch weiß – der Frau Patientenanwältin Sigrid Pilz sehr am Herzen liegt, das Thema Patientenverfügung. Es hat im Herbst 2014 die Parlamentarische Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ ihre Arbeit aufgenommen, sehr intensiv bis Frühjahr 2015 an der Thematik gearbeitet und den Endbericht im Parlament vorgelegt. Es ist ganz wichtig, dass dort sowohl Politik als auch Experten – in diesem Fall unsere Wiener Patientenanwältin – sehr intensiv auch über die Möglichkeiten der Vorbereitung der Sterbephase und über die Möglichkeit, wie das Ende des Lebens aussehen soll, diskutiert haben. Herzlichen Dank für dein Engagement, das du dort auch für Wien eingebracht hast. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Durch eine Patientenverfügung oder auch durch den Vorsorgedialog und die Aufklärung der älteren Menschen kann natürlich der Sterbeprozess gesichert und würdevoll ablaufen, und vor allem können auch Selbstmord oder der Wunsch nach Selbstmord zum frühen Tod hintangehalten werden. Diese Untersuchungen zeigen sich auch österreichweit.
Leider haben nur sehr wenige Menschen in Österreich bisher eine Patientenverfügung abgeschlossen, es sind nur zirka 4 Prozent, das liegt daran, dass es nicht sehr einfach ist, die derzeitig vorliegende gesetzliche Vorgabe auch einzuhalten. Viele Angehörige haben geringes Wissen, Patienten selbst haben geringes Wissen und letztlich sind auch 30 Prozent der Anästhesistinnen und Anästhesisten, die ja das Vorbereitungsgespräch vor einer Operation führen, nicht geschult und tragen damit nicht zu einer guten Entscheidungsgrundlage bei. Vielfach wird auch festgestellt, dass Ärzte und Ärztinnen der Patientenverfügung kritisch gegenüberstehen, weil sie dadurch ihre ärztliche Kompetenz in Frage gestellt sehen und es auch manchmal als einen Eingriff in ihre Entscheidungsbefugnis erachten.
Daher ist es ganz wichtig, dass die Ärzte in diesem Bereich geschult werden und PatientInnen über gesetzliche Maßnahmen aufgeklärt werden. Den Menschen soll ein ärztliches Aufklärungsgespräch angeboten werden, damit sie die Entscheidungsgrundlage dafür erhalten, wie sie im Ernstfall später behandelt werden wollen, falls sie selbst keine Entscheidung mehr treffen können. Man kann als Nichtfachmann, als Nichtärztin oder Nichtarzt natürlich nur sagen, ich möchte nicht an Schläuchen hängen, ich möchte keine Sonde haben, aber die genaueren medizinischen Details bleiben uns Laien ja verborgen, und dazu brauchen wir Unterstützung.
Die Patientenverfügung kann – auch das ist wieder sehr unproblematisch – bei der Patientenanwaltschaft kostenlos durchgeführt werden. Wir wollen keine Barrieren haben, indem Menschen durch die Erstellung sehr hohe Kosten erwachsen. Auf der anderen Seite ist es
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