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Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 53

 

09.01.54(Beginn um 09.01 Uhr)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche Sie, Ihre Plätze einzunehmen.

 

Nach den drei Gemeinderatssitzungstagen dieser Woche darf ich Sie recht herzlich zur 40. Sitzung des Wiener Landtages begrüßen. – Die Sitzung ist somit eröffnet.

 

09.03.00Entschuldigt sind Herr Abg Blind wegen Krankheit, Frau Abg Ing Leeb wegen Krankheit, Frau Abg Puller wegen Krankheit und auch Herr Abg Mag Werner-Lobo wegen Krankheit. Herr Dipl-Ing Stiftner ist beruflich verhindert, und Frau Abg Mag Holdhaus ist von 9 bis 11.30 Uhr beruflich verhindert.

 

09.03.08Wir kommen zur Fragestunde.

 

9.03.12†Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely - Frage|

Die 1. Frage (FSP - 02061-2015/0001 - KU/LM) wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Aigner gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Sie haben vor Kurzem die Öffentlichkeit davon informiert, bei jungen Mindestsicherungsbeziehern – anders als bisher – die Arbeitswilligkeit als Voraussetzung für den Bezug dieser Sozialleistung rechtlich verbindlich einzumahnen und zu kontrollieren. Die grundsätzliche Arbeitswilligkeit eines Leistungsbeziehers war von Anfang an eine gesetzlich vorgesehene Anspruchsvoraussetzung. Die möglichst rasche Eingliederung von Mindestsicherungsbeziehern in den Arbeitsmarkt ist gerade bei jüngeren Beziehern ein Gebot der Stunde, um das Entstehen von „Mindestsicherungskarrieren“ zu verhindern. Warum haben die Behörden in Wien bisher beim Vollzug des Gesetzes auf dieses Kriterium bei jüngeren Leistungsbeziehern keinen Wert gelegt?)

 

Ich bitte die Frau Stadträtin um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie fragen mich bezüglich eines Teils des Jugendpakets, warum die Behörden in Wien beim Vollzug des Gesetzes auf das Kriterium bei jüngeren Leistungsbeziehern bisher keinen Wert gelegt haben.

 

Volljährige und arbeitsfähige Antragsteller und Antragstellerinnen und Bezieher und Bezieherinnen der Mindestsicherung sind seit jeher verpflichtet, ihre Arbeitskraft einzusetzen und an arbeitsintegrativen Maßnahmen teilzunehmen. Diese Verpflichtung besteht auch bei Teilzeitbeschäftigung oder bei geringfügiger Beschäftigung, sofern nicht aus berücksichtigungswürdigen Gründen wie zum Beispiel der gesundheitlichen Situation kein höheres Beschäftigungsausmaß zumutbar ist.

 

Wenn eine hilfesuchende oder empfangende Person ihre Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise und nicht so gut wie möglich einsetzt oder nicht entsprechend an arbeitsintegrativen Maßnahmen mitwirkt, ist im Rahmen der Bemessung des auf sie entfallenden Mindeststandards zur Deckung des Lebensunterhaltes stufenweise entsprechend zu kürzen.

 

Ob jemand der Verpflichtung zum Einsatz der Arbeitskraft nachkommt, wird anhand der Überprüfungsstandards bei laufendem Bezug kontrolliert, die unter anderen auch eine regelmäßige Einschau in die tagesaktuelle AMS-Schnittstelle vorsehen.

 

Zu den minderjährigen LeistungsbezieherInnen und zur Frage, wieso wir das jetzt tun: Das ist keine ganz einfache rechtliche Frage, weil die Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung für Minderjährige nicht die Minderjährigen sind, sondern die Eltern und daher sozusagen der direkte Anspruch bei den Eltern liegt, es sich aber um das Handeln einer anderen Person, nämlich der Minderjährigen oder des Minderjährigen, handelt. Daher ist die schrittweise Ausdehnung der Kürzung für minderjährige arbeitsfähige BMS-Bezieher und -bezieherinnen, die sich nicht beim AMS melden oder die Unterstützungsangebote nicht annehmen, nicht als isolierte Strafmaßnahme zu sehen, auf die bisher verzichtet wurde.

 

Vielmehr kann der gewünschte Effekt einer Leistungskürzung bei dieser speziellen Zielgruppe – und deshalb ist das Teil des Jugendpakets – nur dann eintreten, wenn entsprechende Rahmenbedingungen vorliegen, und zwar eine Stärkung der Eigenverantwortung und eine damit einhergehende höhere Verbindlichkeit bei den betroffenen minderjährigen BMS-Beziehern. Diese Rahmenbedingungen werden mit dem Jugendpaket geschaffen, und ausschließlich in diesem Zusammenhang ist auch die Ausdehnung der schrittweisen Kürzung der BMS auf minderjährigen BMS-BezieherInnen, die sich beim AMS melden, zu verstehen.

 

Was heißt das? – Das bedeutet, dass die ganz konkrete Notwendigkeit besteht, dass auch mit den Minderjährigen kommuniziert wird, die an sich nicht Kundinnen und Kunden und auch nicht Antragstellerinnen und Antragsteller sind und mit denen die MA 40 an sich bisher nichts zu tun hatte. Und dazu gehören natürlich auch die entsprechenden Angebote, und das kann jetzt im Rahmen eines Gesamtpakets umgesetzt werden.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt der Herr klubunabhängige Abg Dr Aigner. – Ich bitte darum.

 

9.06.55

Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Frau Stadträtin, für die Beantwortung!

 

Meine Zusatzfrage geht dahin, ob Sie für diese von Ihnen geplanten Maßnahmen gesetzliche Änderungen brauchen oder ob das im Rahmen des Vollzuges auf Basis der bestehenden Gesetze möglich ist.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Wir können das im Rahmen der derzeitigen Rechtslage machen und werden in dieser Situation sowohl mit den Eltern, die ja die Bezieher und Bezieherinnen sind, aber auch mit den Minderjährigen kommunizieren.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Korosec. Ich ersuche sie darum.

 

9.07.50

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich möchte auch die Schülerinnen und Schüler auf der Galerie ganz herzlich begrüßen!

 

Frau Landesrätin! Grundsätzlich hat die bundesweite Evaluierung ergeben, dass die Vor-Ort-Kontrollen und

 

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