Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 64
Parlament keine oder nur eine drinnen sitzt bei einem ähnlichen Prozentsatz. An Deutschland gerichtet hat die Europäische Union sogar gesagt, das mit der Hürde in der Höhe könnt ihr vergessen. Deswegen sind dort jetzt Parteien vertreten, die unter 1 Prozent haben. Also der Trend geht überall da hin. Das habe ich zwar hier herinnen schon 100 Mal gehört, aber wenn man die 28 EU-Länder durchgeht und schaut, wo das ist und wo das mehr und weniger wird, das ist man mir bis jetzt schuldig geblieben. Aber das könnten wir ja immer noch machen.
Tatsache ist: Nein, es ist nicht so, dass es in Österreich üblich ist, so ein Wahlrecht zu haben wie wir, das so stark verzerrt, sondern es ist unüblich, und es ist hier exklusiv so. Die einzige Partei in ganz Österreich, die auf Grund des Wahlrechtes richtig viele Mandate mehr bekommt, ist die Wiener SPÖ. Es gibt keine andere Partei in keinem anderen Landtag.
Das ist schlecht aus Sicht der Grünen. Deswegen möchte ich hier einen Zusatzantrag einbringen – ich muss ihn dann abgegeben –, der etwas Ähnliches beziehungsweise das Gleiche bezweckt wie der Antrag vorher von der Volkspartei, nämlich das Ermittlungsverfahren so zu ändern, dass wir in die Nähe von einer Nationalratswahlordnung kommen und am Schluss jede Stimme von Wien gleich viel zählt. Bitte schön. (Der Redner überreicht seinen Antrag.) Wird der jetzt gleich zurückgewiesen oder rede ich weiter? Er muss ja geprüft werden, denn er ist ja nicht wortident, sondern da gibt es ja Juristen und Juristinnen, die andere Formulierungen wählen; das eine ist scheinbar mehr feinspitzig und das andere weniger, aber das kann ich nicht beurteilen.
Weil ich davon ausgehen muss, dass eine ähnliche Entscheidung wie vorher fällt, bringen wir auch einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein. Der hat einen Vorteil, den muss man einfach abstimmen. (Heiterkeit bei GRÜNEN und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Entschuldigung! Ich glaube, ich habe es lieber mit wissen, aber in dem Fall muss ich wahrscheinlich sagen, ich glaube, denn woher soll ich das wissen, ob man Beschluss- und Resolutionsanträge abstimmt.
Es bringen die grünen Abgeordneten einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein betreffend eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Gesetzes der Gemeindewahlordnung der Stadt Wien. Der Beschlussantrag lautet:
„Der Landtag wolle beschließen:
Der Wiener Landtag fordert die amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal, Sandra Frauenberger, auf, bis zur nächsten Landtagssitzung eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Gesetzes der Gemeindewahlordnung dahin gehend vorzulegen, dass das zweite Ermittlungsverfahren der GWO 1996 analog dem dritten Ermittlungsverfahren der Nationalratswahlordnung geregelt wird.“
In kurz: So wie man für das Parlament wählt in Österreich oder bei der Bundespräsidentschaft. Wer soll denn dort mehr zählen? Das wär ja überhaupt lustig. Da gibt es dann zwei Kandidaten, aber die Stimmen für den von der SPÖ sind plus 20 Prozent, und dann gewinnt der, der weniger Stimmen als die anderen hat, oder irgend so was. Keine Ahnung. Wir hätten gerne ein Wahlrecht wie bei der Bundespräsidentschaftswahl, wo jeder Mensch, der abstimmt, gleich viel zählt, wir hätten gern ein Wahlrecht wie bei der Nationalratswahl, wo jeder Mensch, der abstimmt, gleich viel zählt, weil für die Grünen jeder einzelne Mensch gleich viel zählt, unabhängig auch von der Partei, die er wählt, bevor wir alle anderen Sachen aufzählen. Also bringe ich einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein. Bitte schön. (Der Redner überreicht den Antrag.)
Das muss ich jetzt, glaube ich, formal gleich machen, dass ich sage, ich hätte gerne die namentliche Abstimmung. Ich würde gerne feststellen, ob wir … (Zwischenruf von Präsident Prof Harry Kopietz.) Namentliche Abstimmung für den Resolutionsantrag.
Ich schließe jetzt die Debatte rund um die Wahlkarten, die uns 2010 so viel Verdruss beschert haben, wo wir uns alle einig sind, dass das so nicht mehr geht. Schauen wir, wie viel Schindluder mit Wahlkarten trotzdem getrieben werden kann. Ich hoffe, gar keines.
Das Ziel der Grünen bleibt aufrecht: Wir hätten gern ein Wahlrecht, bei dem jeder Mensch gleich viel zählt. Das gilt heute, das gilt im Juni, das gilt am 12. Oktober. Ich glaube, das ist das letzte Mal, dass wir mit einem Wahlrecht antreten, wo es ein paar Privilegienmandate dazu gibt. Die gibt es ab 2020 nicht mehr. Und der 50-Mandate-Rausch von heute ist hoffentlich bald wieder vorbei. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Der vom Redner eingebrachte Zusatzantrag ist hinsichtlich genau der von ihm erwähnten Befürchtung, dass das Zustandekommen des Gesetzes angefochten werden kann, nicht zulässig. Aus dem Grund kann ich den Zusatzantrag nicht der Verhandlung zuführen (Ironische Heiterkeit bei den GRÜNEN.), und er wird auch nicht entsprechend, wie gewünscht, weitergegeben.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Kowarik. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg Mag Nicole Berger-Krotsch: Tatsächliche Berichtigung!) Ah, Entschuldigung, es gibt vorher noch eine tatsächliche Berichtigung. Verzeihen Sie mir.
Bitte, Frau Nicole Berger-Krotsch für die tatsächliche Berichtigung.
Abg Mag Nicole Berger-Krotsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident!
Ich möchte, weil ich auch im Ausschuss am 6.3. damit konfrontiert war, den Kollegen Ellensohn berichtigen. Es waren in der ganzen Historie immer ausreichend Unterschriften vorhanden, denn es geht ja, wenn wir die Anträge einbringen, immer um den Inhalt. Das heißt, der Gesetzestext war wortident, und es waren sowohl bei dem einen eingebrachten drei und bei dem anderen vier, also in Summe sieben eingebrachte Unterschriften. Das heißt, es ist ausreichend unterschrieben gewesen. (Beifall bei der SPÖ. – Heftiger Widerspruch von Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger und weiterer Abgeordneter.)
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