Landtag, 36. Sitzung vom 15.01.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 26
sozialen Netzwerke und Mitbestimmung in allen Bereichen. Das ist meiner Ansicht nach noch wichtiger als dieser Hebefaktor da irgendwo in einem Paragraphen. Aber auch den werden wir positiv bewältigen.
In dem Sinn möchte ich nicht auf alles eingehen, was die Opposition an Falschem gesagt hat, aber vielleicht noch zum Kollegen Aigner. Wir haben uns natürlich bemüht, dass alle vier Parteien gemeinsam im Boot sind. Es hat mit allen vier Parteien genug Verhandlungen gegeben, dass wir ein gemeinsames Wahlrecht schaffen. Wenn das nicht geht, ist es immer so, dass dann die Regierungsparteien in der Regel gemeinsam eines beschließen, und auch auf Nationalratsebene war es so. Und weil Sie gesagt haben, dort sind immer einstimmige Beschlüsse, es waren genug Beschlüsse so, dass sie mehrheitlich gefasst wurden. Also ich könnte jetzt noch einmal aufzählen, das ist aber schon geschehen, wo wirklich ungerechte Wahlsysteme sind: Wirtschaftskammer, Niederösterreich mit diesen speziellen Aspekten, Österreich bis 1970, und vieles andere.
Ich möchte aber doch abschließen: Demokratie und Wahlrecht ist ein wichtiges Thema. Das war heute gewünscht und wir haben das wieder einmal diskutiert. Wir haben durchaus vor und ich bin zuversichtlich, dass wir als rot-grüne Regierungsmehrheit ein gutes, modernes Verhältniswahlrecht gemeinsam beschließen werden und das ist gut so. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich der Herr Abg Aichinger. Ich erteile es ihm.
Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich möchte mich hier vor allem zuerst einmal an die Regierungsfraktion richten. Es geht heute nicht darum, wie viele verschiedene Arten von Wahlrecht es gibt, Mehrheitswahlrecht, Verhältniswahlrecht, einstimmig, Wahlkreise und ähnliche Dinge mehr. Das steht eigentlich heute nicht zur Debatte. Zur Debatte steht auf der einen Seite ein Vertrag, eine Vereinbarung von drei Fraktionen vor der Wahl, ein Wahlrecht mit einer genau vordefinierten Richtung einzuführen, wohin es gehen soll. Das haben drei Parteien vereinbart, auch mit dem Zusatz „egal, welche Regierungskonstellation nachher ist“. Das ist der erste Punkt. (Beifall bei der ÖVP und von Abg Uta Meyer.)
Und der zweite Punkt, meine Damen und Herren, ist: Sie haben auch einen Koalitionspakt unterschrieben, wo ebenfalls drinnensteht, dass so ein Wahlrecht umgesetzt wird. Und darum geht es. Es hat nicht den Sinn, dass wir hier Vorlesungen halten wie auf der Universität, was alles möglich ist und in welchen anderen Institutionen ein anderes Wahlrecht möglich ist. Das wissen wir. Tatsache ist eines: Sie haben den Wählern versprochen, dass es zu einem anderen Wahlrecht kommt, dass das Wahlrecht fairer wird, dass jede Stimme gleich zählt. Das steht heute zur Debatte, das habe ich bis jetzt vermisst und das wird das Entscheidende sein bei der nächsten Wahl, ob Sie dieses Wahlversprechen einhalten oder nicht. Wir werden dafür sorgen, dass das so kommen wird. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Marianne Klicka: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.- Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschluss- und Resolutionsanträge.
Antrag 1, eingebracht von den Abgen Dr Fritz Aichinger, Dr Wolfgang Ulm, ÖVP, Mag Johann Gudenus, FPÖ, betrifft: „Der Wiener Landtag spricht sich für die umgehende Novellierung der Wiener Gemeinderatswahlordnung 1996 dahin gehend aus, dass ein faires Mandatszuteilungsverfahren implementiert werden soll, welches dem Prinzip ‚Jede Stimme ist gleich viel wert.‘ möglichst nahe kommt und gewährleisten soll, dass die Anzahl der Mandate einer Fraktion im Wiener Gemeinderat möglichst genau ihrem prozentuellen Stimmenergebnis entspricht.“ - Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer für diesen Antrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. (Aufregung bei ÖVP und FPÖ.) - Das sind die Stimmen der ÖVP, die Stimmen der FPÖ und des klubunabhängigen Abgeordneten und daher die Minderheit. Daher ist der Antrag abgelehnt.
Der 2. Beschlussantrag, der von Mag Johann Gudenus, Armin Blind und Dr Fritz Aichinger eingebracht wurde, betreffend „Kein Wahlrecht für Drittstaatsangehörige“, den lasse ich jetzt abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier sind für den Antrag die Stimmen der Abgeordneten der ÖVP, der Freiheitlichen und des klubunabhängigen Abgeordneten. Das ist die Minderheit und somit ist der Antrag abgelehnt.
Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen.
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