Landtag, 35. Sitzung vom 27.11.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 62
lich gerade durch das Sportstättenschutzgesetz ein sehr geringer, weil man weiß, die Auflagen sind sehr große und sehr enge und werden auch, wie gesagt, aus meiner Sicht von der MA 51 sehr penibel beachtet. Worum es uns schon geht, und das liegt durchaus auch in beiderseitigem Interesse, nämlich auch von vielen Eigentümern von Sportstätten, ist tatsächlich die Nutzung der Flächen zu optimieren. Das sehe ich grundsätzlich einmal nicht als schlecht. Wir haben auch hier sehr gute Beispiele in der Stadt, wie ich denke, dass bei Sportstätten, obwohl sie letztendlich der sportlichen Ausübung weiterhin dienen, trotzdem Randflächen besser genutzt werden für Wohnbau, für diverse letztendlich auch Gastronomiebetriebe oder Ähnliches mehr, weil halt klarerweise nicht jedes Grundstück, auf dem sich ein Sportplatz befindet, automatisch dieselben Ausmaße hat und es sehr viele Randflächen gibt, die tatsächlich auch besser genutzt werden können. Hier gibt es letztendlich auch immer wieder die Bereitschaft, Flächen auch im Interesse vieler Vereine, die ja die Flächen oft betreiben und für die laufenden Kosten aufkommen, hier besser und intensiver zu nutzen, und auch sicherzustellen, dass der Verein die eine oder andere Einnahme bekommt, wenn es eine Fläche ist, die eben für sportliche Ausübung oder für sportliche Nutzung tatsächlich nicht genutzt werden kann. Insofern, glaube ich, geht Wien hier einen sehr guten Weg. Es sichert die Sportanlagen, es bietet zusätzliche sportliche Betätigungsfelder für all jene, die nicht in den klassischen Sportverein kommen wollen und auch nicht kommen können, weil eben regelmäßige Sportausübung vielfach mit normalen klassischen Tagesabläufen heute nicht mehr vereinbar ist. Jeden Dienstag muss ich um sechs in den Verein gehen oder gehe halt um sechs in den Verein, deshalb auch die zeitenunabhängige Sportausübung im Mittelpunkt. Ich glaube, diese Mischung bewährt sich auch in der wachsenden Stadt.
Präsident Johann Herzog: Danke, Herr Landesrat. Die 2. Zusatzfrage wird von der Abg Mag Schneider gestellt. Ich ersuche darum.
Abg Mag Ines Schneider (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja grüß Gott, Herr Landesrat!
Sie haben gerade erwähnt, dass Wien wächst. Sie wollen die Sportstätten sichern und auch qualitative Angebote bieten, wo wir aber trotzdem wissen, dass wir keine zeitgemäßen Standards in den derzeitigen Sportanlagen haben. Wir haben auch keine Mehrzweckhalle, die heute notwendig wäre, um das alles zu erfüllen. Erst jetzt ist auch wieder die Diskussion um das Happel-Stadion entbrannt, wo man auch sagt, dass es schwere Mängel aufweist, und das ist jetzt nicht meine Meinung, sondern das hat sogar der ÖFB-Präsident selbst gesagt.
Wird jetzt die MA 51 beziehungsweise werden Sie jetzt endlich eine Sportstättenanalyse in Wien durchführen, damit auch der Sport in Wien den Stellenwert bekommt, den er eigentlich verdient?
Präsident Johann Herzog: Herr Landesrat!
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Dass ich nicht noch einmal besonders auf den Nebensatz die Mehrzweckhalle betreffend eingehe, glaube ich, ist durchaus nachvollziehbar. Ich möchte einfach nur feststellen, dass erfreulicherweise gerade auch die immer wieder als Mehrzweckhalle sehr nutzbare Wiener Stadthalle den entsprechenden Zuschlag für die Handball-Europameisterschaft 2020, oder Weltmeisterschaft, da bin ich mir jetzt nicht sicher, vor wenigen Tagen bekommen hat, ein sehr erfreulicher Anlass, wo auch wieder einmal mehr belegt wurde - und es ist ja noch gar nicht so lange her, dass in Wien ein entsprechender internationaler Handball-Wettbewerb in der Stadthalle stattgefunden hat -, dass man einmal mehr auf diese Halle zurückgreift und Wien als Veranstaltungsstätte nutzt.
Und das zeigt eigentlich, dass die allgemeine Einschätzung, die hier immer wieder im Gemeinderat propagiert wird, der Realität durchaus nicht entspricht, gerade wenn ich mir ansehe, wie viele internationale Sportveranstaltungen in den letzten 18 Monaten stattgefunden haben, kleineren und größeren Ausmaßes. Insofern kann ich nur sagen: Wien bemüht sich selbstverständlich, die Sportstätten immer auf einem zeitgemäßen Standard zu haben. Es liegt in der Sache, sage ich jetzt einmal, dass Fachverbände hier immer wieder durchaus unterschiedliche Einschätzungen haben. Deshalb ist ja gerade die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachverbänden als die unmittelbar für den Leistungssport zuständigen Abteilungen sehr intensiviert worden, nicht zuletzt auch in der Frage der Hallenvergabe, um letztendlich dem professionellen Sport hier optimale Rahmenbedingungen zu geben.
Es gibt ja gemeinsam mit der MA 51 und den Fachverbänden derzeit eine entsprechende Erhebung, in welchen Bereichen hier in der Stadt Defizite bestehen. Keine Frage, ich sage einmal mehr, bei rund 80 geförderten Sportarten in der Stadt, zu denen ich mich auch bekenne, ist es selbstverständlich, dass nicht jedem Bedarf immer entsprechend Rechnung getragen werden kann. Aber ich halte diesen Weg trotzdem gemeinsam mit den Fachverbänden, aber auch mit den Dachverbänden für den richtigen, tatsächlich ein breites sportliches Angebot in der Stadt auch zu fördern und nicht jenen Weg zu gehen, der international durchaus üblich ist, sich auf 10 bis 15 Sportarten zu beschränken, die seitens der Stadt versorgt werden und viele andere Angebote letztendlich rein nur mehr dem privaten Sektor zu überlassen.
Ich glaube, das breite sportliche Angebot ist tatsächlich ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität in dieser Stadt und das unterscheidet uns maßgeblich von anderen Städten. Wir setzen nicht nur auf einige wenige Sportarten, wo letztendlich die öffentliche Hand Unterstützungsleistung gibt, sondern auf alle olympisch anerkannten Sportarten, und ich glaube, dieser Weg ist auch richtig.
Präsident Johann Herzog: Danke, Herr Landesrat. Die nächste Zusatzfrage stellt Abg Mag Kasal. Ich ersuche darum.
Abg Mag Günter Kasal (Klub der Wiener Freiheitlichen): Schönen Vormittag, Herr Landesrat!
Sie haben völlig richtig ausgeführt, es gibt einen breiten Interpretationsraum beim Sportstättenschutzgesetz.
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