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Landtag, 30. Sitzung vom 25.03.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 34

 

ren zu regeln und damit zu einer Gesellschaft beizutragen, wo die Bürger und Bürgerinnen auf Augenhöhe mit der Verwaltung stehen.

 

Es sollte eigentlich unser gemeinsames parteiübergreifendes Ziel sein, gemeinsam mit den Betroffenen, also den Mitgliedern des Verwaltungsgerichtes, daran zu arbeiten, dass das Verwaltungsgericht seine gute und verantwortungsvolle Arbeit bewältigen kann, um vielleicht die eine oder andere Regelung auch in Zukunft natürlich gegebenenfalls zu evaluieren und zu verbessern, das ist ja keine Frage. Ziel der rot-grünen Regierung ist ein gut funktionierendes Verwaltungsgericht, unabhängig, qualitätsvoll, das schnell entscheiden kann und selbstverständlich den verfassungsrechtlichen Bedenken entspricht. Ich denke, die nun vorliegende Regelung ist eine gute Grundlage (Abg Mag Dietbert Kowarik: Sie entspricht den verfassungsrechtlichen Bedenken!) zur Umsetzung dieses Ziels in der Praxis. Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Kowarik. Ich erteile es.

 

11.41.04

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen!

 

Der letzte Satz der Frau Kollegin, der Vorrednerin, war entlarvend. „Es entspricht den verfassungsrechtlichen Bedenken.“, so haben Sie sich ausgedrückt. Dem kann ich nur zustimmen.

 

Meine Damen und Herren ... (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Wie lustig!) Lustig ist das nicht, Herr Kollege, das haben Sie verbockt, nicht wir. Zur Vorgeschichte, wir haben es schon ausgeführt, auch bei der Gesetzwerdung des ursprünglichen Gesetzes: Diese Verwaltungsgerichtshofnovelle oder diese Verwaltungsnovelle auf Bundesebene war wirklich einer der wesentlichsten Beiträge und eine der wesentlichsten Fortentwicklungen des Verwaltungsrechtes in Österreich. Das kann man gar nicht oft genug feststellen und auch dem Bundesgesetzgeber danken, dass das auf Schiene gekommen ist. Es wäre an und für sich ein Leichtes gewesen, diese Regelungen und diese Normen dann auf Landesebene umzusetzen. Wir haben eine wunderbare Vorlage dafür. Ich weiß nicht, ob Sie sich diese jemals angeschaut haben, Frau Kollegin. Die bundesgesetzlichen Regelungen dazu sind klar und auch für den Landesbereich umsetzbar. Es haben auch alle anderen Bundesländer geschafft, Frau Kollegin, nur ein Bundesland hat es halt nicht geschafft, verfassungsrechtlich konforme Regelungen zu fassen, und das war der Wiener Landesgesetzgeber. Ich kann mich noch bei der Diskussion über das ursprüngliche Gesetz erinnern, wie Sie beteuert haben und wie der Kollege Stürzenbecher beteuert hat, dass das natürlich selbstverständlich alles der Verfassung entspricht und die Bedenken der Opposition alle Larifari und hinfällig sind. Jetzt haben wir das Ergebnis. Und eines möchte ich auch betonen ... (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: 10:1 für uns!) Bitte? (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: 10:1 für uns!) Sie haben eine komische Rechnung. Beim Fußball wären Sie schon durchgefallen, aber bitte. (Heiterkeit bei Abg Mag Wolfgang Jung. – Beifall bei der FPÖ.)

 

Eines möchte ich auch betonen. Diese Regelungen, die im ursprünglichen Gesetz getroffen wurden, Frau Kollegin Dr Vana, die habe ich noch in keinem anderen Gesetz gelesen. Sagen Sie mir ein vergleichbares Gesetz, wo so eine Bestimmung des §14 Abs 5 vorkommt. Es gibt keines oder belehren Sie mich eines Besseren! Sie haben in Ihrer Rede auch eines vergessen, Frau Kollegin: Es wurde nicht nur eine Bestimmung aufgehoben. Offensichtlich haben Sie sich das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gar nicht zu Gemüte geführt, denn dann wäre Ihnen das nämlich aufgefallen. Es wurde erstens die Anzahl der weiteren gewählten Mitglieder im §14 Abs 1 aufgehoben. Es wurde aber auch, und das ist ein ganz entscheidender Punkt, der auch von uns wesentlich kritisiert wurde, die Wortfolge im §14 Abs 5 aufgehoben, wonach bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt, und dass dann eine neue Wahl der Mitglieder des Geschäftsverteilungsausschusses auszuschreiben ist. Frau Kollegin, sagen Sie mir eine vergleichbare Regelung irgendwo im Rechtsbestand der Republik Österreich und des Landes Wien! Sie werden keine finden oder der Herr Kollege Ellensohn, der immer betont, kein Jurist zu sein. Das glaube ich Ihnen, dass Sie es nicht sind, aber dann bereiten Sie sich wenigstens gut darauf vor!

 

Noch einmal: Es geht auch um eine Bestimmung, die nicht, so wie Sie es jetzt darstellen wollen und so wie es uns der Herr Kollege Stürzenbecher gleich in Bälde sagen wird, ganz unwesentlich ist. Also wenn Sie so ein Rechtsverständnis haben, dann verstehe ich das nicht ganz, um es einmal vorsichtig zu sagen. Der Kollege Stürzenbecher hat sich sogar bei der Landtagssitzung vom 31.1. zu der Aussage durchgerungen, dass eine Aufhebung wegen eines komplett unwichtigen kleinen Details stattgefunden hat. Komplett unwichtig und kleines Detail! (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Im Vergleich! Im Vergleich!) Na, nichts im Vergleich! Soll ich es Ihnen vorlesen oder wollen Sie es selber vorlesen? „Wegen eines komplett unwichtigen kleinen Details des Verfassungsgerichthofes wurde das Landesgesetz aufgehoben.“ Dieses Rechtsverständnis, Herr Dr Stürzenbecher, das ist verwunderlich. Sie wissen schon, worum es da geht? Hier geht es um das Herzstück der Gerichtsorganisation unseres neuen Gerichtes! Das Herzstück! Der Kollege Dr Ulm hat es auch schon ausgeführt. Das ist nicht irgendwas, das Recht auf den gesetzlichen Richter. Ich habe im Zuge dieser Wortmeldung nachgeschaut, weil es mich interessiert hat. Ich habe nachgeschaut, wo Sie tätig sind oder wo Sie als Jurist tätig sind. Sie sind als Klubsekretär in der sozialistischen Parlamentsfraktion insbesondere für Justizpolitik, Menschenrechte und Verfassungsreform zuständig. Da sollten Sie das eigentlich wissen, Herr Kollege. Nicht böse sein. Wenn Sie es nicht wissen, dann ... (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Nicht oberlehrerhaft sein! Nicht oberlehrerhaft sein! – Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Das hat nichts mit Oberlehrer zu tun! Das hat mit rechtsstaatlichen Selbstverständlichkeiten zu tun, meine Damen und Herren von der SPÖ und den GRÜNEN! (Beifall bei der FPÖ.) Dass sich die GRÜNEN dafür hergeben, ist geradezu peinlich. Was

 

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