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Landtag, 29. Sitzung vom 31.01.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 22

 

(Beginn um 9 Uhr.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich eröffne die 29. Sitzung des Wiener Landtages.

 

09.00.27Entschuldigt sind Frau LhptmStin Mag Renate Brauner, Herr Dkfm Dr Aichinger, Abg Florianschütz, Abg Dr Kickert, Abg Kops, Abg Rubik, Abg Dipl-Ing Stiftner, Abg Prof Dr Vitouch, Abg Walter und Abg Woller.09.00.58

 

Wir kommen somit zur Fragestunde.

 

9.01.18†Amtsf StR Dr Michael Ludwig - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP – 00231-2014/0001 – KFP/LM) wurde von Frau Abg Mag Dr Barbara Kappel gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Die Arbeiterkammer fordert in einer aktuellen Petition, dass die Stadt Wien die Mittel aus der Wohnbauförderung und die Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen für den Bau leistbarer Wohnungen zweckwidmet. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der Wiener Freiheitlichen. Werden Sie die Wohnbauförderungsmittel sowie die Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen vorbehaltlich einer allfälligen bundesgesetzlichen Regelung zur Zweckwidmung für den Neubau leistbarer Wohnungen in größerem Ausmaß verwenden und damit zusätzlich Mittel für die Wohnbausanierung bereitstellen?)

 

In ihrer Vertretung wird Herr Amtsf StR Dr Michael Ludwig die Frage beantworten. – Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Frau Abg Kappel! Ich darf auf Ihre Frage folgende Antwort geben: Es geht hierbei um die Wohnbauförderungsmittel und den Einsatz der Wohnbauförderungsmittel in unserer Stadt. Ich möchte da vielleicht ganz kurz zurückblicken in die Vergangenheit, nämlich darauf, wie sich die Verwendung der Wohnbauförderungsmittel in Österreich generell über die Jahre verändert hat.

 

Im Finanzausgleichsgesetz 2001 wurden der Verwendungszweck der Wohnbauförderungszweckzuschüsse des Bundes auf Infrastrukturmaßnahmen erweitert und die Aufhebung der Zweckbindung der Rückflüsse beschlossen. In der damaligen Fassung war die Zweckwidmung wie folgt festgelegt – ich möchte das kurz zitieren: „Der Bund gewährt den Ländern zum Zwecke der Finanzierung der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung, der Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Infrastruktur und zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen einen Zweckzuschuss in der Höhe von …“ Das ist im § 1 Abs 1 so festgelegt.

 

Das Finanzausgleichsgesetz aus dem Jahr 2008 – da hat es eine Novelle gegeben – brachte schließlich folgende Neuerungen im Bereich der Wohnbauförderung mit sich, nämlich: Die Wohnbauförderung wird verstärkt für Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt. Das war auch eine Reaktion darauf, dass man festgestellt hat, dass Bauen und Wohnen auch einen sehr hohen Anteil an der Energieverwendung insgesamt auch im internationalen Zusammenhang mit sich bringen; und die Frage war, welchen Beitrag auch der Wohnbau zur Reduzierung der CO2-Emissionen leisten kann.

 

Ab 2009 wurden sowohl die Wohnbauförderungszweckzuschüsse als auch die Bedarfszuweisung aufkommensneutral in Ertragsanteile der Länder umgerechnet. Der Wohnbauförderungsbeitrag, der vormals eine ausschließliche Bundesabgabe war, wurde mit dem Finanzausgleichsgesetz 2008 in eine gemeinschaftliche Bundesabgabe, wobei die Länderanteile dem bisherigen Anteil an der Bedarfszuwendung entsprochen haben, aufkommensneutral umgewandelt.

 

Das Land beziehungsweise die Stadt Wien ist kein Gegner der Wiedereinführung der Zweckbindung bei der Wohnbauförderung; auch deshalb, weil die Stadt Wien die Wohnbauförderungsmittel auch ausschließlich immer für Wohnzwecke eingesetzt hat. Eine allfällige Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung liegt allerdings nicht in der Macht des Landes beziehungsweise der Stad Wien, sondern müsste bei Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich zwischen den Finanzausgleichspartnern, also Bund, Länder und Gemeinden, für einen neuen Finanzausgleich vereinbart werden; wobei auch die Verwendbarkeit der Wohnbauförderungsmittel für Infrastrukturmaßnahmen im weiteren Sinne zu berücksichtigen sein werden. Die Ausgleichsverhandlungen werden sicher von Seiten aller Partner, die daran beteiligt sind, mit großem Interesse geführt werden. Es gibt ja jetzt schon Überlegungen in verschiedenste Richtungen, die dann in den Verhandlungen zusammengeführt werden müssen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Dr Kappel. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.04.50

Abg Mag Dr Barbara Kappel (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Vielen Dank für die Beantwortung. Als ich Sie heute am Gang hierher kommen sah, habe ich schon gedacht - die Tagesordnung der Landtagssitzung kennend -, dass Sie die Frage beantworten können. Ich freue mich. Ich habe noch nie eine Frage direkt an Sie gestellt und danke daher für die Antwort.

 

Sie haben die Themen des Finanzausgleiches ausgeführt. In meiner Extrafrage möchte ich noch einmal darauf eingehen. Jetzt würde ich gerne zusätzlich etwas mit Ihnen diskutieren: Sie kennen sicherlich den Fundamentalpreisindex der Österreichischen Nationalbank, der erst kürzlich wieder veröffentlicht wurde. Dieser Index hat für das 4. Quartal 2013 gezeigt, dass die Preise für Wohnimmobilien in Wien sehr stark angestiegen sind, nämlich um 21 Prozent, während sie in ganz Österreich um 8 Prozent zurückgegangen sind. Über einen größeren Zeitraum, nämlich in einem Zeitraum von 2007 bis 2013, hat dieser Fundamentalpreisindex der Nationalbank aufgezeigt, dass in Wien die Wohnungspreise um 80 Prozent angestiegen sind. Das heißt, es gibt eine Knappheit am Wohnungsmarkt.

 

Ein zweiter Indikator, der diese Knappheit bestätigt, sind die zirka 33 000 Vormerkungen für den geförderten Wohnbau. Auch die Arbeiterkammer hat das in ihrem Wahlkampf beziehungsweise in ihrer Wahlsituation aufgezeigt und zwar in einer Petition, in der sie zusätzlich 2 000 Wohnungen in Wien gefordert hat, zusätzlich zu

 

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