Landtag, 28. Sitzung vom 21.11.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 42
Meine Damen und Herren, man könnte vielleicht sagen, das ist aber wirklich dann egal, ob man wie bisher unbeschränkt Sitzungen oder immerhin zwei Sitzungen macht! – Es geht hier um Minderheitenrechte, und ich wiederhole meine Frage: Wo wird das Ende sein, wenn man einfach aus Machtbesessenheit oder Bequemlichkeit beginnt und sagt, das stört mich in meiner Regierungsarbeit und deshalb beseitigen wir das Minderheitenrecht.
Ich ersuche daher, meine Damen und Herren, um Zustimmung zum Abänderungsantrag. Ich ersuche weiter, wenn der Abänderungsantrag nicht Ihre Mehrheit finden kann, um Zustimmung zum Zusatzantrag, da dieser Zusatzantrag ganz einfach der Klarstellung dient, eigentlich selbstverständlich ist und nicht einmal ein großes Anliegen sein sollte, das man aus politischen Gründen ablehnt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Herzog: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Hatzl. Ich erteile es.
Abg Eva-Maria Hatzl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!
Es gab mehrere Sitzungen betreffend Dezentralisierungsnovelle. In diesen Sitzungen wurde Folgendes erarbeitet:
Wahl der Vorsitzenden und deren Stellvertreter in den Ausschüssen und Kommissionen der Bezirksvertretungen. Das bedeutet, dass die stärkste Partei den ersten Vorsitzenden und die zweitstärkste Partei den zweiten Vorsitzenden stellt.
Rückführung der Amtsgebäude in das Zentralbudget, ebenso die Energiekosten der Amtsgebäude, in denen die Magistratischen Bezirksämter und die Bezirksvorsteher untergebracht sind. Dies soll für die rechtliche Grundlage zur Verwirklichung einer modernen Immobilitätsstrategie geschaffen werden. Von der Rückführung ausgenommen sind die Aufwendungen für die bauliche Instandhaltung der Räumlichkeiten, die den Bezirksvorsteherinnen und den Bezirksvorstehern zugeteilt sind, einschließlich auch der zugeteilten Fläche des Festsaals. Das bedeutet Folgendes für die BezirksvorsteherInnen: Das Selbstbestimmungsrecht über die Gestaltung der Büroräume, wie Einrichtungsgegenstände, soll künftig bei den Bezirksvorstehern bleiben. Die Festsaalnutzung und Vergabe sollen ebenso weiterhin in der Dispositionskompetenz der Bezirksvorsteher bleiben. Eine Mitwirkung bei der Entscheidung der Vermietung der Räumlichkeiten, Gewährung eines Anhörungsrechtes bei der Zuteilung der Räumlichkeiten an Dienststellen der Stadt Wien.
Ebenso soll eine Stärkung der Kompetenzen der Finanzausschüsse in den Bezirksvertretungen kommen. Damit verbunden sind eine Verringerung des Administrativaufwandes und eine Verminderung des zeitlichen Aufwandes für sachliche Genehmigungen durch eine Konzentration der Kompetenzen beim Finanzausschuss der Bezirksvertretung. Die Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen werden, unter der Prämisse einer Verwaltungsvereinfachung, bei der Genehmigung von einmaligen Ausgaben, sofern diese Ausgaben im laufenden Jahr getätigt werden, zuständig sein.
Einrichtung einer Magistratskompetenz: Dies soll eine raschere Abwicklung von Vergaben sicherstellen. Statt der Genehmigung werden die Bezirke künftig über und in das Vergabeverfahren durch ein Informationsrecht einbezogen.
Übernahme der Kosten des Betriebes der Bedürfnisanstalten in U-Bahn-Stationen durch die Wiener Linien: Durch diese Kompetenzverschiebung zu den Wiener Linien können Synergieeffekte beim Betrieb der Bedürfnisanstalten in U-Bahn-Stationen gehoben werden.
Bemerken möchte ich noch, dass diese Novelle mit den Bezirksvorstehern abgesprochen ist und in den Bezirken unterstützt wird und wurde. Genauso war es ein dringender Wunsch der Bezirke.
Betreffend die angeführten Abänderungen: Da in den Amtshäusern alles behindertengerecht umgebaut werden muss, ist dies natürlich mit sehr hohen Kosten verbunden und für die Bezirke nicht mehr leistbar. Dies kann vom normalen Budget sehr schwer bewältigt werden. Dadurch macht es Sinn, dass diese Kosten in das Zentralbudget übergehen werden.
Auf den Abänderungs- und Zusatzantrag der FPÖ eingehend, möchte ich noch Folgendes dazu anmerken: Es bedeutet eine Lahmlegung der Demokratie beziehungsweise Behinderung der Arbeit, wenn man, wie gefordert, 17 Sondersitzungen abhalten müsste. 17 Sondersitzungen deshalb, weil bei einer Sondersitzung nur 1 Tagesordnungspunkt zulässig ist. (Abg Mag Wolfgang Jung: Deswegen wollen wir es ja ändern!) Genauso ist es aber auch eine Unwahrheit, dass der Petitionsausschuss nicht getagt hat, sondern Sitzungen fanden statt, Petitionen wurden behandelt und werden auch in Zukunft seriös und wertschätzend behandelt werden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Johann Herzog: Wir kommen nun zur Behandlung der vorliegenden Abänderungs- und Zusatzanträge.
Nummer 1 ist ein Abänderungsantrag der LAbgen Mag Dr Alfred Wansch, Mag Wolfgang Jung, Armin Blind, Gerhard Haslinger und Angela Schütz gemäß § 126 Abs 2 der Wiener Stadtverfassung in Verbindung mit § 30d Abs 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien, eingebracht in der Sitzung des Landtages am 21. November 2013 zur Postnummer 4 der Tagesordnung, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Wiener Stadtverfassung – WStV, LGBl Nr 28/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 1/2013 - Dezentralisierungsnovelle. Der Antrag ist ausreichend unterstützt und der Abänderungsantrag lautet:
„Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der Entwurf einer Änderung eines Gesetzes zur Änderung der Wiener Stadtverfassung – WStV, LGBl Nr 28/1968, zuletzt geändert durch LGBl Nr 1/2013 – Dezentralisierungsnovelle-, wird wie folgt geändert: Art 1.1 § 52 Abs 1 wird dahin gehend abgeändert, dass er lautet: ‚Die Sitzungen werden vom amtsführenden Stadtrat einberufen. Er ist zur Einberufung innerhalb von fünf Tagen verpflichtet,
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