Landtag, 27. Sitzung vom 25.09.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 63
erinnern, die der UVS Wien hatte und ich sehe die Geburtswehen, die das Verwaltungsgericht Wien jetzt hat, und kann große Parallelen feststellen. Mich freut es aber, dass es zu einer großen Emanzipation des UVS Wien gekommen ist von den Versuchen der Regierung, auf ihn Einfluss zu nehmen, und ich gehe auch davon aus, dass sich das Verwaltungsgericht Wien im Laufe der Jahre ähnlich emanzipieren wird können, wie es dem UVS Wien gelungen ist.
Aber lassen Sie mich ein bisschen etwas zum Jahr 2012 sagen und zu der guten Arbeit, die vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien geleistet wurde. Es gab wieder einen Höchstarbeitsanfall. Noch nie gab es so viele eingelaufene Akten, Aktenanlagen wie im Jahr 2012. Und obwohl wir schon im Jahr 2011 mit 15 306 Akten einen Höchststand erreicht hatten, gab es im Jahr 2012 noch eine weitere Erhöhung auf 17 411. Wenn man sich ein bissel die Materien anschaut, dann kann man durchaus auch Rückschlüsse darauf ziehen, wie die Verwaltung in diesem Zeitraum agiert hat. Der Anstieg von Akten ist nämlich durchaus auch auf positive Entwicklungen zurückzuführen, nämlich dass es verstärkte Kontrollen der Behörden gegeben hat und zwar vor allem in zwei Bereichen: Die Besitzer beziehungsweise die Aufsteller von Spielautomaten wurden in Richtung der Vergnügungssteuer stärker kontrolliert, und stärkere Kontrollen gab es auch im Bereich des Fremdenpolizeirechtes, weshalb es in diesen Bereichen einen starken Anstieg gegeben hat. Erfreulich ist auch durchaus, wenn man sich ansieht, warum es in manchen Materien einen Rückgang gegeben hat, so zum Beispiel bei den Strafverfahren nach dem Parkometergesetz. Ich rechne das einer verstärkten Rechtstreue der Wiener Bevölkerung zu, weil man daher nach dem Parkometergesetz weniger strafen musste. Für die gute Arbeit der Wiener Polizei spricht auch, dass die Maßnahmenbeschwerden nach dem Sicherheitspolizeigesetz zurückgegangen sind.
Ein bisserl sollte man sich auch immer die Statistik anschauen. Wie wichtig so eine Kontrollinstanz ist, sieht man auch daran, dass fast die Hälfte der Verfahren vor dem UVS mit einem Erfolg für die Antragsteller oder für die Beschwerdeführer endeten. Wenn man sich also die Strafverfahren ansieht, gab es sogar mehr als 50 Prozent, da gab es 53,3 Prozent volle oder teilweise Stattgebungen, was aber auch ein Hinweis dafür ist, wie unabhängig und selbstständig dieser UVS Wien vom Magistrat und natürlich auch von der Polizei arbeitet. Die Erfolgsquote für die Parteien in den Administrativverfahren ist etwas geringer, aber immerhin noch immer beachtlich mit 29,1 Prozent, wenn man die Aufhebungen, die Stattgebungen, die teilweisen Stattgebungen und die Zurückverweisungen zusammenzählt.
Wenn es eine Behörde nicht mehr gibt, dann kann man das ein bisschen mit einem tränenden Auge sehen. Aber wir können es auf alle Fälle mit einem sehr lachenden Auge sehen, dass es an Stelle des Unabhängigen Verwaltungssenates nun ein Verwaltungsgericht Wien gibt. Das wird uns noch mehr Rechtschutz, noch mehr Rechtssicherheit und noch mehr Rechtsstaatlichkeit bringen. Vielleicht spricht da ein bissel zu sehr der Optimismus und die Hoffnung aus mir, aber ich will das durchaus ausmachen. Es hat auch der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes von einer Sternstunde des Parlamentarismus gesprochen, als nun diese Landesverwaltungsgerichte endlich eingeführt worden sind. Und es gibt ja auch Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag, die es in Zukunft nicht mehr geben wird und denen wir immer ein bissel skeptisch gegenüber gestanden sind, insbesondere dem Dienstrechtssenat und dem Vergabekontrollsenat, weil hier die Einflussnahme durch den Magistrat leichter oder durch die Besetzung dieser Gremien in gewisser Weise zumindest möglich war. Es wird den Vergabekontrollsenat in der Form nicht mehr geben. Es wird den Dienstrechtssenat nicht mehr geben, die Bauoberbehörde nicht mehr und die Abgabenberufungskommission. Das ist sicherlich ein großer Fortschritt, eine Forderung der ÖVP, die nun umgesetzt wird und nicht, weil wir uns hier im Landtag durchgesetzt hätten, sondern weil uns der Bundesgesetzgeber diese Mindeststandards vorgeschrieben hat und wir nun zu diesen Mindeststandards kommen. Zufrieden sind wir natürlich nicht mit dem Verwaltungsgerichtshof Wien-Gesetz, denn sonst wären wir nicht zum Verfassungsgerichtshof gegangen, die FPÖ und die ÖVP. Da sind Bereiche unserer Meinung nach verfassungswidrig, die zeigen, dass die SPÖ, die Stadt Wien es hier genauso probiert wie seinerzeit am Beginn der Tätigkeit des UVS, dass man dieses Gericht, dass man dieses Organ ein bisschen an die Leine legen und weiterhin ein bisschen Einfluss ausüben möchte. Man sieht es auch daran, dass man seine Macht gezeigt hat, indem man nicht alle Richter übernommen hat. Nicht alle Richter des UVS Wien wurden ins Verwaltungsgericht Wien übernommen, und nach wie vor versucht man, politisch auf die Geschäftsverteilung Einfluss nehmen. Wir hatten schon, als der Verwaltungsgerichtshof Wien beschlossen wurde, die Debatte über den Geschäftsverteilungsausschuss und die Zusammensetzung des Geschäftsverteilungsausschusses und Sie kennen diese skurrile Bestimmung, dass dieser Geschäftsverteilungsausschuss aus vier Personen besteht, der entscheidet, welcher Richter oder welcher Rechtspfleger welche Materie zu entscheiden bekommt. Der ist natürlich von eminenter Bedeutung, dieser Geschäftsverteilungsausschuss, und der soll aus vier Personen bestehen, nämlich aus dem politisch bestellten Präsidenten, dem politisch bestellten Vizepräsidenten und aus zwei weiteren Richtern, also aus vier Personen. Kommt es zur Stimmengleichheit zwischen den Präsidenten und den übrigen Richtern, entscheidet der Präsident mit Dirimierungsrecht und kann damit alleine mit seiner Vizepräsidentin eine provisorische Geschäftsverteilung erlassen. Zur Strafe müssen die übrigen zwei Mitglieder des Geschäftsverteilungsausschusses neu gewählt werden, weil die nicht das gleiche Stimmverhalten an den Tag gelegt haben wie Präsident und Vizepräsident, also völlig skurril. Ich bin guten Mutes, dass der Verfassungsgerichtshof diese rechtsstaatlich so bedenkliche Norm aufheben wird.
Überraschend ist auch, dass Wien als einziges Bundesland eine unglaublich große Macht für die Rechts
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