Landtag, 27. Sitzung vom 25.09.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 63
Die Dritte Präsidentin Marianne Klicka ist ab 17 Uhr auf einer Dienstreise. Abg Karner-Kremser bis 11 Uhr entschuldigt, Abg Peschek von 10.30 Uhr bis 12 Uhr, Abg Florianschütz von 12 Uhr bis 15 Uhr, Abg Gaal ebenfalls von 12 Uhr bis 15 Uhr, Abg Ludwig-Faymann von 12 Uhr bis 15 Uhr, Abg Korosec bis 14 Uhr, Abg Mag Holdhaus ab 14 Uhr.
Wir kommen damit zur Fragestunde.
Die 1. Frage (FSP – 03076-2013/0001 – KU/LM) wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Aigner gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. [Medienberichten zufolge werden zeitlich befristet angestellte Landeslehrer in Wien nicht für ein ganzes Kalenderjahr, sondern nur für ein Schuljahr (exklusive der Sommerferien) angestellt. Die betroffenen Lehrer müssen sich im Sommer arbeitslos melden, auch wenn sie eine Wiedereinstellungszusage für das nächste Schuljahr haben. Dadurch werden junge Lehrer in eine prekäre Situation gebracht und sie erleiden finanzielle Nachteile. Außerdem wird das ohnehin angespannte Budget des AMS über Gebühr strapaziert. Die Stadt Wien bedient sich dabei einer Vorgangsweise, die man sonst nur aus manchen Bereichen der Privatwirtschaft kennt, an der seitens der Politik auch immer wieder Kritik geübt wird. Des Weiteren ist der wiederholte Abschluss von Kettenverträgen samt monatelanger Arbeitslosigkeit sicher kein attraktives Angebot für Junglehrer in Zeiten eines Lehrermangels. Werden Sie in Hinkunft dafür Sorge tragen, dass befristet angestellte Landeslehrer ein ganzes Kalenderjahr angestellt und möglichst rasch in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen werden?]
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Betreffend Ihre Anfrage, in der es darum geht, wie es sich im Fall von Lehrerinnen und Lehrern, die in Wien angestellt werden, mit den entsprechenden befristeten Verträgen verhält, darf ich Ihnen die Auskunft geben, dass es hiezu eine ganz klare gesetzliche Bestimmung gibt, die in allen Bundesländern die Frage von zeitlichen Befristungen der Landeslehrer regelt. Betreffend die zeitliche Befristung der Landeslehrer über deren Anstellung beziehungsweise Nichtanstellung während der Sommermonate kann ich Ihnen daher die Auskunft geben, dass das im Vertragsbedienstetengesetz klar geregelt ist. Hier findet sich im § 42d folgende Bestimmung: „Dienstverträge für Unterrichtstätigkeiten, die vor dem 1. Februar des betreffenden Unterrichtsjahres beginnen und mit dem Unterrichtsjahr enden, haben als Ende des Dienstverhältnisses anstelle des Endes des Unterrichtsjahres das Ende des betreffenden Schuljahres vorzusehen.“ – Das bedeutet, dass nur bei Unterrichtsbeginn vor dem 1. Februar des Jahres der Vertrag mit dem Ende des Schuljahres endet.
Ich darf auch mitteilen, dass es sich hiebei um eine bundesgesetzliche Regelung handelt, die für alle Bundesländer Gültigkeit hat, und an diese Regelung wird sich Wien halten, solange es hier nicht andere gesetzliche Bestimmungen gibt.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Aigner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Gesetze kann man ja auch zu ändern versuchen! Halten Sie es in Zeiten einer Rekordarbeitslosigkeit wirklich für gerechtfertigt, wenn öffentlich Bedienstete sozusagen teilweise über das AMS finanziert werden, während das AMS ja wirklich genug Aufgaben für den Bereich der Privatwirtschaft hat? Würden Sie sich in Ihrer politischen Funktion dafür einsetzen, dass das entsprechende Bundesgesetz geändert wird, dass auch die Sommerferien mit in die Befristung fallen und das AMS daher entlastet werden würde?
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Zunächst möchte ich anmerken, dass man nicht so tun soll, als ob Mittel des AMS in irgendeiner Form klar von öffentlichen Haushalten zu trennen sind! Gerade wir alle wissen, dass die Mittel des AMS und damit wesentliche Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik nicht zuletzt auch von der Allgemeinheit getragen werden. Daher geht man ein bisschen von falschen Voraussetzungen aus, wenn man hier großartig so tut, als ob es einen eigenen Topf gäbe, der völlig unabhängig von öffentlichen Haushalten ist, sei es vom Land Wien, sei es letztendlich auch vom Bund.
Nichtsdestotrotz gibt es bei der gesamten Problematik der Zuteilung von Lehrerdienstposten und des Vertragswesens viele Bereiche, hinsichtlich welcher – das ist ja nicht unbekannt – ich mich durchaus für Veränderungen einsetze, insbesondere wenn es dadurch möglich wird, Schuljahre besser zu planen. Wir haben oft schon auch in diesem Kreis die Problematik der definitiven und der vorläufigen Stellenpläne diskutiert, die eine Planung sehr schwierig macht. Das ist nicht zuletzt auch auf die Tatsache zurückzuführen, dass man zu Schulbeginn oder am ersten Schultag auf Grund der Problematik des Sitzenbleibens nicht weiß, mit wie vielen Schülerinnen und Schülern man im Wiener Pflichtschulwesen konfrontiert sein wird. – Es gibt also sehr viele Bereiche, die man durchaus diskutieren könnte, damit es möglich wird, besser und klarer zu planen.
Es steht Ihnen als unabhängigem Mandatar zwar nicht die Möglichkeit offen, sich dafür auf Bundesebene einzusetzen, aber ich glaube, wir dürfen das nicht isoliert für diesen Bereich sehen, sondern müssen das sehr umfassend diskutieren. Und damit es uns hier letztlich gelingt, mehr Ressourcen in den Schulbereich zu bekommen und eine bessere Planbarkeit der Ressourcen sicherzustellen, bin ich für diese Diskussionen jederzeit offen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Bevor ich die 2. Zusatzfrage aufrufe, möchte ich die Besucherinnen und Besucher auf der Galerie recht herzlich willkommen heißen, besonders die Schülerinnen und Schüler der HTL Spengergasse. – Herzlich willkommen im Wiener Landtag! (Allgemeiner Beifall.)
Wir kommen zur 2. Zusatzfrage von Frau Abg Ing
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