Landtag, 23. Sitzung vom 05.04.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 18 von 36
dass es gut ist, wenn ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, die U-Bahn nutzen können, es ist aber die Auswirkung des U-Bahn-Baus mittlerweile viel stärker dadurch dominiert, dass der U-Bahn-Bau in hohem Ausmaß Wertschöpfung in und über Wien hinaus geriert. Sie kennen die Studie der Technischen Universität, die allein die beschäftigungs- und regionalwirtschaftlichen Effekte der U2-Verlängerung Schottenring nach Aspern in der letzten Bauphase analysiert hat: Die Wirkung der Investition von 1,4 Milliarden EUR auf die österreichische Bruttowertschöpfung wird mit 1,7 Milliarden EUR abgeschätzt, also ein Wertschöpfungsmultiplikator von 1,2.
Ich könnte jetzt noch viele Zahlen aufzählen, vor allem auch arbeitsmarktpolitische, aber ich glaube, ich muss in dieser Runde niemanden davon überzeugen, wie entscheidend die U-Bahn und die Investition in die U-Bahn für den Wirtschaftsstandort Wien und für die Arbeitsplätze sind.
Von daher ist es logisch, dass wir uns natürlich überlegt haben, wie man die U-Bahn-Steuer verbessern kann. Ich habe auch bei der letzten Adaptierung der U-Bahn-Steuer schon angekündigt, dass wir uns überlegen werden, wie wir von dem momentanen, immer noch historischen Prinzip, das an der Beschäftigung anknüpft und damit diejenigen benachteiligt, die viele Mitarbeiter haben und diejenigen bevorzugt, die wenig Mitarbeiter haben – was ja in niemands Sinne hier in dieser Runde ist, denn wir wollen ja durch unsere Besteuerung möglichst viele Arbeitsplätze schaffen und unterstützen und nicht das Gegenteil erreichen – zu einer anderen Bemessungsgrundlage kommen. Ich habe im Übrigen damals auch den Damen und Herren der Wirtschaftskammer versprochen, dass es hier entsprechende Überlegungen geben wird.
Diese Überlegungen sind jetzt in eine konkrete Phase getreten. Wir wollen, und das habe ich auch schon entsprechend öffentlich angekündigt, in Zukunft diese Abgabe so umstrukturieren, dass sie nicht mehr an der Kopfzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ansetzt, sondern an der Wertschöpfung. Eine fast – traue ich mich sagen – historische Diskussion, denn es war Alfred Dallinger, der sie damals noch unter der sehr vereinfachten Darstellung „Maschinensteuer“ begonnen hat. Aber der Grundgedanke, sehr geehrte Damen und Herren, ist derselbe: nämlich nicht den Faktor Arbeit zu belasten, sondern eher den Faktor Kapital, in diesem Fall die Wertschöpfung.
Das ist natürlich ein sehr, sehr ehrgeiziges Vorhaben. Insofern sage ich auch gleich – auch für etwaige Zusatzfragen –, wenn Sie mich jetzt im Detail genau fragen, wie das alles sein wird, gebe ich Ihnen die Antwort gleich vorweg: Wir arbeiten daran! Wir sind hier international VorreiterInnen, weil alle darüber diskutieren, aber bis jetzt keiner etwas gemacht hat, und wir wirklich jetzt daran gehen, eine Methode zu finden, wie wir so eine Wertschöpfungsabgabe sehr bewusst an einem kleinen, abgegrenzten Bereich, nämlich bei der sogenannten U-Bahn-Steuer umsetzen können.
Die Idee dahinter ist, dass wir beschäftigungsintensive Branchen entlasten. Wir haben ja damals auch eine Diskussion mit der Interessensvertretung gehabt, die gemeint hat, dass viele Dienstleistungsbereiche hier überproportional belastet werden. Ich denke, dass der Vorteil, den die U-Bahn bietet, trotz alledem bei Weitem überwiegt. Ich habe mich aber diesem Argument natürlich nicht verschlossen, weil es wahr ist, dass damit in der derzeitigen Strukturierung eher die mit Vielbeschäftigung benachteiligt werden. Insofern würden wir damit, wenn sich das so umsetzen lässt, wie ich mir das jetzt vorgenommen und den Auftrag erteilt habe, beschäftigungsintensive Branchen – den ganzen Gastronomiebereich, die Beherbergung, den wirtschaftlichen Dienstleistungsbereich, den Handel, den Bau, den Verkehr oder das Reinigungsgewerbe jetzt einmal pars pro toto –, die Branchen, die sich hier auch entsprechend geäußert haben, entlasten. Das ist der Gedanke dahinter.
Deswegen glaube ich, um die Frage jetzt zu beantworten, dass eine Änderung des Systems notwendig ist. Da liegt aber sicher noch sehr viel Arbeit vor uns, das muss man auch der Fairness halber sagen. Denn es gibt hier wirklich international – und wir haben uns das sehr genau angesehen –, mit Ausnahme einer ähnlichen Abgabe in Südtirol noch keine Beispiele. Wir werden hier wirklich international VorreiterInnen, wenn wir das so umsetzen, wie ich den Auftrag erteilt habe.
Präsident Johann Herzog: Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Margulies. – Ich ersuche darum.
Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Grundsätzlich ist es angesichts von Wirtschaftskrisen, Finanzkrisen et cetera durchaus sinnvoll – und wir probieren es jetzt auch in einer Aufkommensneutralität –, von der Belastung des Faktors Arbeit hin tatsächlich zu einem gerechteren Aufkommen der Steuern umzustellen. Ich glaube, bei unterstellter Aufkommensneutralität – und ich hoffe, dass niemand hier im Haus die Grundlage des U-Bahn-Baus in Frage stellen wird – wäre Wien tatsächlich Vorreiter auch für Österreich. Deshalb ganz bewusst auch die Frage: Braucht es für diese Umstellung die Unterstützung des Bundes oder können wir das alleine machen?
Präsident Johann Herzog: Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin.
LhptmStin Mag Renate Brauner: Beides. An und für sich können wir es alleine machen. Die DienstgeberInnenabgabe, um jetzt endlich einmal den korrekten Titel zu zitieren, ist ein Wiener Landesgesetz, das heißt, das können wir alleine machen. Theoretisch können wir hier auch alleine umstellen, aber wir brauchen Daten des Bundes. Wir brauchen Daten von Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung, denn wir wollen ja da jetzt keinen riesigen Verwaltungsapparat aufbauen, um Daten zu erheben, die es ohnehin schon gibt. Da werden wir, und haben das informell auch schon getan, in Vorgespräche mit dem Bund treten und das natürlich dann ganz offiziell tun, wenn wir im Detail wissen, welche Daten wir hier genau brauchen. Das heißt, wir können es rein rechtlich alleine machen, wir brauchen aber die entsprechenden Informationen seitens des Bundes.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular