«  1  »

 

Landtag, 23. Sitzung vom 05.04.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 36

 

dem leisten soll – da soll es ja keine Erhöhungen geben; das sind Abgaben, die es jetzt schon gibt, und die sollen zusammengeführt werden; ich sehe darin auch eine Verbesserung für den Konsumenten, für die Konsumentin, dass es auch leichter abwickelbar ist, also das wäre, wenn man so will, auch eine zusätzliche Serviceleistung –, also das, was diese Abgabe zusätzlich leisten sollte, ist, dass es für infrastrukturelle Leistungen, die jetzt nicht erfasst sind und die derzeit von den Steuerzahlern geleistet werden – zum Beispiel im Bereich der verkehrstechnischen Infrastruktur, aber auch im Bereich der Schulinfrastruktur beispielsweise –, einen gewissen Solidarbeitrag gibt. Das wir ein geringer Beitrag sein. Mein Vorschlag war 25 Cent pro Quadratmeter Wohngeschoßfläche. Da kämen Beträge heraus, die wirklich sehr, sehr minimal sind, aber in Summe, wenn man den gesamten Bestand der Stadt heranzieht, würde natürlich schon ein Betrag in einer Größenordnung zusammenkommen, mit dem man beispielsweise im ersten Jahr nach unseren Berechnungen zwei bis drei Schulen errichten könnte. Also es sind keine Größenordnungen, die dem Einzelnen zur Last fallen, aber in Summe könnten sie trotzdem einen zwar geringen, aber doch einen gewissen Beitrag auch zur sozialen Infrastruktur leisten.

 

Zum zweiten Teil Ihrer Frage betreffend die Belastung der Mieterinnen und Mieter würde ich vorschlagen und vorsehen – und wir sind jetzt gerade dabei, das auch mit allen Juristen auf allen Ebenen abzustimmen –, dass es prinzipiell möglich wäre, das im Rahmen eines Landesgesetzes so auszugestalten, dass es zu keiner zusätzlichen Belastung von Mieterinnen und Mietern kommt, ungeachtet des Umstandes, in welchem Gebäude man wohnt, also ungeachtet des Umstandes, ob es sich dabei um eine städtische Wohnhausanlage oder auch um ein Privathaus handelt.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dkfm Dr Aichinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.56.04

Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!

 

Wir haben jetzt eindeutig gehört, es wird also eine neue Steuer, weil ja die anderen Abgaben und Gebühren, etwa die Kanalanschlussgebühr, auf jeden Fall aufrecht bleiben. Das ist auch relativ klar, denn wenn für dieses Haus dieser Kanal gebaut wird, ist da die Anschlussabgabe zu entrichten. Das heißt, es kommt hier auf jeden Fall zu einer neuen Belastung der Allgemeinheit, denn es wird ja ausgelegt wie eine Steuer, weil es ja auf alle Gebäude ausgedehnt werden soll. Also egal, ob schon gebaut ist oder ob es ein neues Zielgebiet ist, es wird über die ganze Stadt verteilt.

 

Sie haben die Höhe schon ein bisschen angeschnitten, aber ich würde gerne wissen, ob Sie genauere Zahlen haben. Man kennt ja den derzeitigen Bestand der Wohnungen, da könnte man das schon genauer ausrechnen. – Erster Punkt.

 

Zweiter Punkt: Ist dieses Geld dann zweckgewidmet? Für welche Zwecke wird es verwendet im Großen und Ganzen? Oder kann das dann jeweils changiert werden, was ich mit diesem Geld anfange?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Vielleicht gleich zum zweiten Teil der Frage. Ja, die Abgabe wäre zweckgewidmet. Das würde ich auch prinzipiell in einem Landesgesetz so festlegen. Prinzipiell müsste das auch so definiert sein, dass es für Aktivitäten aufgewendet wird, die auf Landesebene zu gestalten sind. Also mein Vorschlag wäre sehr stark im Bereich der finanziellen Unterstützung der Schulinfrastruktur beispielsweise oder anderer Teile der sozialen Infrastruktur, Kindergärten beispielsweise und vergleichbare Einrichtungen.

 

Zum ersten Teil, in welcher Größenordnung sich das bewegt. Dazu möchte ich noch ergänzen, dass es nicht ausschließlich für Wohnhäuser konzipiert wäre, sondern das würde den gesamten Gebäudebestand der Stadt umfassen. Da gehe ich davon aus, dass wir in der Stadt in etwa 305 Millionen Quadratmeter Bruttogrundfläche haben, die spätestens 1980 errichtet worden sind, das heißt, die derzeit schon älter als 30 Jahre sind. Hier würde ich veranschlagen, dass sich das, wenn man 25 Cent am Quadratmeter berechnet, im ersten Jahr, wo es einen viel größeren Bestand gibt als dann in den Folgejahren, in der Größenordnung von rund 76 Millionen EUR bewegen könnte. In den Folgejahren wäre das deutlich weniger, denn wenn wir uns gemeinsam dazu entschließen, hier ein rollierendes System zu machen und alle 30 Jahre Liegenschaftseigentümer heranzuziehen, wären das dann natürlich deutlich niedrigere Beträge. Aber im ersten Jahr, wo der gesamte Bestand, der älter als 30 Jahre ist, herangezogen wird, wäre das in der Größenordnung von rund 76 Millionen EUR.

 

Aber ich möchte die Frage noch ein bisschen ausweiten, damit man sich auch vorstellen kann, um welche Beträge es sich im Einzelfall handelt. Ich habe ein Beispiel herangezogen mit einem Gebäude, das 160 m² Fläche aufweist. Das wären 160 m² mal 25 Cent, das wären 40 EUR. 40 EUR alle 30 Jahre! Das wäre eine, wenn man so will – unter Anführungszeichen –, Belastung von 1,33 EUR per anno. Also ich meine, dass das für den einzelnen Liegenschaftseigentümer keine wirklich spürbare Belastung ist, zusätzlich aber den Vorteil hätte, dass es einen gewissen Solidarbeitrag gibt, der eben auch zur sozialen Infrastruktur einen gewissen Beitrag leistet.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Margulies. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.00.10

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Da der Bund über viele Jahre bei der Grundsteuer säumig ist, es keine neue Feststellung der Einheitswerte gibt und schon gar nicht an eine Umstellung auf den Verkehrswert gedacht ist – denn dann könnte man sich als Stadt wahrscheinlich solche Überlegungen ersparen –, sind wir tatsächlich gezwungen, neue Wege zu gehen, um die Infrastruktur langfristig zu finanzieren. (Abg Mag Wolfgang Jung: Die Leute zu besteuern!) – Kollege Jung, dass Sie schon selbst bei der Fragestunde hineinschreien müssen!

 

Die Grundsteuer wurde seit – glaube ich – 40 Jahren

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular