Landtag, 16. Sitzung vom 03.10.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 40
geschieht es nicht. Da könnte man auch die Parallele zu Werner Faymann im U-Ausschuss ziehen: Der will ja auch unbedingt, kann dort aber nicht aussagen. Jetzt wollen wir, dass Bgm Häupl nicht vielleicht genauso patschert ausschaut wie der Bundeskanzler Werner Faymann, und wollen hier ein bisschen nachhelfen, dass das auch hier im Parlamentarismus beschlossen wird.
Darum stelle ich folgenden Beschlussantrag, nämlich dass das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke aufgefordert wird, die finanziellen Mittel zur Einsetzung einer Kommission, die die Vorwürfe medizinischer Versuche und Eingriffe an Kindern in Heimen zu klären hätte, zur Verfügung zu stellen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie sehen, Ihr eigener Bürgermeister will es. Lassen Sie ihn nicht im Stich, und ersparen Sie ihm ein Faymann-Schicksal! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Nun ist die Rednerliste der Abgeordneten abgeschlossen. Ich darf Frau Volksanwältin Mag Terezija Stoisits um ihre Worte bitten.
Volksanwältin Mag Terezija Stoisits : Meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlichen Dank! Frau Präsidentin, herzlichen Dank für die Worterteilung!
Als Allererstes möchte ich mich bei allen Damen und Herren, die lobende Worte für die Arbeit der Volksanwaltschaft gefunden haben, ganz pauschal bedanken. Das freut uns natürlich sehr. Wir werden Ihre Wertschätzung natürlich auch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitertragen und sie ausrichten. Ganz, ganz herzlichen Dank!
Ich möchte als derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Ihnen noch ein paar zusätzliche Informationen weitergeben, die es Ihnen ermöglichen und künftig auch erleichtern - darum möchte ich Sie bitten -, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt, den Bürgerinnen und Bürgern die Arbeit der Volksanwaltschaft und das Angebot, das die Volksanwaltschaft den Menschen bietet, auch nahezulegen.
Es wurden hier schon einige Eckdaten über unsere Arbeit genannt. Zusätzlich möchte ich Sie darüber informieren, dass die Volksanwältinnen und Volksanwälte Sprechtage in ganz Österreich - und zu ganz Österreich gehört logischerweise auch Wien - abhalten. Wien ist hier als Bundeshauptstadt und höchste Bevölkerungskonzentration in der Republik natürlich auch Spitzenreiter, was das Angebot angeht.
Wir, also die drei Volksanwälte, haben im Jahr 2011 - dies ist der Berichtszeitraum, über den wir heute reden – 74 Sprechtage angeboten. Das heißt, wenn man jetzt irgendwie die Weihnachtswoche, die Osterwoche oder so wegrechnet, sind es fast zwei Sprechtage pro Woche, die in Wien von den Volksanwälten angeboten werden und die auch in Anspruch genommen werden. Wir werden an dieser Intensität sicher festhalten und nicht lockerlassen, weil das den Menschen zugute kommt.
Zudem aber möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Volksanwaltschaft ja eine Einrichtung ist, die - jetzt im Sinne von Zugang - so barrierefrei wie nur möglich ist, und dass wir täglich ein offenes Haus für Anliegen der Menschen sind. Nämlich täglich von 8 bis 16 Uhr kann man in die Volksanwaltschaft kommen und dort Anliegen beziehungsweise Beschwerden über Missstände in der Verwaltung deponieren. Also Sprechstunden, jetzt ohne die physische Anwesenheit von uns dreien, aber von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die immer präsent sind, gibt es dort von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.
Bitte tragen Sie diese Information in Ihren zahlreichen und täglichen Kontakten, die Sie mit der Bevölkerung haben, weiter, denn das ist ein Angebot, das die Republik ihren Bürgern gibt, und es soll auch dort ankommen. Wir wollen uns nicht ausschließlich auf die - unter Anführungszeichen - Popularität und damit auch Bekanntheit durch den ORF verlassen, sondern sind auch auf Ihre Unterstützung angewiesen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg Ingrid Korosec.) Danke.
Ich möchte hier, was jetzt die Eckdaten angeht, noch eines sagen. Das hat nämlich bis jetzt noch niemand gesagt, darum sage ich es. Natürlich haben wir in unserer Arbeit, was die Verwaltung des Landes Wien angeht, auch Missstände festgestellt. Damit Sie jetzt ungefähr einen Vergleich haben, wie es in Wien zugeht und wie es in anderen Bundesländern zugeht, sage ich Ihnen: Es geht nicht schlechter und nicht besser - wenn man das jetzt so werten kann - in Wien zu als anderswo.
Die sogenannte Missstandsquote - die Missstandsquote, die sich so errechnet, dass man sagt, wie oft führt die Volksanwaltschaft Prüfverfahren auf Grund von Beschwerden durch, und wie oft wird dann nach Abschluss des Prüfverfahrens auch tatsächlich ein Missstand festgestellt? - liegt bei 13,3 Prozent. In 13,3 Prozent jener Fälle, in denen wir ein Prüfverfahren durchführen, stellen wir am Ende fest, dass da etwas nicht gepasst hat. Vielfach ist die Verfahrensdurchführung schon Anlass, um es zu korrigieren, manchmal geschieht das im Nachhinein, aber jedenfalls passiert immer etwas.
Diese 13,3-Prozent-Quote liegt absolut im österreichischen Schnitt. Und sie bezieht sich jetzt auf beide Fälle, nämlich die Bundesverwaltung, die durch das Land durchgeführt, aber auch die Gemeinde- und Landesverwaltung. Es ist auch die Inanspruchnahme in der Relation zum Anfall ungefähr gleichbleibend. - Das noch als zusätzliche Information an Sie.
Ich möchte jetzt die Gelegenheit ergreifen, abgesehen von den allgemeinen Dingen noch zu jenen Punkten Stellung zu nehmen, die auch meinen Prüfbereich und meine Zuständigkeit in der Volksanwaltschaft betreffen, und dazu ein paar Worte zu sagen. Vor allem, weil ich mich auch - und das verhehle ich nicht - sehr freue, dass auf Grund der Diskussion des Berichts der Volksanwaltschaft heute auch der Antrag, den hier die Abgen Nurten Yilmaz und Senol Akkilic referiert haben, eingebracht wird, weil der, um es so zu sagen, unmittelbar in der Linie der Kritik und der Anregungen der Volksanwaltschaft ans Parlament liegt.
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