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Landtag, 12. Sitzung vom 30.03.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 55

 

auch die Polizei rund um die Uhr und rund um den Prater sehr konsequent unterwegs und überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Das ist uns ganz wichtig.

 

Also, noch einmal abschließend, weder Eskalation noch Ausbreitung, und die Trennung Straßenprostitution und Wohngebiet funktioniert.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Seidl.

 

9.25.55

Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Werte Frau Landesrätin!

 

Ich verstehe natürlich Ihre Nervosität, die hier zum Ausdruck kommt. Es geht nicht um die 30 Damen im Prater. Dort ist es erlaubt, das weiß ich. Ob es wirklich nur drei im Stuwerviertel waren, mag ich zu bezweifeln.

 

Ich bin Leopoldstädter. Ich glaube, Sie wissen, was jetzt kommt. Am Dienstag hat eine Bezirksvertretungssitzung im 2. Bezirk stattgefunden. Da gab es einen Antrag der SPÖ für den 2. Bezirk. Der unterfertigte Bezirksrat Kresimir Mladensich, das ist der Bezirksklubobmann der SPÖ, hat folgenden Antrag an Sie gestellt: „Die zuständige Stadträtin wird ersucht, die verantwortlichen Behörden zu beauftragen, eine zeitliche Beschränkung für all jene Gebiete in der Leopoldstadt zu erlassen, in denen die Prostitution erlaubt ist. Diese Beschränkung soll in den erlaubten Zonen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr die Prostitution verbieten. Weiters soll geprüft werden, ob es möglich ist, die Straßenprostitution in der gesamten Leopoldstadt auch in den erlaubten Zonen zu untersagen." - Das stellt Ihnen der Klubobmann der SPÖ als Antrag. Er wurde selbstverständlich, gegen die Stimmen der GRÜNEN, angenommen.

 

Sehr geehrte Frau Landesrätin, was sagen Sie zu diesem Antrag?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Herr Abgeordneter!

 

Erstens möchte ich Ihre gender-ungerechte, machoide Unterstellung einer Nervosität meiner Person absolut zurückweisen. Vielleicht sind Sie nervös, das kann ich nicht beurteilen, ist mir auch egal. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Der Antrag ist mir bekannt. Ich kann auch lesen. Der Antrag ist mit mir auch vorweg besprochen worden.

 

Wir haben ein Prostitutionsgesetz beschlossen, das die Prostitution auf der Straße vom Wohngebiet trennt. Dieses Gesetz funktioniert. Dieses Gesetz gilt auch für das Stuwerviertel. Die Polizei wird dafür sorgen, dass das Gesetz auch im Stuwerviertel eingehalten wird.

 

Was ich auch verstehen kann, ist, dass der Herr Bezirksvorsteher der Leopoldstadt, der sich sehr konstruktiv an der gesamten Entstehung des Gesetzes beteiligt hat, keine Freude damit hat, dass er jetzt, aus seiner Sicht, im Regen stehen gelassen wird, weil alle anderen Bezirke sagen, sie haben keine Straßenprostitution, sie wollen sich das natürlich gar nicht antun und lassen ihn jetzt sozusagen allein. Dass das seine Reaktion ist, kann ich verstehen. Deswegen gibt es von mir auch die Zusage, dass wir seine Anliegen aus dem Bezirk in der Steuerungsgruppe prüfen. Die Steuerungsgruppe ist genau aus diesem Grund eingerichtet worden, dass wir dort Probleme, Evaluierungsergebnisse, neue Entwicklungen in der Straßenprostitution letztendlich beraten und dann zu Ergebnissen kommen. Das wird passieren. Das weiß der 2. Bezirk auch.

 

Das haben Ihre Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bezirken, die noch vor einem Jahr massiv belastet waren - ich spreche konkret den 14. oder den 15. Bezirk an -, immer sehr gerne getan, nämlich die Leute verunsichert und das Thema in eine Dimension gebracht, die es nicht verdient. Das ist jetzt die Aussage von Ihnen, der hier gerne Verunsicherung betreiben möchte. Meine Aufgabe als Landesrätin ist aber, Ihnen ganz konkret zu sagen, dass das nicht der Wahrheit entspricht, sondern dass die Polizei und die NGOs, deren Aufgabe es ist, sich um dieses Gesetz zu kümmern und die dort vor Ort sind, ein ganz anderes Bild, ein reales Bild haben. Also verunsichern sie die Leute nicht!

 

Das Stuwerviertel ist Wohngebiet und dort ist Straßenprostitution verboten. Dass sich die Frauen dort bewegen, dass sie dort vielleicht einmal in ein Café gehen oder etwas trinken, muss ich Ihnen ehrlich gesagt sagen, steht ihnen zu. Anbahnen dürfen sie nicht. Aber wir haben dieses Gesetz eben in zwei Dimensionen geschrieben, auf der einen Seite zum Schutz der Frauen, die auf der Straße prostituieren und die sich eben einer Ausbeutung und einem großen Sicherheitsrisiko aussetzen müssen. Diese sind genauso in unserem Fokus gestanden wie die Entlastung der Anrainerinnen und Anrainer. (Beifall bei der SPÖ und von Abg Birgit Hebein.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Feldmann. - Ich bitte darum.

 

9.30.16

Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Es hat nach der alten Rechtsordnung einen Straßenplan gegeben, um sicherzustellen, dass sich die Straßenprostitution nicht weiter in die Wohngebiete ausdehnt. Wären Sie bereit, auch einen Straßenplan nach der neuen Rechtsordnung zu erstellen, sodass hier absolute Klarheit für die einzelnen Personenkreise geschaffen wird?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau Abgeordnete!

 

Auf unserer Homepage der Stadt Wien finden Sie so einen Plan, der ganz genau einzeichnet, wo Straßenprostitution erlaubt ist und wo sie nicht erlaubt ist.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Hebein.

 

9.30.57

Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Werte Frau Landesrätin!

 

Wir haben es geschafft, mit dem Prostitutionsgesetz Anrainer, Anrainerinnen zu entlasten. Wir haben auch gesagt, wir schaffen genügend sichere Bereiche für die Straßenprostitution. Leider halten sich jetzt alle Bezirke,

 

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