Landtag, 34. Sitzung vom 21.09.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 24
Man muss natürlich auch Folgendes feststellen, weil da schon wieder von der FPÖ Angriffe gegen unsere Verfassungswerte gekommen sind: Tatsache ist, dass auf Basis ... (Abg Mag Wolfgang Jung: Der Einzige, der die Verfassung missachtet, ist Ihr Bundeskanzler beim Budget! Das sagt sogar der Bundespräsident!) Ich würde einmal nach Kärnten zu Ihrer FPK mit den Ortstafeln schauen! (Abg Mag Wolfgang Jung: Ihr Bundeskanzler ist der Einzige, der die Verfassung beim Budget missachtet! Das sagt sogar der Bundespräsident!) Aber die Tatsache ist, dass der Islam seit 1912 eine anerkannte Religionsgesellschaft ist, dass die Ausübung der Religion verfassungsgesetzlich geschützt ist und dass man über jeden Zweifel erhaben ist, wenn man sagt, dass natürlich die Religion auch öffentlich ausgeübt werden kann und muss. Das hat der Kardinal Schönborn gesagt, das sagen alle Verfassungsrechtler von Österreich und das ist, glaube ich, Common Sense und deshalb ist auch die Errichtung von Gebetshäusern grundsätzlich natürlich etwas, was jede Religion, die zugelassen ist, ausüben darf. Aber wie die Gebetshäuser dann aussehen, das richtet sich nach den Bauordnungen, nach dem örtlichen Stadtbild (Abg Mag Wolfgang Jung: Ja genau!), und da gibt es ja eine Bauordnung, die wir ja schon haben. Da darf ich Ihnen ein bissel was darlegen. Ich bin übrigens von der Kollegin Frank enttäuscht, die bei allen unseren Bauordnungsgesprächen immer dabei war. Wir haben die Bauordnung ja mehrmals novelliert. Das ist immer unter Einbindung, der Herr Stadtrat und Vizebürgermeister Ludwig macht das wirklich vorbildlich, aller Fraktionen geschehen. Es hat auch dann bei den Beschlüssen immer große Mehrheiten gegeben und die FPÖ war auch in diesen Gesprächen immer eingebunden und hat dort durchaus sachlich mitgearbeitet, muss man sagen. Ich bin nur erstaunt, dass dort kein einziges Mal ein Vorschlag gekommen ist, wie er jetzt kommt. Das hat mich etwas erstaunt, aber das gehört halt auch irgendwie zum Wahlkampf, so wie ihn die FPÖ betreibt.
Faktum ist, dass der § 85 der Bauordnung bestimmt, dass ... (Abg Mag Wolfgang Jung: Das haben wir doch schon vor einiger Zeit gehabt! Sie sind nicht informiert!) Aber dort in diesem Kreis ist das nicht eingebracht worden! Der § 85 der Bauordnung bestimmt, dass die Errichtung von Gebäuden nur zulässig ist, wenn das mit dem Bebauungsplan beabsichtigte Stadtbild weder gestört noch beeinträchtigt wird. Die Frage, ob das Ortsbild gestört wird, ist durch ein Sachverständigengutachten zu beurteilen, in welchem die entsprechenden Aspekte konkret abgehandelt werden. Dabei kommt es auf das äußere Erscheinungsbild im Zusammenhang mit den konkreten Verhältnissen an. (Abg Mag Wolfgang Jung: Das gehört auch kritisiert!) Wird das Ortsbild gestört, so ist eine Baubewilligung zu versagen, gleichgültig, um welches Gebäude es sich handelt. Wird das Ortsbild hingegen nach sachverständiger Beurteilung nicht gestört, so ist, sofern das Gebäude dem geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie den bautechnischen Bestimmungen entspricht, die Baubewilligung zu erteilen, ebenfalls unabhängig von der Art des Bauwerks. Und dann kann man noch dazu sagen, dass ein grundsätzliches Verbot der Errichtung bestimmter religiöser Bauten nicht nur der verfassungsrechtlich gebotenen Religionsausübungsfreiheit, sondern auch dem Gleichheitssatz und dem Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen würde. Hier sind dem Gesetzgeber deshalb verfassungsgesetzliche Schranken gesetzt. Das ist das, was Common Sense bei der Interpretation unserer Bauordnung ist und das sollte auch die FPÖ ernst nehmen, wenn sie solche Anträge einbringt, wie das heute geschehen ist.
Zum Antrag selbst ist noch zu sagen, ich meine jetzt den Antrag „publikumsintensive Veranstaltungsstätten“, dass jetzt schon alle Widmungskategorien festgelegt sind und das Wort „publikumsintensiv“ absolut unklar ist und überhaupt nichts für die Planungsfestlegung bringen würde, sondern nur absolute Rechtsunsicherheit bedeuten würde. Wir haben in § 1 des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes alle Ziele schon drinnen. Wir haben auch den Begriff Stadtbild schon drinnen und das Wort kulturfremd ist etwas, was in einer österreichischen Rechtsordnung nichts verloren hat. Das ist wirklich verwerflich, wie Sie das hineingeschrieben haben! (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn ich schon bei den Anträgen bin noch zwei Sätze betreffend den so genannten Abriss der katholischen Kapelle. Faktum ist, dass es die Unterschrift der Erzdiözese gibt und das ist eben schließlich der Ansprechpartner. Ich meine, wer denn sonst, bitte? Wir können da jetzt nicht alle gesetzlich bestehenden Hierarchien und Zuständigkeiten über Bord werfen. Und weiters ist es so, wenn dies im ursprünglichen Zustand bleiben würde, dann gäbe es kein Geriatriezentrum. Außerdem gibt es, so wie es in Wien üblich ist, sachliche Gespräche und die werden sicher zu einem guten Ergebnis führen. Und das soll auch so bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Ich bedanke mich ...
Abg Dr Kurt Stürzenbecher (fortsetzend): Bitte? Nein, nein! (Allgemeine Heiterkeit. –Abg Inge Zankl: 30 Minuten!) Außerdem habe ich 30 Minuten, Herr Präsident, und bei mir waren es nur 15 Minuten, ja. Der Erstredner hat 30 Minuten. Es waren nur 15 eingeschaltet. (Abg Mag Wolfgang Jung: Sprechen Sie ruhig weiter!)
Also jetzt noch einmal zurück zur FPÖ. Ihnen geht es ja nicht ums örtliche Stadtbild, Ihnen geht es nicht um die Bundesverfassung und die Rechte, die daraus abgeleitet werden, sondern es geht Ihnen wirklich nur um das Schüren von diffusen Ängsten. Und auf Basis dieser Ängste hoffen Sie, doch noch das Wahldebakel, das Ihnen am 10.10 bevorsteht, verhindern zu können. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Aber das wird Ihnen nicht gelingen. Das friedliche und harmonische Zusammenleben von Kulturen und verschiedenen Religionen ist ein sehr, sehr hohes Gut in einer Gesellschaft, wenn man dieses Gut hat. Wir in Wien und in Österreich, aber besonders in Wien, haben unterm Strich im Großen und Ganzen dieses hohe Gut. Es sagt niemand, dass es nicht auch Probleme gibt. Probleme wollen wir im Dialog lösen und wo es Probleme gibt, da sind wir die Ersten, die versuchen, dass sie beseitigt werden. Aber das kann man nur
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