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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 93 von 100

 

werden im Verfahren, wo auch die Gleichbehandlungskommission vertreten sein kann, in der Disziplinarkommission Protokolle sowie auch Bild- und Tonaufzeichnungen gegen den Täter verwendet werden. Das ist einfach ein riesiger Vorteil, dass eben die Belastung der Opfer, nämlich durch noch einmal „face to face“ mit dem Täter konfrontiert zu werden, hiermit auch durch mehrere intensive Befragungen auch oft vermieden werden kann. Und wie schon eingangs gesagt, wir sind sehr stolz darauf, weil es bisher österreichweit einzigartig ist.

 

Eine kurze tour d’horizon durch das neue Gleichbehandlungsgesetz. Ich glaube, es ist eine sehr wichtige und durchdachte Novelle. Wir haben ja seit 1996 das Gleichbehandlungsgesetz hier in Wien. Es gab immer wieder Novellen, aber es ist immer noch nicht perfekt gewesen. Heute haben wir wirklich eine sehr verbesserte Novelle zur Beschlussfassung vorgelegt. Und weil eben auch noch einmal die Prozente der Frauen in Führungspositionen angesprochen worden sind: Also wir haben hier die aktive Frauenförderung als Bestandteil der Personalpolitik in unserer Stadt, aber eben auch die Quotenregelung. Natürlich sind wir mit 30 Prozent nicht zufrieden, aber seit dem Jahr der Einführung haben wir uns wirklich sehr gut verbessert, nämlich mit eben 30 Prozent Anteil der Frauen in Führungspositionen. Aber damit geben wir uns sicherlich nicht zufrieden, keine Angst. Wir gehen mit riesengroßen Schritten auf die 50 Prozent Quote hin und das hoffentlich gemeinsam. Wir haben eigentlich gemeinsam mit den Frauensprecherinnen der einzelnen Parteien schon eine sehr gute Abstimmung gehabt. Aber ich kann noch einmal auch an alle appellieren um Zustimmung zu der vorliegenden Novelle. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Lachkovics. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Eva Lachkovics (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich möchte mich meiner Kollegin, Landesrätin Vana, in Bezug auf diese Novelle anschließen und auch den von ihr angekündigten Antrag einbringen. Ich möchte nur zum Thema Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern etwas ergänzen. Ein Grund für die große Einkommensschere zwischen Frauen und Männern in Österreich ist ja die Tatsache, dass Frauen für denselben Job oft niedriger eingestuft werden als Männer. Nun sollte man meinen, dass das bei der Stadt Wien im Magistrat und in den Unternehmen der Stadt Wien nicht vorkommt. Leider wurden wir kürzlich im Ausschuss eines anderen belehrt. Da ging es um einen Mann und eine Frau, beide gleich alt, beide in derselben Funktion, nur der Mann wurde von vornherein um zwei Gehaltsstufen höher eingestuft als die Frau. Das hat uns natürlich gewundert und wir haben nachgefragt und es stellte sich heraus, nicht nur dass die Frau einen höheren Ausbildungsabschluss hat als der Mann, sie hat auch drei verschiedene Qualifikationen, die sie für ihre Funktion braucht, der Mann nur eine. Uns wurde mitgeteilt, dass auf Grund der Qualifikation die Frau niedriger eingestuft wurde als der Mann. Da fragt man sich natürlich, um wie viele Qualifikationen muss eine Frau mehr haben als ein Mann, damit sie gleich eingestuft wird.

 

Deshalb möchte ich hier appellieren, dass man sich auch im Wirkungsbereich der Stadt Wien genau anschaut, wie Frauen und Männer für dieselben Jobs eingestuft werden, nach welchen Kriterien die Qualifikationen bewertet werden und wer die Qualifikationen bewertet. Da könnte man sicher schon einmal einen großen Beitrag zur Verringerung der Einkommensschere zwischen Frauen und Männern im Wirkungsbereich der Stadt Wien erreichen.

 

Somit bringe ich diesen Antrag ein und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, eine weitere Wortmeldung liegt mir nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Abgeordnete!

 

Ja, die 11. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz liegt uns vor. Sie war getragen von dem Geist, dass Frauen in dieser Stadt sicher, selbstbestimmt und unabhängig leben können und dass es eine absolute Gleichstellung zwischen den Geschlechtern geben muss. Wir haben in diesem Sinne zwei Jahre sehr konzentriert an dem Entwurf gearbeitet, der uns heute vorliegt. Das Ziel war die Modernisierung und eine höhere Effizienz dieses Gesetzes. Denn wenn wir sagen, dass wir Gleichbehandlung ernst nehmen und das Ziel die Gleichstellung ist, dann braucht es Instrumente, verschiedene Instrumente, um das Ziel auch zu erreichen. Da sind die Quoten zu nennen, da sind gemeinsame Vorstöße in Richtung der Bevorteilung von Unternehmen zu nennen, die Frauen fördern. Da sind aber auch die entsprechenden Frauenförderpläne gemeint und es ist auch damit gemeint, in der Einkommenspolitik etwas zu verändern. Da gibt es natürlich auch einen Handlungsbedarf innerhalb der eigenen Bediensteten innerhalb der Stadt. Aber Wien war eigentlich Vorreiterin beim Thema Einkommenstransparenz und wird jetzt auch durch den gesetzlichen Vorstoß von der Frau Bundesministerin im Bereich der Einkommenstransparenz sehr rasch in die Aktion treten und diesem Gesetz nachkommen, denn ich bin davon überzeugt, dass die Transparenz ein guter Beitrag dazu ist, auch weiter die Einkommensschere zu schließen. Wien steht besser da als der Rest von Österreich. Aber mit dem sind wir natürlich nicht zufrieden. Hier geht es um konsequente Schritte und die Einkommenstransparenz ist da eine große Hoffnung, in der Privatwirtschaft in besonderem Maße, aber man muss sich natürlich auch den eigenen Bereich anschauen.

 

Den eigenen Bereich anschauen, das war ja auch

 

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