Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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Ja, sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Als Frauensprecherin meiner Fraktion freut es mich heute doppelt, dass
wir die 11. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz heute zur
Beschlussfassung vorliegen haben. Es wurde seit zwei Jahren sehr intensiv an
der Evaluierung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes gearbeitet und an der
Änderung der jetzigen Gleichbehandlungsstruktur. Ich möchte da allen
Beteiligten recht herzlich für das Engagement danken und ich glaube, die
Ergebnisse aus dieser Arbeitsgruppe, die Veränderungen, die heute zur
Beschlussfassung da liegen, können sich sehen lassen.
Liebe Frau Kollegin Vana! Hier geht es nicht ums Schönreden. Wir lassen
uns die Verbesserungsvorschläge, das Verbesserungspotenzial hier keinesfalls
kleinreden.
Es ist durch die Evaluierung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes
hinsichtlich einzelner seiner Bestimmungen, nämlich wenn man die
Organstrukturen anschaut und die regelnden Steuermechanismen, die die
Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben und die Frauenförderung
betreffen, wirklich hier vieles verbessert worden und einige zentrale und sehr
wichtige Veränderungen möchte ich hier ganz kurz auch noch einmal erwähnen. Ein
paar hat Kollegin Vana schon angesprochen, nämlich das neue
Gleichstellungsprogramm. Hier haben wir wirklich mehr Verbindlichkeit und
Flexibilität. Wir haben hier starke Strukturen im Gesetz verankert und haben die
Frauenförderpläne, die eine Laufzeit von sechs Jahren hatten und dadurch halt
nicht so flexibel waren, jetzt auf drei Jahre verkürzt. Wir haben hier mit dem
Gleichstellungsprogramm wirklich sehr klare Zielvorgaben, die von der
Gleichbehandlungsbeauftragten als Vorschläge gemacht werden. Es ist so, dass
die Zielvorgaben natürlich nicht im Gesetz sind. Wir brauchen Zielvorgaben, die
flexibel sind, wir brauchen für die Dienststellen auch Teilzielvorgaben, dass
diese ihnen offen stehen. Wir haben den Rahmen vorgegeben, aber das Gesetz muss
ja auch so flexibel sein, dass es eben dann auch mit Leben gefüllt wird.
Wir haben neben dem Gleichstellungsprogramm eine Neudefinition des
Dienststellenbegriffes. Das hat auch StRin Monika Vana schon erwähnt. Wir haben
hier wirklich Verantwortlichkeiten, die klarer geregelt sind, weil wir von dem
oft ein bisschen schwierig zu handhabenden Dienststellenbegriff nach dem Wiener
Personalvertretungsgesetz weggehen werden hin zu den GOM-Dienststellen, also
dem Dienststellenbegriff nach der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt
Wien. Also wir haben, wenn wir das PVG hernehmen, immer mehrere Dienststellen
zusammengehabt, viele kleinere, mehrere Dienststellen, die zusammengefasst
waren und sich hier vielleicht manche Dienststellen auch verstecken haben
können oder es einfach nicht klar ersichtlich war, welche Verantwortung für
Frauenförderung wirklich in den einzelnen Dienststellen liegt und jetzt ist es
eben anders. Wir haben hier wirklich eine klare Übersicht und klare Verantwortungen
mit der neuen Novelle.
Was weiters auch sehr wichtig ist zu erwähnen, wir haben eine Bündelung
von Kompetenzen in der Gleichbehandlungskommission und bei den
Gleichbehandlungsbeauftragten. Das heißt, ganz anders wie Kollegin Vana gesagt
hat, dass wenn die WAG weg ist, das hier alles verloren geht, dass Aufgaben
verloren gehen, dass ExpertInnen nicht mehr eingebunden sind, denn durch diese
Verlagerung von der Wiener Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hin zur
Gleichbehandlungsstelle und hin zu den GBBs wurde die WAG obsolet. Aber die
ExpertInnen, das ExpertInnenwissen wird nicht verloren gehen. Keine Aufgaben
werden verloren gehen. Sie sind sozusagen nur verschoben worden hin zur GBK und
zu den GBBs. Aber, wie gesagt, hier Kräfte bündeln, Kompetenzen bündeln, nichts
geht verloren.
Auch angesprochen bezüglich des Stellungsnahmerechtes der
Gleichbehandlungsbeauftragten, das da auch verloren geht oder nicht
berücksichtigt wird: Es ist so, dass die Gleichbehandlungskommission natürlich
ein Stellungsnahmerecht hat und die Gleichbehandlungsbeauftragte dort Mitglied
ist. Also kann man auch nicht davon sprechen, dass die GBBs kein
Stellungsnahmerecht haben.
Was generell sehr wichtig ist, ist die Aufwertung der
Gleichbehandlungsbeauftragten generell. Mit der Einrichtung der eigenen
Organisationseinheit erfahren die Gleichbehandlungsbeauftragten eine wichtige
Aufwertung. Es ist eine Art Gleichbehandlungsanwaltschaft, es ist eine eigene
Dienststelle, es ist genügend Personal, nämlich auch aufgestockt, es sind dann
mehr Gleichbehandlungsbeauftragte vor Ort. Der Magistrat hat für die
personellen und sachlichen Erfordernisse für die Gleichbehandlungsbeauftragten
zu sorgen. Also das ist Realität, wenn eine Dienststelle eingerichtet wird,
dass eben dort auch Personal und sachliche Erfordernisse vorhanden sind. Wie
gesagt, es ist mehr Personal, mehr Kompetenz, alles in allem eine Aufwertung.
Wir haben für fünf Jahre unabhängige, weisungsfreie
Gleichbehandlungsbeauftragte von unserer Stadträtin für Frauenfragen und
Personal bestellt und das ist auch wie bisher. Da haben wir eigentlich auch
gute Erfahrungen gemacht und ich denke mir, Bewährtes muss man ja auch in
diesem Fall nicht unbedingt ändern. Sie sind unabhängig, weisungsfrei, was will
man mehr.
Was noch wichtig ist, auch was Kollegin Vana schon
erwähnt hat, was wirklich österreichweit einzigartig ist, ist, dass nämlich
durch die Änderung des Disziplinarrechtes und des Gleichbehandlungsgesetzes es
eben jetzt künftig gewährleistet ist, dass Opfer von schweren sexuellen
Belästigungen nur mehr ein Mal aussagen müssen. Also wir wissen oder wir können
uns sicher auch in Opfer von sexueller Belästigung hineinfühlen, haben
vielleicht auch schon Opfer kennengelernt oder sind eben durch auch Vereine
oder Institutionen mit dieser Thematik befasst. Es
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