Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 34
dagegen auftreten.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 4. Zusatzfrage
stellt Herr Abg Dr Ulm. Ich ersuche darum.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Ja, Frau Stadträtin! Sie haben sich, was meine eigentliche Frage
betrifft, sehr vorsichtig geäußert. Aber Sie werden mich korrigieren, wenn es
nicht so stimmt. Ich habe es so verstanden, dass Sie sich grundsätzlich eine
Bewilligungspflicht und ein Genehmigungsverfahren für die Lokale vorstellen
können und dass daran jetzt in Ihrem Ressort gearbeitet wird. Das finde ich
schon einmal grundsätzlich erfreulich, weil ich glaube, dass das mehr
Rechtssicherheit und mehr Rechtsschutz und mehr Rechtsstaatlichkeit bringen wird.
Wo Sie eher gemeint haben, das erachten Sie nicht als sinnvoll, das wäre, im
Zuge so eines Genehmigungsverfahrens eine Zuverlässigkeitsprüfung zu machen.
Das kann ich nicht nachvollziehen, denn für die Stadt Wien muss es ja von
großer Bedeutung sein, wer so ein Lokal betreibt. Ich weiß, dass es Ihnen ein
großes Anliegen ist, dass die Prostituierten ihren Beruf selbstständig ausüben
können und da gibt es natürlich einen Konnex, ja. Wenn ich von Seiten der Stadt
eine Möglichkeit habe, mit einem Genehmigungsverfahren in diese Richtung zu
wirken, so sollte man diese Möglichkeit nicht auslassen. Man wird
sinnvollerweise jemanden, der hier keinen ständigen Wohnsitz hat, nicht als
zuverlässig betrachten, und auch jemanden, der einschlägige Vorstrafen hat, nicht
als zuverlässig betrachten. Eine Strohmannproblematik wird es immer geben, und
dass jemand rechtlich sehr versiert ist, das wird es auch immer geben. Aber ich
traue das der Stadt Wien und dem Magistrat schon zu, dass die rechtliche
Expertise genauso groß ist und die Rechtskenntnis ebenso.
Die Zuverlässigkeitsprüfung haben wir jetzt schon beim Hundeführschein
und daher frage ich Sie: Dort muss ebenfalls der Magistrat mit der
Zuverlässigkeitsprüfung zurecht kommen, warum machen Sie da jetzt diesen großen
Unterschied? Ich sehe den Unterschied sogar, ist doch die Prostitution
sicherlich kriminalitätsgeneigter als das Führen eines Hundes.
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin!
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ich bin bewusst
vorsichtig in einem sehr schwierigen Thema. Die Bewilligungspflicht habe ich
nicht mit einem Ja beantwortet. Die Genehmigungsverfahren anzuschauen, habe ich
mit einem Ja beantwortet. Die Zuverlässigkeitsprüfung ist ein Teil davon. Was
ich tun wollte, ist darauf hinzuweisen, dass eine Zuverlässigkeitsprüfung
alleine nicht die Probleme im gesamten Bordellwesen sozusagen regeln wird oder
lösen wird. Das ist alles. Wir werden uns damit auseinandersetzen und werden
uns anschauen, wie das Wiener Prostitutionsgesetz ausschauen soll, um solche
Rechtssicherheit auch entsprechend zu schaffen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin!
Wir kommen damit zur 5. Frage (FSP
- 01457-2010/0001 - KSP/LM) Die wird von Frau Abg Silvia Rubik gestellt und
ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und
Stadterneuerung gerichtet. (Auf Grund der
neuen Förderbestimmungen der Sanierungsverordnung 2008 wurden im Bereich der
thermischen Sanierung 2009 in Wien beträchtliche Zuwächse verzeichnet. Welche
Maßnahmen erwarten Sie diesbezüglich von der Bundesregierung, damit dieser
Trend weiter verstärkt wird?)
Bitte, Herr Stadtrat!
LhptmSt Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr
Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte
Landtagsabgeordnete!
Im vergangenen Jahr hat die Österreichische Bundesregierung einige
zentrale Impulse zur Überwindung der wirtschaftlichen Rezession durchgeführt.
Eine für uns im Wohnbauressort besonders interessante war die Bundesförderung
für thermische Sanierung. Diesbezüglich wurden vom Bund insgesamt
100 Millionen EUR ausgeschüttet, wovon die Hälfte privaten
Hauseigentümern in Form eines Einmalzuschusses von durchschnittlich
4 400 EUR zugute gekommen ist. Diese Förderung hat zweifellos sehr
wertvolle Impulse für die österreichische Wirtschaft ausgelöst, zum Zweiten war
es aber auch eine wichtige Maßnahme, um die Kyoto-Ziele Österreichs zu
erreichen.
In diesem Zusammenhang wäre es vielleicht dennoch sinnvoll, auch
darzustellen, was die Stadt Wien in diesem Zeitraum im Bereich der
thermisch-energetischen Sanierung gemacht hat, um auch Größenordnungen
gegenüberzustellen. Wir haben als Stadt Wien im Vergleichsjahr
214 Millionen EUR für die Förderung im Bereich der Sanierung
ausgegeben. Das sind rund 5,5 Millionen EUR mehr als im Jahr 2008.
Wenn man das jetzt in Relation zu den 50 Millionen EUR des Bundes für
Hausbesitzer setzt, so kann man sagen, dass das Wiener Wohnbauressort mehr als
vier Mal soviel und das ausschließlich für Wien ausgegeben hat, was der Bund
für die Hausbesitzer in ganz Österreich vorgesehen hat, das heißt, eine
wichtige Maßnahme von Seiten des Bundes, aber eine Maßnahme, die durchaus auch
in der Dimension aufgestockt werden könnte. In Wien haben wir im Jahr 2009 bei
diesem Sanierungsvorhaben insgesamt eine deutliche Steigerung zu verzeichnen.
Bei jenen, die bereits einen positiven Vorprüfbericht beziehungsweise eine
Baubewilligung bekommen haben, liegt die Steigerung auf rund 17 700
Wohnungen gegenüber 10 900 im Jahr 2008. Bei den Anträgen für geförderte
Sanierungen ist die Steigerung mit 70 Prozent eine besonders deutliche.
Die vorliegenden Zahlen müssen aber auch vor dem
Hintergrund der internationalen Finanzkrise gesehen werden und vor dem Umstand,
dass wir in Wien mit den Maßnahmen vor allem auch im Bereich der
thermisch-energetischen Sanierung die Bauwirtschaft besonders angekurbelt haben
und damit auch
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