Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 34
Frage, wie sich Wien bezüglich dieser weitergehenden fachlichen
Standards äußert, für mich ein bisschen unbefriedigend beantwortet haben. Hat
die Stadt Wien auch in ihrer Stellungnahme schriftlich dargelegt, dass Wien für
die Festschreibung ist, wer in welchen Berufsgruppen in diesem Bereich arbeiten
soll?
Im Gesetz ist ja auch von sonstigen Mitarbeitern beziehungsweise von
sonstigen Ausbildungen die Rede, die nicht den Anforderungen einer Kinder- und
Jugendwohlfahrtsreform entsprechen. Hat die Stadt Wien ganz klar festgelegt,
welche Qualifikationen sie im Personalbereich auch einfordern würde? Und ist es
richtig, dass die Stadt Wien sich dagegen ausgesprochen hat, dass die
Leistungen für Jugendliche bis 21 Jahre ausgedehnt werden, wie im Gesetz
im § 29 festgeschrieben?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Wir haben hier Bedenken
angemeldet, das ist richtig, auf der einen Seite, wir haben aber auf der
anderen Seite auch zu all diesen Fragen weiterhin unsere Gesprächsbereitschaft
signalisiert. Wir werden das auch weiterhin tun. Wir stehen durchaus immer
wieder - und ich kann nur nochmals darauf hinweisen - in der Diskussion
darüber: Will man hier schrittweise Verbesserungen erzielen, will man einen
Kompromiss, der letztendlich vom Bodensee bis zum Neusiedler See gilt,
erzielen?
Wir wollen das, denn ich denke, dass gerade die sehr unterschiedlichen
Standards in den Bundesländern in diesem Bereich es notwendig machen, wirklich
qualitätvolle Schritte, die wir in Wien bereits seit vielen Jahren
praktizieren, auch in den Bundesländern entsprechend umzusetzen. Wir haben uns
daher in diesen Gesprächen sehr positiv dazu geäußert.
Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es Bundesländer gibt, die
derzeit bereits den Konsultationsmechanismus ausgelöst haben, mit den jetzt
schon zu erwartenden Mehrkosten. Wir werden den letzten Entwurf entsprechend
begutachten und dann die weiteren Schritte festlegen: Können wir diesem
österreichweiten Kompromiss entsprechend zustimmen, im Sinne einer Verbesserung
der Jugendhilfe in Gesamtösterreich, oder sind für uns jene Standards, die hier
festgeschrieben werden, zu verwaschen, zu allgemein und nicht wirklich eine Qualitätsverbesserung?
Wir werden sehen, aber ich hoffe, dass wir zumindest in kleinen
Schritten - nicht aus der Wiener Sicht, aber für viele Bundesländer sind es
damit große Schritte im Bereich der Qualitätsverbesserung - zu einem
entsprechenden gemeinsamen Entwurf kommen können, da sich viele
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
vor allem auch in den Bundesländern diese Unterstützung von uns erwarten. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. - Wir
kommen damit zur 4. Anfrage (FSP - 01458-2010/0001 - KVP/LM).
Sie wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Ulm gestellt und ist an die Frau
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen,
KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. [Werden Sie einen
Gesetzesentwurf vorlegen, in welchem eine Genehmigungspflicht für Bordelle und
bordellähnliche Einrichtungen in Wien („Wiener Bordellgesetz“), wie in anderen
Bundesländern bereits üblich, vorgesehen ist?]
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Danke schön. - Auch von
meiner Seite her einen schönen guten Morgen!
Womit beginne ich bei dieser Frage? Vielleicht beginne ich einmal damit,
dass ich an Ihren Presseaussendungen erkennen konnte, dass Sie hier einige
Bereiche vermischen. Da ich aber weiß, dass Sie sehr, sehr kompetent sind,
wundert mich diese Vermischung. Ich werde einmal in einem ersten Teil ein paar
Dinge klarstellen, wo man jetzt schon sagen kann, dass das im Wiener
Prostitutionsgesetz schon geregelt ist. Dann können wir wahrscheinlich anhand
von ein paar Fragen auch miteinander besprechen, was Ihrer Meinung nach noch zu
tun ist und wo wir uns vielleicht doch finden.
Ich möchte aber, weil wir auch letztes Mal im Landtag schon das Thema
der Prostitution an sich diskutiert haben, gleich vorweg sagen, dass ich es für
falsch halten würde, wenn wir hier Verunsicherung betreiben - Verunsicherung
darüber, was nun tatsächlich gilt und was nicht gilt, was geregelt ist und was
nicht geregelt ist, was man strafen kann, was man nicht strafen kann -, und
hier nicht den Eindruck erwecken würde, dass es einen Zustand umfasst oder ein
Thema umfasst, das ein ungeregeltes Thema ist.
In den Presseaussendungen ist ausdrücklich festgehalten, dass die
Sicherstellung der selbstständigen Berufsausübung der Prostituierten ein Thema
ist, das Sie sich auch im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zum
Bordellgesetz angeschaut haben. Da muss man sagen, dass die Zuständigkeit für
diese Sicherheit, für diese Rechtsmaterie eine ist, die im Bund liegt, wo das
Bundesministerium für Justiz sich auch immer wieder damit auseinandersetzt und
wo es natürlich darum geht, auch darüber zu diskutieren: Fällt die
Sittenwidrigkeit ins Zivilrecht oder tut sie das nicht?
Die rechtliche Bekämpfung von Zuhälterei und Menschenhandel sowie
anderer Kriminalität in der Rotlichtszene fällt nicht in die Zuständigkeit
eines Landesgesetzes - das ist, glaube ich, an dieser Stelle auch wichtig -,
sondern das gehört ins Sicherheitspolizeigesetz, ins Strafgesetzbuch oder in
die Strafprozessordnung. Der Gesundheitsschutz ist auch bundesrechtlich
geregelt, hier übernimmt ja die STD-Ambulanz die Aufgaben, die wir vom Bund
sozusagen zugeteilt bekommen. Die Überprüfung, ob die Kontrollen tatsächlich
stattfinden oder nicht, macht die Polizei, und zwar anhand der Kontrollkarten,
die die Prostituierten ausgeteilt bekommen.
Es ist auch falsch, dass die Prostitution in
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