Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 75 von 82
natürlich die Halter. Für diese Hunde würde man eigentlich gar keinen
Hundeführschein brauchen, weil der Hund sowieso nie auf der Straße ist. –
Dieses Problem in den Griff zu bekommen, haben Sie nicht einmal
annäherungsweise versucht!
Wir kehren zum Gesetz zurück, Abs 4: Drei Monate ab Beginn der
Haltung muss die Hundeführscheinprüfung abgelegt werden. Mein Nachredner,
Fraktionskollege Dr Madejski, hat schon in der Früh in der Fragestunde
darauf hingewiesen, dass das eine praktisch undurchführbare Lösung ist. Ich
ergänze dazu: Wer erkennt, bitte, wann die drei Monate ab Beginn der Haltung
vorbei sind? Nicht jeder Hund wird so erworben, dass ein Zertifikat, ein
Kaufvertrag oder einfach nur eine Rechnung vorliegt. Sehr viele Hunde werden
verschenkt oder gegen Bargeld ohne Rechnung gekauft. Es kann dann niemand
sagen, wie lange dieser Hund eigentlich schon im Besitz des Halters ist. Ein
Halter, der aufgefordert wird, nachzuweisen, wie lange er den Hund schon hat,
kann das meistens nicht. Und Sie können all diese Halter nicht einfach ins
Gefängnis sperren, meine sehr geehrten Damen und Herren, das geht doch nicht!
Ich erinnere daran, dass diese dreimonatige Frist laut Gesetz auf zwei
Monate verkürzt wird, wenn es sich um Personen handelt, die aus den
Bundesländern zum Beispiel nach Wien zuziehen. Ich drücke das jetzt vereinfacht
aus und ohne zu werten: Nichtwiener haben es eigentlich noch leichter. Sie
brauchen niemals einen Hundeführschein zu machen, denn sie brauchen nur einen
Fuß aus der Stadt beziehungsweise aus den Grenzen des Bundeslandes Wien hinaus
zu setzen. Wenn sie gerne in Klosterneuburg spazieren gehen, können sie mit
ihrem Hund dort fünf Minuten spazieren gehen, dann zurückkehren, und die zwei
Monate beginnen von Neuem. Das können sie das ganze Leben hindurch – ihr
Leben hindurch oder das Leben des Hundes hindurch – so machen! Das ist
also keine sehr durchdachte Lösung, meine Damen und Herren!
Dass die Bundespolizei mit der Vollziehung dieses Gesetzes schwer
überfordert sein wird, wofür sie aber nichts kann, hab ich eh schon gesagt.
Jedenfalls ist die Exekution des Gesetzes nicht nachhaltig und eindeutig
geregelt.
§ 8a: Schutzhundeausbildung verboten. – Das kann ich so nicht
nachvollziehen. Ich habe mir selbstverständlich den Fernsehbeitrag der Frau
Landesrätin angesehen. Ich fasse das jetzt ganz vereinfacht in meinen eigenen
Worte zusammen: Es wäre, meint die Frau Landesrätin, die bessere Lösung, die
Schutzhundeausbildung zu verbieten. Das wäre nämlich auch die sicherere Lösung,
weil die Tiere ohnehin schon von Haus aus eine Schutzfunktion an sich hätten.
Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ich glaube, Sie haben das sinngemäß etwa
so ausgedrückt. Das ist aber nicht so! Genau das Gegenteil ist der Fall! Nicht
die Rasse eines Tieres bestimmt das Verhalten, sondern es ist immer noch der
Charakter eines bestimmten Tieres, der das Verhalten bestimmt. Sehr geehrte
Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht jeder Hund einer bestimmten
Rasse hat die gleichen Anlagen, und nicht jeder Hund einer bestimmten Rasse
kann auch die Schutzfunktion ausüben, die einem Hund meiner und unserer Meinung
nach durchaus zukommen soll.
Wenn Sie die Schutzhundeausbildung verhindern und verbieten wollen,
verbieten und verhindern Sie damit den Schutz für potenzielle Opfer, und in
Wirklichkeit bedeutet das natürlich Nachteile für die Opfer, wir schützen damit
aber eigentlich die präsumtiven Täter.
Das eigentlich größte Problem im Zusammenhang mit den so genannten
Kampfhunden sind nicht die Kampfhunde laut definierter Liste, sondern sind
hysterische Hunde aller Arten und Rassen, und auch alle Mischlinge fallen
darunter. Es sind immer die hysterischen Hunde und nicht die Kampfhunde oder
Hunde, die einer bestimmten Rasse angehören, die unberechenbar sind und
gelegentlich leider auch von unberechenbaren und unzulänglichen Haltern und
Halterinnen geführt werden.
Ich kann nicht verstehen, warum Sie nicht versucht haben, eine
gesamtösterreichische Lösung anzustreben! Das heißt, ich kann es schon
verstehen, weil die SPÖ weiß, dass man im Nachbarbundesland Niederösterreich
darüber offenbar ganz anders denkt. Ich habe mir das Gesetz jetzt genau und
ohne Bösartigkeit angeschaut, und ich habe den Eindruck gewonnen und hoffe,
dass Sie das auch so herausgelesen und herausgehört haben, dass hier korrekte
Halter bestraft werden, während die Halterinnen und Halter, die sich ohnehin um
nichts kümmern, wieder völlig straffrei ausgehen.
Zu allerletzt möchte ich noch ein kleines Schmankerl aus dem Gesetz
bringen. Allein das wäre es schon wert, dass man das gesamte Gesetz ablehnt,
weil es zeigt, wie unklar und vor allem wie unsicher dieses Gesetz formuliert
ist. Ich beziehe mich auf den Abs 12 und zitiere: „Hunde müssen“ – punkti,
punkti, punkti – „mit einem Maulkorb versehen sein." Der nächste Satz
beginnt mit: „Diese Verpflichtung gilt auch für Halter und
Halterinnen ...“ – Heißt das jetzt, dass die jetzt alle einen Maulkorb
tragen müssen, meine Damen und Herren? Das ist ja eine sehr merkwürdige
Ausdrucksweise! (Beifall bei der FPÖ und von Abgeordneten der ÖVP. –
Zwischenruf von Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist der Maulkorberlass der SPÖ!)
Somit bin ich am Ende meiner Ausführungen. Ich habe versprochen, mich
kurz zu fassen, und habe das hoffentlich gehalten. Ich danke Ihnen für Ihre
Aufmerksamkeit. Bitte überdenken Sie das Ganze!
Es ist ja keine Bösartigkeit oder Boshaftigkeit von uns, wenn wir
sagen: Bitte reden wir darüber noch einmal! Bringen wir Verbesserungen ein!
Überlegen wir die Dinge alle gemeinsam noch einmal. Sehr geehrte Frau
Landesrätin! Wir stellen gerne unsere Mitarbeit zur Verfügung. Darum fragen
müssen Sie uns aber, bitte schön, doch! – Danke schön. (Beifall bei der
FPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als nächste Rednerin hat sich
Frau Abg Mag Kato zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Mag Sonja Kato (Sozialdemokratische Fraktion
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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