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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 82

 

gehen. – Das kann es wohl nicht sein! Das ist ja unsinnig! Und daher bleibt es in Wien als Land und als Gemeinde nach wie vor dabei, dass Zweitwohnbesitzer, also solche, die nicht hier hauptgemeldet sind, nicht wählen dürfen. Daher schlage ich vor, dass wir diesen Antrag ablehnen.

 

Zur Briefwahl: Das steht auch in der Begründung zu dem Wahlabo. Wir haben das bei der Volksbefragung schon diskutiert: Da wurden wilde Spekulationen angestellt, welche Manipulationen es da gegeben hat.

 

Ich rechne das auch heute gerne noch einmal vor: Der Briefkasten, in den jemand am Freitag seine Karte schmeißt, wird frühestens am Montag um 16 Uhr ausgeleert. Samstag und Sonntag werden die normalen Briefkästen nicht mehr ausgeleert. Bei meinem Briefkasten ums Eck findet eine Entleerung am Freitag um 16 Uhr und die nächste Entleerung am Montag um 16 Uhr statt. Wenn jemand am Freitag seine Stimme abgibt, wird der Stimmzettel jetzt erst frühestens am Montag mit ausgeleert, und wir wissen, dass die Post nicht unbedingt in der Lage ist, tatsächlich am nächsten oder übernächsten Tag zuzustellen. Wenn also diese Wahlkarte am Donnerstag oder Freitag bei der Wahlbehörde einlangt, dann sind das nicht irgendwelche wilde Manipulationen, die ständig in den Raum gestellt werden, sondern entspricht das einer ganz normalen Tatsache.

 

Noch einmal: Wenn der Postkasten am Montag um 16 Uhr ausgehoben wird, geht sich die Zustellung am Dienstag sowieso nicht aus, am Mittwoch vielleicht mit viel Glück, der große Schwung wird eher am Donnerstag und manchmal auch erst am Freitag zugestellt. Jeder von uns kennt die Geschichten, dass ein Brief aufgegeben wurde und erst 14 Tage später angekommen ist. Das ist leider so! Daher ist die Acht-Tages-Frist, die der Bund vorgibt, eine ganz vernünftige Sache.

 

Ich könnte auch in diesem Zusammenhang sagen, was heute schon ein paar Mal in einem anderen Zusammenhang gefallen ist: Man kriminalisiert Menschen. Man sagt, dass sie ihre Stimme bewusst erst am Montag oder Dienstag abgegeben haben.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch erwähnen, dass man im Gegensatz zur Volksbefragung bei der Nationalratswahl und auch bei der Bezirksvertretungs- und Gemeinderatswahl die Wahlkarte aktiv beantragen muss. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Menschen, die eine Wahlkarte beantragt haben, sich am Sonntag überlegen: Ich gehe jetzt doch nicht wählen! Jetzt warte ich darauf, wie das Wahlergebnis ausschaut und gebe die Wahlkarte erst am Montag oder Dienstag auf. – Das ist eine ganz seltsame Unterstellung, die man den Menschen macht. Das ist meiner Meinung nach überhaupt nicht nachvollziehbar. Daher kann ich diesem Antrag nicht zustimmen!

 

Das ist, wie gesagt, reine Spekulation. Es gibt auch überhaupt keine Beweise dafür. Wer das tut, begeht eine Verwaltungsübertretung, und dafür gibt es auch Strafbestimmungen.

 

Ich glaube, ich bin jetzt alle Anträge durchgegangen. Ich lasse auch meinem Kollegen Stürzenbecher noch die Chance, ein bisschen etwas dazu zu sagen. Ich ersuche Sie alle, dem Wahlrecht zuzustimmen! Es ist ein gutes Wahlrecht. Es handelt sich dabei um eine Harmonisierung mit den Beschlüssen auf Bundesebene, und die SPÖ schlägt vor, das heute anzunehmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Kowarik. Ich ersuche ihn um sein Wort.

 

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin!

 

Am Beginn meiner Rede möchte ich etwas sagen, was ich sonst eher sehr selten sage: Ich möchte mich bei Kollegen Margulies bedanken, der in seiner Rede das Problem wirklich gut umrissen und dargestellt hat. Es war dies wohl eine der wenigen Situationen, bei denen ich auch zur Rede geklatscht habe. Ich muss Ihnen zugestehen, dass Sie auch aus meiner Sicht ganz recht gehabt haben.

 

Herr Kollege Lindenmayr! Wenn Sie am Beginn Ihrer Rede gesagt haben, dass irgendwelche Koalitionen, die es nach der Wahl geben könnte, schon jetzt vorbereitet werden, dann erwidere ich: Jetzt geht es nicht um Polemik, sondern um eines der höchsten Güter und eines der höchsten und sensibelsten Rechte, die wir im österreichischen Staatsgefüge haben, nämlich ums Wahlrecht. Dieses Wahlrecht ist deshalb so sensibel, weil es Ausdruck eines unserer Grundprinzipien im Verfassungsgefüge ist.

 

Sie werden wissen: Eines der wichtigsten, wenn nicht sogar das wichtigste Grundprinzip unserer Bundesverfassung, die natürlich auch für uns in Wien gilt, ist das demokratische Prinzip, und dabei ist natürlich auch ganz wichtig und geregelt, wie Wahlen und das Wahlverfahren stattfinden Es ist schon lange her, dass das Wahlrecht erkämpft werden musste, und das Wahlrecht, wie es in der jetzigen Art und Weise zur Verfügung steht, gilt tatsächlich für alle gleich.

 

Jetzt gehen wir leider Gottes wieder einen Schritt zurück und entfernen uns von diesen Grundprinzipien des Wahlrechtes, die an und für sich wirklich hart erkämpft wurden und ganz wichtig sind. Man sollte gerade bei Änderungen und Novellierungen dieser Gesetzesbestimmungen, die nicht formelles, aber materielles Verfassungsgesetz sind, umso sensibler und bedächtiger vorgehen. Das ist hier aber nicht geschehen. Sie haben leider Gottes nicht alle anderen Fraktionen mit eingebunden. Es gibt einen Initiativantrag. Auch diesen hätten wir akkordieren können Es wäre sinnvoll gewesen, gerade bei einer so wichtigen Angelegenheit zu versuchen, möglichst das ganze Haus mit einzubinden. Leider Gottes ist das nicht geschehen!

 

Zur Briefwahl im Allgemeinen: Es wurde schon vorgelesen, wer dieser im Nationalrat zugestimmt hat, und Sie haben auch richtig vorgelesen, dass die Freiheitlichen damals nicht zugestimmt haben. Wir meinen, dass das ein ganz eklatanter und negativer Einschnitt in bisher geltende Prinzipien des Wahlrechtes ist.

 

Mehrere Prinzipien werden dabei verwässert und

 

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