Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 82
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Der Landtag ist, glaube
ich, am 1. Juli, soweit ich das im Kopf habe. Oder wann ist er? (Amtsf
StRin Mag Sonja Wehsely: Der Herr Präsident weiß es sicher!) Ich sage
einmal, bis zu diesem Landtag am 1. Juli schaffe ich es.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. -
Das war somit die 4. Anfrage.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 01087-2010/0001 -
KVP/LM). Sie wurde von Frau Abg Karin Praniess-Kastner gestellt und ist an
die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales
gerichtet. (Nachdem das bis dato gültige Wiener Behindertengesetz in seinen
Grundzügen aus dem Jahr 1966 stammt und damit nicht mehr zeitgemäß ist, wurde
Anfang Juli 2009 der Entwurf für ein Wiener Chancengleichheitsgesetz vorgelegt.
Die Beschlussfassung ist bis dato noch nicht erfolgt. Wann ist mit der Vorlage
des Entwurfes zum Wiener Chancengleichheitsgesetz an den Wiener Landtag zu
rechnen?)
Bitte, Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr
Präsident!
Ganz besonders herzlich möchte ich auch alle Damen und Herren auf der
Galerie heute hier begrüßen.
Liebe Frau Abgeordnete, Sie fragen, wie es um das Wiener
Chancengleichheitsgesetz steht. Wir haben ein gültiges Behindertengesetz, das
allerdings nicht mehr der Diktion entspricht, die wir gemeinsam wollen, und
auch viele Leistungen, die wir anbieten, noch nicht vorsieht.
Wie Sie richtig feststellen, sind die Vorbereitungen für die Erlassung
eines neuen Gesetzes für Menschen mit Behinderungen schon vor längerer Zeit
begonnen worden. Es gab einen intensiven Dialog mit den Betroffenen. Mein Ziel
ist es ganz besonders, einen Paradigmenwechsel herbeizuführen, der sich auch im
Gesetz widerspiegeln muss, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf
Normalisierung haben und das Recht haben, ein Teil des normalen - und ich
spreche normal unter Anführungszeichen aus - Lebens zu sein. Dazu ist es auch
ganz besonders wichtig, eine umfassende Auseinandersetzung darüber zu führen.
Es ist eine komplexe Materie deshalb, weil das derzeit gültige
Behindertengesetz ein altes Gesetz ist und die Leistungen, die die Stadt
bietet, derzeit schon weit über das hinausgehen, was im Behindertengesetz normiert
ist. Das jetzt sozusagen in ein wirklich neues Gesetz zu gießen, dem sprachlich
und inhaltlich gerecht zu werden, ist nicht einfach. Mein Ziel ist es, dass
individuelle Beratung, Begleitung, Betreuung, Qualifizierungs-, Beschäftigungs-
und Arbeitsmaßnahmen unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen und
wirklich des individuellen Bedarfs des einzelnen Behinderten und der einzelnen
Behinderten abgebildet werden kann.
Im Konkreten möchte ich Ihnen antworten, dass es entsprechend den
legistischen Richtlinien unserer Stadt bereits einen Entwurf gegeben hat, der
dem internen und externen Begutachtungsverfahren unterzogen wurde. Somit hatten
alle, die Parteien im Verfahren sind, die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im
Anschluss an das Begutachtungsverfahren gab es ausführliche Gespräche mit der
Interessensvertretung der behinderten Menschen. Beauftragt von mir waren diese
Gespräche mit dem Ziel, die Anregungen, die im Rahmen der Stellungnahme der
Interessensvertretung für behinderte Menschen gekommen sind, möglichst weit zu
berücksichtigen. Es gibt einen unfassenden Informationsaustausch zwischen der
für die legistische Umsetzung zuständigen MA 40, dem Fonds Soziales Wien
und der Interessensvertretung. Dieser Dialog ist noch nicht zu Ende.
Um Ihre Frage, wann das Gesetz vorgelegt wird, ganz konkret zu
beantworten: Mein Ziel ist es, dass wir ein Gesetz vorlegen, in dem möglichst
allen Vorschlägen der Betroffenen Rechnung getragen werden kann. Das wird ein
Kompromiss sein, und sobald wir den erreicht haben, wird dem Wiener Landtag das
Gesetz vorgelegt.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Die 1.Zusatzfrage
wird gestellt von Frau Abg Praniess-Kastner. Ich bitte darum.
Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Vielen Dank, Frau Stadträtin, für den ersten Teil,
Sie haben auch schon einige Stichworte genannt, die mich gleich zu meiner
nächsten Frage führen. Sie haben die Interessensvertretung behinderter Menschen
genannt, die ja nach § 46 angehört werden soll. Es ist Gott sei Dank
gelungen, mit der Interessensvertretung einen intensiven Dialog zu machen.
Sie haben auch den FSW erwähnt, der dafür zuständig ist, auf Grund des
Gesetzes diese Förderrichtlinien zu erstellen. Es ist allerdings ein Nachteil,
dass nicht vorgesehen ist, dass die Interessensvertretung angehört werden kann
oder angehört werden muss, wenn es um diese Förderrichtlinien geht.
Meine ganz
konkrete Frage lautet: Frau Stadträtin, können Sie sich vorstellen, gesetzlich
zu verankern, dass es eine Anhörungspflicht der Interessensvertretung gibt,
wenn es um die Erstellung der Förderrichtlinien durch den FSW geht?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Abgeordnete!
Es ist in nächster Zukunft - ich glaube, noch im Laufe des Aprils - ein
Termin mit der Interessensvertretung ganz konkret bei mir. Ich bin natürlich
über alle Schritte und alle inhaltlichen Diskussionen, die bisher in den
Arbeitsgruppensitzungen stattgefunden haben, sehr gut informiert. Das ist auch
ein Punkt, und ich habe hier schon zugesagt, dass ich sehr gerne bereit bin,
mir anzuschauen, ob und wie so etwas rechtlich verankerbar ist.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Die nächste Frage
stellt Herr Abg Harwanegg. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Volkmar Harwanegg
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Frau Stadträtin! Sie sind in Ihrer
Anfragebeantwortung schon auf einige Aspekte des geplanten neuen Gesetzes
eingegangen, auch in der Frage der Einbindung der Interessensvertretungen. Ich
möchte daher gleich zur
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