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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 82

 

gibt zu beschreiben, was wir da vorhaben, aber auf der anderen Seite auch die Gelegenheit gibt, meine Enttäuschung auszudrücken. Denn ich war doch verwundert, als ich über die Medien erfahren habe, dass man mir unterstellen möchte, dass ich mich nicht ausreichend für die Gleichstellung einsetze oder auch nicht ausreichend für das Tempo einsetze.

 

Ich kann an dieser Stelle versichern, ich arbeite mit voller Energie für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen in dieser Stadt. Ich gebe zu, dass das Eingetragene PartnerInnenschaftsgesetz mir nicht in allen Bereichen das gegeben hat, was ich mir politisch gewünscht hätte. Ich hätte mir eine Öffnung der Institution Ehe natürlich mehr gewünscht als das, was wir bekommen haben. Aber ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Eingetragene Partnerinnen- und Partnerschaft ein ganz wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung von Lesben und Schwulen war.

 

Ich habe auch ab Inkrafttreten des Gesetzes mit 1.1.2010 wirklich mit voller Kraft daran gearbeitet, eine gute Umsetzung in Wien zustande zu bringen. Ich glaube, unser Eintragungspaket kann sich sehen lassen. Dadurch geben wir allen die Möglichkeit, sich dort verpartnern zu lassen, wo man sich auch verheiraten kann, und dadurch haben wir auch eine Vorreiterinnenrolle eingenommen, wenn es darum geht, was die Gestaltung dieser Verpartnerung betrifft. Wir haben das rasch gelöst. Wir haben das im Rahmen unserer Möglichkeiten auch sehr unproblematisch, unkonventionell, auf dem geraden und direkten Weg gelöst und haben jetzt dieses Paket zur Verpartnerung in Wien einmal festgelegt.

 

Wenn es nun darum geht, die rechtlichen Aspekte, die noch in diesem Gesetz auf der Bundesebene drinnen waren, auch auf der Landesebene umzusetzen, habe ich eine ganz klare Position: Ich bin gegen eine Generalklausel. Ich habe mich mit vielen, vielen RechtsexpertInnen intern wie extern damit auseinandergesetzt. Aus meiner Sicht ist die Generalklausel eine Variante, die nicht die Rechtssicherheit gibt, die ich mir vorstelle, wenn ich eine tatsächliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen über dieses Eingetragene PartnerInnenschaftsgesetz herbeiführe.

 

Was meine ich damit? Eine Generalklausel wäre eine Klausel, die nichts anderes tut, als sozusagen Lesben und Schwule mitzumeinen. Das ist etwas, was mich als Frau immer wieder aufregt und wogegen ich als Frauenstadträtin immer wieder kämpfe, dass überall dort, wo Mann steht, auch Frau gemeint ist.

 

Ich bin auch dagegen, dass überall dort, wo verheiratet steht, dann eben auch verpartnert steht. Ganz abgesehen davon wäre es ja doch so, dass ich mit einer Generalklausel eigentlich immer ein zweites Gesetz brauche, um dem einen Gesetz entsprechend zur Durchsetzung zu verhelfen. Also diese Ungleichbehandlung in der Aussagekraft, die durch eine Generalklausel entstehen würde, die Rechtsunsicherheit, die durch eine Generalklausel entstehen würde, ist mir zu wenig.

 

Ich nehme das sehr, sehr ernst. Wir sind jetzt schon mit zwei Begutachtungen konfrontiert, zum Beispiel im Bereich des Dienstrechtes, wo wir die Eingetragene PartnerInnenschaft schon umsetzen. In weiterer Folge werde ich hergehen und eine Änderung vornehmen, die in allen Materiengesetzen passiert. Ziel ist es, mit einer Sammelnovelle jedes Materiengesetz zu verändern und damit eine absolute Gleichstellung und Rechtssicherheit für Lesben und Schwule in dieser Stadt zu erreichen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. - Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Sie wird von Herrn Abg Schreuder gestellt. Ich ersuche darum.

 

Abg Marco Schreuder (Grüner Klub im Rathaus): Vielen Dank und Guten Morgen!

 

Vielen Dank für die Ausführungen, ich glaube, wir haben beide Interesse daran, dass es eine gute Gleichstellung gibt. Davon gehe ich aus, und für mich gibt es da kein Missverständnis. Beim Tempo könnten wir wahrscheinlich diskutieren, weil es die Partnerschaft ja schon seit 1.1. gibt. Die meisten Partnerinnen und Partner, also viele haben sich bereits eintragen lassen, und es gibt im Landesrecht de facto noch keine Gleichstellung. Natürlich ist es schon dringend an der Zeit.

 

Meine derzeitige Verwirrung ist vor allem dadurch entstanden, dass die SPÖ auf Bundesebene sehr wohl für eine Generalklausel plädiert hat. Sie hat es dann sehr bedauert, dass das mit der ÖVP leider überhaupt nicht möglich war, die sich ja immer gegen eine umfassende Gleichstellung gewehrt hat. Jetzt wird auf Wiener Ebene wiederum gegen diese Generalklausel argumentiert. Da wurde in einer Presseaussendung sogar gesagt, ich wüsste auch, warum.

 

Also ich weiß jetzt nicht, warum, weil unsere JuristInnen oder auch zum Beispiel eine NGO wie das Rechtskomitee Lambda hier ganz klar sagen: Wenn es eine Generalklausel gibt, kann man auch kein Gesetz vergessen. Ich erinnere nur an Deutschland, wo man leider einen ähnlich komplizierten Weg wie die Bundesregierung gegangen ist: Dort musste man Jahre später noch so etwas wie das Fahrschulgesetz ändern, weil man es dort vergessen hatte.

 

Daher lautet meine Frage: Was ist konkret diese Rechtsunsicherheit für Lesben und Schwule, wenn es eine Generalklausel geben würde? Weil ich es tatsächlich nicht verstehe.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Erst einmal zu dieser gesamten Debatte rund um die Generalklauseln: Warum hat die SPÖ damals im Bund die Generalklausel gewünscht oder sich auch dafür eingesetzt? Da muss man dazusagen, das war zu einem Zeitpunkt in der Diskussion, als man von Seiten der Bundes-SPÖ noch davon ausgegangen ist, glaube ich, dass es eine vollständige Gleichstellung mit der Ehe gibt.

 

Für Wien möchte ich darauf hinweisen, dass wir in unserem Rechtsverständnis grundsätzlich keine Generalklauseln wollen, weil diese Generalklauseln eben zu einer Rechtsunsicherheit führen. Da gibt es viele Beispiele. Wenn du in einem Materiengesetz letztendlich nur das Wort verpartnert zu dem Wort verheiratet verankerst,

 

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