Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 82
gibt zu beschreiben, was wir da vorhaben, aber auf der anderen Seite
auch die Gelegenheit gibt, meine Enttäuschung auszudrücken. Denn ich war doch
verwundert, als ich über die Medien erfahren habe, dass man mir unterstellen
möchte, dass ich mich nicht ausreichend für die Gleichstellung einsetze oder
auch nicht ausreichend für das Tempo einsetze.
Ich kann an dieser Stelle versichern, ich arbeite mit voller Energie
für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen in dieser Stadt. Ich gebe zu,
dass das Eingetragene PartnerInnenschaftsgesetz mir nicht in allen Bereichen
das gegeben hat, was ich mir politisch gewünscht hätte. Ich hätte mir eine
Öffnung der Institution Ehe natürlich mehr gewünscht als das, was wir bekommen
haben. Aber ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Eingetragene
Partnerinnen- und Partnerschaft ein ganz wichtiger Schritt in Richtung
Gleichstellung von Lesben und Schwulen war.
Ich habe auch ab Inkrafttreten des Gesetzes mit 1.1.2010 wirklich mit
voller Kraft daran gearbeitet, eine gute Umsetzung in Wien zustande zu bringen.
Ich glaube, unser Eintragungspaket kann sich sehen lassen. Dadurch geben wir
allen die Möglichkeit, sich dort verpartnern zu lassen, wo man sich auch
verheiraten kann, und dadurch haben wir auch eine Vorreiterinnenrolle
eingenommen, wenn es darum geht, was die Gestaltung dieser Verpartnerung
betrifft. Wir haben das rasch gelöst. Wir haben das im Rahmen unserer
Möglichkeiten auch sehr unproblematisch, unkonventionell, auf dem geraden und
direkten Weg gelöst und haben jetzt dieses Paket zur Verpartnerung in Wien
einmal festgelegt.
Wenn es nun darum geht, die rechtlichen Aspekte, die noch in diesem
Gesetz auf der Bundesebene
drinnen waren, auch auf der Landesebene umzusetzen, habe ich eine ganz klare
Position: Ich bin gegen eine Generalklausel. Ich habe mich mit vielen, vielen
RechtsexpertInnen intern wie extern damit auseinandergesetzt. Aus meiner Sicht
ist die Generalklausel eine Variante, die nicht die Rechtssicherheit gibt, die
ich mir vorstelle, wenn ich eine tatsächliche Gleichstellung von Lesben und
Schwulen über dieses Eingetragene PartnerInnenschaftsgesetz herbeiführe.
Was meine ich damit? Eine Generalklausel wäre eine Klausel, die nichts
anderes tut, als sozusagen Lesben und Schwule mitzumeinen. Das ist etwas, was
mich als Frau immer wieder aufregt und wogegen ich als Frauenstadträtin immer
wieder kämpfe, dass überall dort, wo Mann steht, auch Frau gemeint ist.
Ich bin auch dagegen, dass überall dort, wo verheiratet steht, dann
eben auch verpartnert steht. Ganz abgesehen davon wäre es ja doch so, dass ich
mit einer Generalklausel eigentlich immer ein zweites Gesetz brauche, um dem
einen Gesetz entsprechend zur Durchsetzung zu verhelfen. Also diese
Ungleichbehandlung in der Aussagekraft, die durch eine Generalklausel entstehen
würde, die Rechtsunsicherheit, die durch eine Generalklausel entstehen würde,
ist mir zu wenig.
Ich nehme das sehr, sehr ernst. Wir sind jetzt schon mit zwei Begutachtungen
konfrontiert, zum Beispiel im Bereich des Dienstrechtes, wo wir die
Eingetragene PartnerInnenschaft schon umsetzen. In weiterer Folge werde ich
hergehen und eine Änderung vornehmen, die in allen Materiengesetzen passiert.
Ziel ist es, mit einer Sammelnovelle jedes Materiengesetz zu verändern und
damit eine absolute Gleichstellung und Rechtssicherheit für Lesben und Schwule
in dieser Stadt zu erreichen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. -
Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Sie wird von Herrn Abg Schreuder gestellt.
Ich ersuche darum.
Abg Marco Schreuder (Grüner Klub im Rathaus):
Vielen Dank und Guten Morgen!
Vielen Dank für die Ausführungen, ich glaube, wir haben beide Interesse
daran, dass es eine gute Gleichstellung gibt. Davon gehe ich aus, und für mich
gibt es da kein Missverständnis. Beim Tempo könnten wir wahrscheinlich
diskutieren, weil es die Partnerschaft ja schon seit 1.1. gibt. Die meisten
Partnerinnen und Partner, also viele haben sich bereits eintragen lassen, und
es gibt im Landesrecht de facto noch keine Gleichstellung. Natürlich ist es
schon dringend an der Zeit.
Meine derzeitige Verwirrung ist vor allem dadurch entstanden, dass die
SPÖ auf Bundesebene sehr wohl
für eine Generalklausel plädiert hat. Sie hat es dann sehr bedauert, dass das
mit der ÖVP leider überhaupt nicht möglich war, die sich ja immer gegen eine
umfassende Gleichstellung gewehrt hat. Jetzt wird auf Wiener Ebene wiederum
gegen diese Generalklausel argumentiert. Da wurde in einer Presseaussendung
sogar gesagt, ich wüsste auch, warum.
Also ich weiß jetzt nicht, warum, weil unsere JuristInnen oder auch zum
Beispiel eine NGO wie das Rechtskomitee Lambda hier ganz klar sagen: Wenn es
eine Generalklausel gibt, kann man auch kein Gesetz vergessen. Ich erinnere nur
an Deutschland, wo man leider einen ähnlich komplizierten Weg wie die
Bundesregierung gegangen ist: Dort musste man Jahre später noch so etwas wie
das Fahrschulgesetz ändern, weil man es dort vergessen hatte.
Daher lautet meine Frage: Was ist konkret diese Rechtsunsicherheit für
Lesben und Schwule, wenn es eine Generalklausel geben würde? Weil ich es
tatsächlich nicht verstehe.
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Erst einmal zu dieser
gesamten Debatte rund um die Generalklauseln: Warum hat die SPÖ damals im Bund
die Generalklausel gewünscht oder sich auch dafür eingesetzt? Da muss man
dazusagen, das war zu einem Zeitpunkt in der Diskussion, als man von Seiten der
Bundes-SPÖ noch davon ausgegangen ist, glaube ich, dass es eine vollständige
Gleichstellung mit der Ehe gibt.
Für Wien möchte ich darauf hinweisen, dass wir in
unserem Rechtsverständnis grundsätzlich keine Generalklauseln wollen, weil
diese Generalklauseln eben zu einer Rechtsunsicherheit führen. Da gibt es viele
Beispiele. Wenn du in einem Materiengesetz letztendlich nur das Wort
verpartnert zu dem Wort verheiratet verankerst,
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