Landtag,
29. Sitzung vom 28.01.2010, Wörtliches Protokoll -
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Tradition seit dem Jahr 1999. Dieser Tag findet jedes Jahr im Juni
statt und ist mittlerweile, und das ist, glaube ich, nicht so bekannt, eine der
größten Feldforschungsaktionen in Mitteleuropa geworden. Europaweit machen
20 000 Forscher und Forscherinnen und Naturliebhaber bei diesem Tag der
Artenvielfalt mit. Wir haben im Jahr 2000 damit im Prater begonnen und seitdem
sind wir immer in den unterschiedlichen Grünräumen der Stadt zu Gast, zum
Beispiel auch einmal am Zentralfriedhof, weil das trotzdem ein sehr wichtiges
und artenreiches Biotop der Stadt ist.
Es ist immer eine spannende Expedition in die heimische Natur,
vielleicht auch ein bisschen von einer anderen Seite, als man sie sonst kennt.
Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen gilt es, innerhalb von 24 Stunden
möglichst viele verschiedene Pflanzen, Tiere und Pilze zu entdecken. Neben der
Bestandsaufnahme geht es natürlich auch darum, das Bewusstsein und die
Begeisterung für die Artenvielfalt in der Stadt und die Vielfalt, die
eigentlich direkt vor unserer Haustür ist, ein bisschen geweckt werden.
Wir werden heuer den 10. Tag der Artenvielfalt in Wien haben. Er
wird in Liesing, im Maurer Wald, am 11. und 12. Juni stattfinden. Sie können
sich das schon im Kalender vormerken. Er wird gemeinsam mit der
Bezirksvorstehung, der MA 22, der MA 49 und dem Biosphärenpark
veranstaltet werden. Das Untersuchungsgebiet wird heuer Wien-Mauer sein. Der
Hauptveranstaltungsort ist beim Pappelteich. Es wird am Freitag auch Führungen
zu nachtaktiven Tieren geben und circa hundert Expertinnen und Experten aus
allen Bereichen der Zoologie und Botanik werden ihr Wissen dort unentgeltlich
zur Verfügung stellen und Führungen machen. Man kann dort den Wissenschaftern
beim Arbeiten wirklich ein bisschen über die Schulter schauen. Ich glaube, dass
es im Untersuchungsgebiet auch einige Zuckerln gibt, die man sich dort
anschauen kann, weil wir dort in der Nähe des renaturierten Liesingbaches sind,
als auch die Wiesen im Gütenbachtal.
Es gibt am heurigen Tag der Artenvielfalt auf jeden Fall wieder einiges
an neuen Dingen zu entdecken. Ich darf Sie schon jetzt alle dazu einladen, mit
einer Perspektive eines schönen Sommertages an diesem kalten Wintertag.
Präsident Prof Harry Kopietz:
Wir kommen damit zur 4. Anfrage (FSP - 00192-2010/0001 - KFP/LM),
die vom Herrn Abg Mag Jung gestellt wird und an den Herrn Landeshauptmann
gerichtet ist. (Extremer Missbrauch von pyrotechnischen Gegenständen führt,
neben wochenlanger Lärmbelästigung, zu zunehmendem Vandalismus gegenüber
Privaten (Briefkastensprengungen, beschädigte KFZ), und in erhöhtem Ausmaß auch
zur Beschädigung von öffentlichem Eigentum, verbunden mit hohem Sachschaden
(Telefonzellen u.s.w.). Dieser Vandalismus kann nicht mehr verharmlosend als
Lausbubenstreiche abgetan werden. Außerdem führt der leichtsinnige Umgang mit
Knallkörpern, besonders wenn sie verdämmt oder gebündelt werden, immer wieder
zu teils schweren Verletzungen. Begünstigt wird der Lärmterror durch den schon
um Wochen vorgestaffelten Verkauf der Knallkörper. Werden Sie sich im Rahmen
der örtlichen Sicherheitspolizei zur Besserung dieser Zustände zum Beispiel für
eine Änderung des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes einsetzen?)
Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!
Der Missbrauch von pyrotechnischen Gegenständen und die damit
einhergehenden Verletzungen am Körper, Sachbeschädigungen und
Lärmbelästigungen, besonders in der Zeit vor einem Jahreswechsel, sind zum
einen ein ernstes Problem und uns nicht erst seit Kurzem bekannt. Die
Rechtsordnung trägt diesem Umstand Rechnung und regelt diesen Lebensbereich
auch umfassend.
Die Lärmabwehr, welche nach Art 15 Abs 2
Bundes-Verfassungsgesetz und der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zur
örtlichen Sicherheitspolizei gehört, ist im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz
geregelt. Nach § 1 Abs 1 Z 2 des Wiener
Landes-Sicherheitsgesetzes ist die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms
verboten. Die für die Überwachung dieses Verbotes und die Durchführung von
Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung der Vorschriften des Wiener
Landes-Sicherheitsgesetzes zuständige Behörde ist die Bundespolizeidirektion
Wien.
Das neue Pyrotechnikgesetz 2010 - PyroTG 2010 des Bundes
setzt für die Bewilligungsfähigkeit des Besitzes und der Verwendung
pyrotechnischer Gegenstände und Sätze einige Kategorien voraus, dass die
Vermeidung unzumutbarer Lärmbelästigung gewährleistet ist.
Vandalismus, der sich beispielsweise in der Beschädigung von
Kraftfahrzeugen, von öffentlichem Eigentum oder von Telefonzellen zeigt, ist
als Sachbeschädigung zu qualifizieren und unterliegt der vom Gericht zu
ahnenden Strafbarkeit nach §§ 125 und 126 des Strafgesetzbuches. Eingriffe
in die körperliche Sicherheit und Gesundheit von Menschen sind als
Körperverletzungen nach dem Strafgesetzbuch strafbar, insbesondere nach
§§ 83 bis 88.
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ist umfassend im seit
4.1.2010 in Kraft getretenen Bundesgesetz vom 30.12.2009 mit den polizeilichen
Bestimmungen betreffend pyrotechnische Gegenstände und Sätze sowie das
Böllerschießen erlassen worden. Pyrotechnikgesetz 2010, BGBl I
Nr 131/2009. Diese Regelung fällt auf Grund der gelten Bundesverfassung in
den Kompetenztatbestand Sprengmittelwesen und ist daher in der Gesetzgebung
Bundessache. Vergleiche Praxiskommentar Csengel/Gartner/Keplinger/Szagmeister
„Pyrotechnikgesetz: Recht Technik Praxis" vom 1.8.2007.
Das Pyrotechnikgesetz kategorisiert Feuerwerkskörper
entsprechend ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer
Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels. Weiters enthält das
Pyrotechnikgesetz 2010 Pflichten für den Hersteller, den Importeur und den
Händler sowie für das Inverkehrbringen von
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