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Landtag, 29. Sitzung vom 28.01.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 34

 

Tradition seit dem Jahr 1999. Dieser Tag findet jedes Jahr im Juni statt und ist mittlerweile, und das ist, glaube ich, nicht so bekannt, eine der größten Feldforschungsaktionen in Mitteleuropa geworden. Europaweit machen 20 000 Forscher und Forscherinnen und Naturliebhaber bei diesem Tag der Artenvielfalt mit. Wir haben im Jahr 2000 damit im Prater begonnen und seitdem sind wir immer in den unterschiedlichen Grünräumen der Stadt zu Gast, zum Beispiel auch einmal am Zentralfriedhof, weil das trotzdem ein sehr wichtiges und artenreiches Biotop der Stadt ist.

 

Es ist immer eine spannende Expedition in die heimische Natur, vielleicht auch ein bisschen von einer anderen Seite, als man sie sonst kennt. Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen gilt es, innerhalb von 24 Stunden möglichst viele verschiedene Pflanzen, Tiere und Pilze zu entdecken. Neben der Bestandsaufnahme geht es natürlich auch darum, das Bewusstsein und die Begeisterung für die Artenvielfalt in der Stadt und die Vielfalt, die eigentlich direkt vor unserer Haustür ist, ein bisschen geweckt werden.

 

Wir werden heuer den 10. Tag der Artenvielfalt in Wien haben. Er wird in Liesing, im Maurer Wald, am 11. und 12. Juni stattfinden. Sie können sich das schon im Kalender vormerken. Er wird gemeinsam mit der Bezirksvorstehung, der MA 22, der MA 49 und dem Biosphärenpark veranstaltet werden. Das Untersuchungsgebiet wird heuer Wien-Mauer sein. Der Hauptveranstaltungsort ist beim Pappelteich. Es wird am Freitag auch Führungen zu nachtaktiven Tieren geben und circa hundert Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Zoologie und Botanik werden ihr Wissen dort unentgeltlich zur Verfügung stellen und Führungen machen. Man kann dort den Wissenschaftern beim Arbeiten wirklich ein bisschen über die Schulter schauen. Ich glaube, dass es im Untersuchungsgebiet auch einige Zuckerln gibt, die man sich dort anschauen kann, weil wir dort in der Nähe des renaturierten Liesingbaches sind, als auch die Wiesen im Gütenbachtal.

 

Es gibt am heurigen Tag der Artenvielfalt auf jeden Fall wieder einiges an neuen Dingen zu entdecken. Ich darf Sie schon jetzt alle dazu einladen, mit einer Perspektive eines schönen Sommertages an diesem kalten Wintertag.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen damit zur 4. Anfrage (FSP - 00192-2010/0001 - KFP/LM), die vom Herrn Abg Mag Jung gestellt wird und an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. (Extremer Missbrauch von pyrotechnischen Gegenständen führt, neben wochenlanger Lärmbelästigung, zu zunehmendem Vandalismus gegenüber Privaten (Briefkastensprengungen, beschädigte KFZ), und in erhöhtem Ausmaß auch zur Beschädigung von öffentlichem Eigentum, verbunden mit hohem Sachschaden (Telefonzellen u.s.w.). Dieser Vandalismus kann nicht mehr verharmlosend als Lausbubenstreiche abgetan werden. Außerdem führt der leichtsinnige Umgang mit Knallkörpern, besonders wenn sie verdämmt oder gebündelt werden, immer wieder zu teils schweren Verletzungen. Begünstigt wird der Lärmterror durch den schon um Wochen vorgestaffelten Verkauf der Knallkörper. Werden Sie sich im Rahmen der örtlichen Sicherheitspolizei zur Besserung dieser Zustände zum Beispiel für eine Änderung des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes einsetzen?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Der Missbrauch von pyrotechnischen Gegenständen und die damit einhergehenden Verletzungen am Körper, Sachbeschädigungen und Lärmbelästigungen, besonders in der Zeit vor einem Jahreswechsel, sind zum einen ein ernstes Problem und uns nicht erst seit Kurzem bekannt. Die Rechtsordnung trägt diesem Umstand Rechnung und regelt diesen Lebensbereich auch umfassend.

 

Die Lärmabwehr, welche nach Art 15 Abs 2 Bundes-Verfassungsgesetz und der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zur örtlichen Sicherheitspolizei gehört, ist im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz geregelt. Nach § 1 Abs 1 Z 2 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes ist die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms verboten. Die für die Überwachung dieses Verbotes und die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung der Vorschriften des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes zuständige Behörde ist die Bundespolizeidirektion Wien.

 

Das neue Pyrotechnikgesetz 2010 - PyroTG 2010 des Bundes setzt für die Bewilligungsfähigkeit des Besitzes und der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze einige Kategorien voraus, dass die Vermeidung unzumutbarer Lärmbelästigung gewährleistet ist.

 

Vandalismus, der sich beispielsweise in der Beschädigung von Kraftfahrzeugen, von öffentlichem Eigentum oder von Telefonzellen zeigt, ist als Sachbeschädigung zu qualifizieren und unterliegt der vom Gericht zu ahnenden Strafbarkeit nach §§ 125 und 126 des Strafgesetzbuches. Eingriffe in die körperliche Sicherheit und Gesundheit von Menschen sind als Körperverletzungen nach dem Strafgesetzbuch strafbar, insbesondere nach §§ 83 bis 88.

 

Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ist umfassend im seit 4.1.2010 in Kraft getretenen Bundesgesetz vom 30.12.2009 mit den polizeilichen Bestimmungen betreffend pyrotechnische Gegenstände und Sätze sowie das Böllerschießen erlassen worden. Pyrotechnikgesetz 2010, BGBl I Nr 131/2009. Diese Regelung fällt auf Grund der gelten Bundesverfassung in den Kompetenztatbestand Sprengmittelwesen und ist daher in der Gesetzgebung Bundessache. Vergleiche Praxiskommentar Csengel/Gartner/Keplinger/Szagmeister „Pyrotechnikgesetz: Recht Technik Praxis" vom 1.8.2007.

 

Das Pyrotechnikgesetz kategorisiert Feuerwerkskörper entsprechend ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels. Weiters enthält das Pyrotechnikgesetz 2010 Pflichten für den Hersteller, den Importeur und den Händler sowie für das Inverkehrbringen von

 

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