Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 76
einen Tag, am Stichtag, legen würde, könnte es passieren, meine Damen
und Herren, dass dann bei der Wahl, wenn die Wahl vier oder fünf Wochen später
stattfindet, jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich gar nicht mehr im
Magistrat oder in der Stadt Wien oder in irgendeiner Firma befinden. Daher
finde ich es auch richtig, dass man Zeiten festlegt, wo die Beschäftigten in
einem Betrieb anwesend oder in einem Bereich tätig sein müssen.
Das finde ich auch zum Beispiel im Bereich der Lehrausbildung richtig.
Gerade die jungen Kolleginnen und Kollegen wählen sich eine eigene
Körperschaft, die so genannten Jugendvertrauensräte. Das ist auch gut so, meine
sehr verehrten Damen und Herren, denn genau diese Vertretung hat einen sehr
gezielten Zugang zu den speziellen Themen der Jugend und das soll auch so
bleiben.
Ich finde es auch richtig und vernünftig, dass man erst bei Befristung
über drei Monate wahlberechtigt ist, denn wie ich schon angedeutet habe, de
facto wenn das nicht so ist und nur ein Tag, dann könnten nachwirkende
Rechtsstreitigkeiten - und wer sich mit Betriebsratswahl und
Personalvertretungswahl beschäftigt, weiß das – entstehen und die schließt man
mit den klaren Festlegungen aus. Befristungen, die länger als drei Monate
gelten, sind ja vom aktiven Wahlrecht nicht ausgeschlossen, meine sehr
verehrten Damen und Herren.
Zum zweiten Punkt, das passive Wahlrecht, dass auch hier die
sechsmonatige Frist auf drei Monate gesenkt werden soll. Aus meiner Praxis, und
ich habe doch einiges an Erfahrung im Bereich der Personalvertretung, sprich,
Betriebsratstätigkeiten, immerhin schon 33 Jahre, denke ich, dass das jetzt mit
den sechs Monaten ein guter zeitlicher Horizont ist, denn es soll nicht so
sein, dass jemand in einen Betrieb oder in einen Bereich auch im Magistrat
kommt und dort gleich Betriebsrat werden kann. Er soll zuerst ein bissel den
Betrieb oder den Bereich, das Aufgabengebiet, kennenlernen, genauso wie er
natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenlernen muss. Es gibt
auch keine einzige Gesetzesgrundlage, wo als Zeit für das passive Wahlrecht
kürzer als die vorgeschlagenen sechs Monate zu finden ist. Also ich denke, das
sollte man auch beibehalten.
Den letzten Punkt, den ich ansprechen will, ist der so genannte ruhende
Tatbestand für die Ausübung der Funktion einer Personalvertreterin oder eines
Personalvertreters. Wenn man den Antrag genau liest, dann könnte man natürlich
auch annehmen, dass ab dem ersten Tag, wenn jemand krank wird oder verhindert
ist, sofort ein Ersatzmitglied in die aktive Reihe vorrücken könnte. Ich denke,
man sollte da auch ein bissel den Interessensausgleich zwischen Arbeitgeber und
der Personalvertretung oder Betriebsrat, wie man sagen kann, berücksichtigen,
denn eine solche Maßnahme, wenn das relativ rasch erfolgen könnte, zieht
natürlich einen riesigen Verwaltungsaufwand auch mit sich und nicht nur für den
Arbeitgeber, sondern natürlich auch für die Personalvertretung.
Zweiter Punkt: Ich denke, ein aktives Mandat einer Personalvertretung
oder auch Betriebsrat ist dazu da, dass man die Interessen der Kolleginnen und
Kollegen vertritt. Man wird ja auch dazu gewählt. Und bei einer längeren
Verhinderung oder bei Verhinderung der Ausübung dieser Aufgabe rückt, wie es
die Praxis gezeigt hat, sowieso ein Ersatzmitglied nach. Das ist auch im
Arbeitsverfassungsgesetz genauso geregelt. Die Praxis zeigt, das ist
demokratiepolitisch eine gute Regelung und es ist klar und transparent
nachvollziehbar.
Wenn eine Verhinderung, meine sehr verehrten Damen und Herren, über
drei Monate hinausgeht, dann gilt natürlich das Nachrücken des Ersatzmandates
bereits ab dem ersten Tag. Man kann natürlich der Auffassung sein, dass sich
eine Erweiterung der so genannten Verhinderungsgründe negativ auswirkt, aber
ich glaube nicht, dass sich das negativ auswirkt. Man muss natürlich als
Personalvertreter seinen Aufgaben nachkommen, die Interessen der Kolleginnen
und Kollegen zu vertreten. Ich denke, mit der Erweiterung der Verhinderungsgründe
- Freiquartal, Krankheit, Kuraufenthalt, Erholungsurlaub, Aus-, Weiter- und
Fortbildung, was bis dato nicht möglich war - ist ein weiterer Schritt in die
richtige Richtung gelungen.
Auch die Briefwahl, die schon angesprochen worden ist, ist sehr positiv
zu bewerten, genauso wie die Senkung des passiven Wahlalters von 19 auf
18 Jahre.
Summa summarum ist dies eine notwendige Novelle, die die Hebung der
Wahlbeteiligung zum Ziel hat und auch mehr Rechtssicherheit für die Zukunft
gibt.
Daher ersuche ich um Zustimmung zum Gesetzesentwurf und um Ablehnung
der drei zuvor eingebrachten Anträge der grünen Fraktion. (Beifall bei der
SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Bevor ich fortfahre, darf
ich mitteilen, dass Herr Abg Jung und Frau Abg Gretner bis zum Ende der Sitzung
entschuldigt sind.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für
geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. - Bitte, Frau
Stadträtin.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich mache es ganz kurz. Ich möchte nur noch einmal auf die positiven
Seiten dieser Veränderung hinweisen.
Wir führen die Briefwahl ein. Das ist, denke ich mir, ein ganz
wichtiger Schritt in Richtung Demokratisierung.
Wir setzen das aktive Wahlalter von 19 auf 18 Jahre herab.
Ich möchte mich auch mit meiner kritischen Sichtweise zu den drei
Monaten aktiv und passiv dem Abg Ekkamp anschließen.
Ich glaube, wir haben hier als Stadt einen guten Weg, einen
realistischen Weg gewählt und ich bitte Sie um Zustimmung.
Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen nun zur
Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich
Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen
der SPÖ, ÖVP und FPÖ, somit mehrstimmig, angenommen.
Es liegen drei Beschlussanträge vor, die ich zur Abstimmung bringen
werde.
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