Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 76
Schlusswort. Bitte, Frau Stadträtin!
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Gern. Es ist im Zusammenhang mit dem
Vergaberecht insgesamt von Fairness gesprochen worden. Wir versuchen gerade mit
der Novelle zum Vergaberechtsschutzgesetz, um das es ja jetzt hier
gegenständlich geht, auch dieser Fairness in Wirklichkeit gerecht zu erwerden.
Was die Verkürzung der 14 auf 10 Tage im Oberschwellenbereich betrifft, hat ja
der Abg Harwanegg schon dargestellt, dass es sich hier in allererster Linie um
eine bundeseinheitliche Vorgangsweise und daher um eine Anpassung von Wien an
eine Bundesregelung handelt.
Was mir in dem Zusammenhang auch noch wichtig ist, ist zu sagen, weil
man den Vergabekontrollsenat insgesamt angesprochen hat: Wir haben als Wien
sehr darauf geachtet und haben auch alle Stellungnahmen einbezogen, die
Besetzung dieses Senats auch so zu gewährleisten, dass es eine sehr objektive
Vorgangsweise geben kann und dass alle eingebunden sind. Selbstverständlich
sind da Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und auch die Architektenkammer
jeweils mit einer Person vertreten.
Ansonsten möchte ich noch sagen, dass wir uns derzeit sehr intensiv mit
dem gesamten Themenkomplex Vergaberecht auseinandersetzen, gerade auch im
Zusammenhang mit der Koppelung der Vergabe von öffentlichen Mitteln. Da hat ja
die Stadt ein hohes Volumen und eine große Verantwortung an betriebliche
Frauenförderungsmaßnahmen. Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Prof Harry Kopietz:
Danke. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich
Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mehrheitlich
gegen die Stimmen der GRÜNEN angenommen.
Es liegt mir ein Beschlussantrag der GRÜNEN vor, betreffend
Vergaberechtsschutzgesetz, Antragsfristen und Antragslegitimation für
Interessensvertretungen. - Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag
zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP,
FPÖ und GRÜNEN unterstützen und hat somit keine Mehrheit.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung
vornehmen lassen.
Widerspruch erfolgt nicht. Ich bitte daher jene Mitglieder des
Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit
der Hand. - Das Gesetz ist somit mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die
Stimmen der GRÜNEN angenommen.
Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit
dem die Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1955 und die
Besoldungsordnung 94 geändert werden. Berichterstatterin dazu ist Frau
Amtsf StRin Frauenberger und ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zu folgenden Gesetzesänderungen.
Präsident Prof Harry Kopietz:
Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich
zur Abstimmung.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen,
um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und FPÖ
angenommen.
Somit komme ich gleich zur zweiten Lesung, sofern kein Widerspruch
vorliegt. – Ich sehe keinen Widerspruch. Ich bitte daher jene Mitglieder des
Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um eine Zeichen
mit der Hand. - Danke, das ist mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und SPÖ angenommen
und damit beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 3. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage
eines Gesetzes, mit dem das Wiener Personalvertretungsgesetz geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie
daher, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren! Das ist ein Entwurf für eine Novelle des
Personalvertretungsgesetzes, das sich auf sieben verschiedene Bereiche bezieht,
sehr wesentliche Bereiche und ich bitte um Zustimmung.
Präsident Prof Harry Kopietz:
Danke. Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die
General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? Das ist nicht der
Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet
ist Frau Abg Puller. Ich erteile es ihr.
Abg Ingrid Puller (Grüner Klub im Rathaus):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau in diesem Fall Landesrätin!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte jetzt nur vorweg mal kurz begründen, warum wir GRÜNE der
Post 2 nicht zugestimmt haben. Wir denken, die Regelung der
Datenverarbeitung und Datenübermittlung zwischen Magistrat und KFA ist
datenschutzrechtlich sehr bedenklich. Die Gesetzesbestimmungen sind ungenau in
dieser neuerlichen Novellierung der Dienstordnung und der
Vertragsbedienstetenordnung. Es wird nur von Kontrollzwecken und sonstigen
personenbezogenen Daten gesprochen. Und gerade angesichts der Skandale um die
Krankendaten der ÖBB, vor gar nicht so langer Zeit der Wiener Linien und
neuerdings – gestern haben Sie sicher ZiB1 geschaut – auch der Post, sollten
solche Bestimmungen genau gefasst sein und keine Weitergabe von sensiblen Daten
zu Überwachungszwecken ermöglichen.
Nun zu Post 3: Die neuerliche Novellierung des Wiener
Personalvertretungsgesetzes gibt wie immer ein paar Zuckerl und das sind die
Einführung der Möglichkeit der Briefwahl, die Senkung des Wahlalters und die
Ausweitung des Mitwirkungsrechts der Personalvertretung auf überlassene
Arbeitskräfte.
Doch wir GRÜNE können dieser Post 3 trotzdem nicht –
wie hat die Frau Abg Schinner gestern gesagt -
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