Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 76
schriftlichen Anfragen von Abgeordneten des Klubs der Freiheitlichen
einer und vom Klub der ÖVP in der Bundeshauptstadt fünf eingelangt sind. Vor
Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Wiener Rathaus
drei und vom ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien ein Antrag eingelangt. Den
Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen
erfolgen wie jeweils beantragt.
Frau Abg Mag Sybille Straubinger hat am 23. September dieses
Jahres gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend
Änderung des Gesetzes über die Regelung des Veranstaltungswesens, das Wiener
Veranstaltungsgesetz, Landesgesetzblatt für Wien Nr 12/1971 in der geltenden
Fassung eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Kultur und Wissenschaft
zugewiesen.
Die Abgen Dr Ulm und Frau Mag Feldmann haben gemäß § 30 der
Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend gewerbsmäßiges Betteln
eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Integration,
Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal zu.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich nun eine Umstellung
der Tagesordnung wie folgt vor: Die Postnummern 1, 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 12,
13, 14, 6, 7 und 8 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen
diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.
Die Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes,
mit dem das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2007 geändert wird.
Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte Sie um die
Einleitung der Verhandlung.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung
zur vorliegenden Gesetzesänderung. Danke.
Präsident Prof Harry Kopietz: Gemäß § 30c
Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? Ich sehe keinen
Einwand. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort
gemeldet ist Frau Abg Dipl-Ing Gretner. Ich erteile es ihr.
Abg Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!
Es geht nun um eine Änderung des Vergaberechtsschutzgesetzes, eine
Novellierung, die eine Richtlinie umfasst, die aus der EU kommt mit dem Titel
„Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe
öffentlicher Aufträge“. Warum wir jetzt dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen
können, ist, dass wir eben auf Grund der Novellierung nicht eine Verbesserung
der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren erkennen können. Es werden nämlich
die Begutachtungsfristen und Beeinspruchungsfristen im Oberschwellenbereich von
derzeit 14 auf 10 Tage herabgesetzt. Man muss schon festhalten, dass es derzeit
bei den sehr komplizierten Verfahren schon sehr knapp ist, innerhalb dieser
Frist als Unternehmer hier rechtzeitig den Anwalt zu kontaktieren, mit dem dann
den Einspruch zu formulieren beziehungsweise bis dann eben dieser Einspruch
eingebracht ist, ist es jetzt schon ziemlich knapp. Was jetzt der Sinn dahinter
sein soll, das von 14 auf 10 Tage zu kürzen, ist uns nicht ganz erklärlich,
weil wir eben nicht glauben, ganz im Gegenteil, dass man dadurch die Sachlage
nicht erleichtert und beschleunigt, was ja wahrscheinlich, nehme ich einmal an,
die Intention gewesen wäre, sondern im Gegenteil. Wir glauben eigentlich, dass
diese längeren Fristen extrem notwendig wären, um eben rechtzeitig darauf
aufmerksam zu machen, wenn Verfahren nicht ordentlich laufen und das innerhalb
von 10 Tagen wirklich nur noch schwer durchführbar ist. Im
Unterschwellenbereich beträgt diese Frist 7 Tage und auch da ist es jetzt schon
so, dass selbst bei unterschwelligen Verfahren 7 Tage sehr knapp sind.
Auch da würden wir uns dafür aussprechen, dass es eigentlich auch für die
Nutzerinnen und Nutzer dieser Gesetzeslage sinnvoll wäre, dass man überhaupt
einheitliche Fristen hat.
Deswegen haben wir einen Beschluss- und Resolutionsantrag vorbereitet,
der eben Antragsfristen von einheitlich mindestens 14 Tagen vorschlägt.
Eine andere Sache möchte ich in dem Zusammenhang noch sagen. Das
Vergabegesetz ist enorm wichtig und ich höre immer wieder selbst in Ausschusssitzungen
von KollegInnen in so Nebensätzen: Na ja, wisst’s eh, das mit dem Vergabegesetz
ist so mühsam und das dauert dann so lange und da brauchen wir uns nicht daran
halten, das machen wir so und so. Also das Vergabegesetz hat zum Ziel und ich sage
das hier jetzt nochmals, dass einfach ein fairer Wettbewerb stattfindet. Wir
müssen mit unseren öffentlichen Geldern sorgsam umgehen und es geht darum, dass
alle Unternehmer und Unternehmerinnen hier faire und gleiche Chancen haben. Ich
möchte mich dazu wirklich deutlich aussprechen, das Vergabegesetz ist nicht ein
Gesetz, das uns hier hindert, sondern im Gegenteil, das eigentlich für unsere
Wirtschaftstreibenden sehr wichtig ist und auch uns hilft, die Mittel der
öffentlichen Hand fair zu vergeben.
Zweiter wichtiger Punkt noch: Es ist enorm wichtig,
dass auch die Interessensvertretungen zumindest bei der Nachprüfung der
Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen Stellung beziehen könnten. Deswegen
beinhaltet jetzt unser Antrag auch die Möglichkeit, dass die gesetzlichen
Interessensvertretungen Anträge auf Nachprüfung der Ausschreibungs- und
Wettbewerbsunterlagen sowie der Aufforderungsabgabe eines Teilnahmeantrags
beziehungsweise gegen unzulässige Direktvergaben einbringen können, weil das
eben für einzelne Unternehmer eigentlich kostenmäßig oft schon gar nicht
möglich ist. Wenn aber die Interessensvertretungen das im Vorfeld schon machen
könnten, würden wir sicher auch Verfahren und dann im Nachhinein komplizierte
Rechtsstreitigkeiten hintanhalten und somit eigentlich eine Beschleunigung für
alle erwirken. Das beinhaltet eben jetzt nicht, dass die
Interessensvertretungen im
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