Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 76
Auch die Feststellung, dass die Nachmittagsbetreuung bei den
Bundesschulen absolut „top“ ist und großartig funktioniert, im Gegensatz zum
Pflichtschulbereich, fällt natürlich unter die Ihnen eigene Objektivität und
nicht unter die ÖVP-Propaganda, das ist ja gar keine Frage. Ich nehme auch das
zur Kenntnis, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass wir in diesem
Bereich, wenn man den Bundesländervergleich anstellt, tatsächlich das sind, was
Sie für die Bundesschulen in Anspruch nehmen, nämlich „top“.
Ich hätte auch nichts dagegen gehabt, wenn man das gleich zusätzlich
dazu abgefragt hätte. Hat man aber nicht. Ich nehme das vielleicht als leichtes
Manko mit, dass man das nicht gleich mitgemacht hat. Aber sei's drum. Deswegen
lasse ich mir trotzdem diese Umfrage nicht kleinreden. Das ist eine gute
Geschichte und für uns sicherlich sehr wichtig und aufschlussreich.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Die
4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Gudenus. – Bitte.
Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Ich möchte da kurz mit
einem kleinen Missverständnis aufräumen: Natürlich sind wir auch für mehr
Partizipation (Lhptm Dr Michael
Häupl: Da schau her!), und im Prinzip ist diese Umfrage ja nichts
Schlechtes. Es geht nur um die Frage des Zeitpunktes und darum, dass dieser
jetzt, kurz vor der Wiener Wahl, für alle Beteiligten durchaus interessant sein
wird, um mehrere Umfragen zu starten. Deshalb steht eben schon die Frage im
Raum: Warum ist diese Umfrage, angesichts der Zustände in den Wiener Schulen
nicht schon viel, viel früher erfolgt?
Und meine Frage ist eben jetzt: Wurde sichergestellt, dass nicht von
Eltern, Schülern oder Lehrern missbräuchlich mehrere Fragebögen auf einmal
ausgefüllt werden? Und auf welche Weise wurde das sichergestellt?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann,
bitte.
Lhptm
Dr Michael Häupl: Da ich mit der unmittelbaren Durchführung
nicht beauftragt war, kann ich Ihnen diese Frage nur grundsätzlich beantworten:
Da man genau diesen Verteilungsinstitutionsmodus gewählt hat, den man gewählt
hat, ist letztendlich auch sichergestellt, dass das nicht passiert.
Aber
Ihre Argumentation, die Sie vom grundsätzlichen Demokratieverständnis her
angebracht haben, halte ich schon ein bisschen für bemerkenswert. Wenn wir es
vergangenes Jahr gemacht hätten, hätten Sie gesagt, die machen das unmittelbar
vor den Nationalratswahlen. Wahlen sind immer! Und daher nehme ich sozusagen
Ihre Kritik, dass es zwar an sich eine gute Sache ist, aber man sollte es nicht
ein Jahr vor den Wahlen machen, ehrlich gesagt, zur Kenntnis.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr
Landeshauptmann, für die Beantwortungen.
Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP - 04844-2009/0001 - KGR/LM).
Sie wurde von Herrn Abg Marco Schreuder gestellt und ist an die Frau
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen,
Konsumentenschutz und Personal gerichtet. (Mit dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
EPG des Bundes sollen zukünftig Eintragungen von gleichgeschlechtlichen
LebenspartnerInnenschaften ermöglicht werden. Mit dieser Gesetzesvorlage werden
in zahlreichen Bundesgesetzen die Wörter Ehe, Ehepartner uä um den Begriff
'Eingetragene Partnerschaften' erweitert. Wie werden Sie, Frau Stadträtin,
gewährleisten, dass in den Wiener Landesgesetzen eingetragene
LebenspartnerInnenschaften lesbischer und schwuler Paare den Ehen
gleichgestellt werden?)
Ich ersuche um die Beantwortung.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Guten Morgen! Sehr
geehrter Herr Abgeordneter, wir haben in den letzten Wochen sehr intensive
Debatten genau zu diesem Gesetz abgeführt und sind jetzt in der Situation, dass
wir einen großen, einen weiteren Schritt gemacht haben, aber - und das bedauere
ich auch - noch nicht wirklich zu einer tatsächlichen Gleichstellung gelangt
sind. Ich habe jetzt schon einmal sämtliche legistischen Abteilungen in meiner
Geschäftsgruppe damit beauftragt, alle Gesetze und Verordnungen im Hinblick auf
die Gleichstellung zu überprüfen und dann auch die entsprechenden
Gesetzesänderungen vorzunehmen.
Grundsätzlich muss ich aber genau bei dieser Geschichte darauf
hinweisen, dass die Debatte zwar jetzt abgeführt ist und die öffentliche Debatte
gelaufen ist, dass wir aber noch nicht das Rechtsinstitut „eingetragene
PartnerInnenschaft" zur Verfügung haben, weil da im Parlament noch einige
Schritte notwendig sind und auch noch einige Schritte der Bundesgesetzgeberin
im Nationalrat notwendig sind, wo es noch nicht eingereicht ist. Es wird eine
Begutachtungsphase geben - eine sehr kurze, wie ich höre -, und wir gehen jetzt
einmal davon aus, dass mit 1.1.2010 dieses Gesetz real umzusetzen, auch für
Wien real umzusetzen ist und da dann auch genauere rechtliche und auch
verbindliche Inhalte für uns klar werden. Derzeit kenne ich den Entwurf. Wir
arbeiten auch jetzt schon mit dem Entwurf an einem Rohkonzept, aber wir müssen
damit rechnen, dass bis zur Beschlussfassung im Parlament noch die eine oder
andere Adaptierung erfolgt, auf die wir dann auch hier in der Stadt
entsprechend Rücksicht nehmen müssen.
Wir haben uns auch schon einmal angeschaut: Welche wesentlichen Gesetze
sind denn betroffen? - Das ist auf der einen Seite unsere Pensionsordnung,
unser Unfallfürsorgegesetz, das Dienstrechtsgesetz, die Besoldungsordnung, die
Satzung der KFA und die Vertragsbedienstetenordnung. Das ist deshalb nicht so
viel an Materiengesetzen, was da an Herausforderung für uns vorliegt, weil wir
ja dort, wo wir als Landesgesetzgeberin schon wirken konnten, die tatsächliche
Gleichstellung herbeigeführt haben. Aber in diesen Bereichen werden wir
natürlich die eingetragene PartnerInnenschaft eben auch entsprechend vorsehen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Die 1. Zusatzfrage
stellt Herr Abg Schreuder. – Bitte.
Abg Marco Schreuder (Grüner Klub im
Rathaus): Sie haben gesagt, die öffentliche Debatte ist jetzt sozusagen
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