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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 76

 

Auch die Feststellung, dass die Nachmittagsbetreuung bei den Bundesschulen absolut „top“ ist und großartig funktioniert, im Gegensatz zum Pflichtschulbereich, fällt natürlich unter die Ihnen eigene Objektivität und nicht unter die ÖVP-Propaganda, das ist ja gar keine Frage. Ich nehme auch das zur Kenntnis, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass wir in diesem Bereich, wenn man den Bundesländervergleich anstellt, tatsächlich das sind, was Sie für die Bundesschulen in Anspruch nehmen, nämlich „top“.

 

Ich hätte auch nichts dagegen gehabt, wenn man das gleich zusätzlich dazu abgefragt hätte. Hat man aber nicht. Ich nehme das vielleicht als leichtes Manko mit, dass man das nicht gleich mitgemacht hat. Aber sei's drum. Deswegen lasse ich mir trotzdem diese Umfrage nicht kleinreden. Das ist eine gute Geschichte und für uns sicherlich sehr wichtig und aufschlussreich.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Gudenus. – Bitte.

 

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Ich möchte da kurz mit einem kleinen Missverständnis aufräumen: Natürlich sind wir auch für mehr Partizipation (Lhptm Dr Michael Häupl: Da schau her!), und im Prinzip ist diese Umfrage ja nichts Schlechtes. Es geht nur um die Frage des Zeitpunktes und darum, dass dieser jetzt, kurz vor der Wiener Wahl, für alle Beteiligten durchaus interessant sein wird, um mehrere Umfragen zu starten. Deshalb steht eben schon die Frage im Raum: Warum ist diese Umfrage, angesichts der Zustände in den Wiener Schulen nicht schon viel, viel früher erfolgt?

 

Und meine Frage ist eben jetzt: Wurde sichergestellt, dass nicht von Eltern, Schülern oder Lehrern missbräuchlich mehrere Fragebögen auf einmal ausgefüllt werden? Und auf welche Weise wurde das sichergestellt?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Da ich mit der unmittelbaren Durchführung nicht beauftragt war, kann ich Ihnen diese Frage nur grundsätzlich beantworten: Da man genau diesen Verteilungsinstitutionsmodus gewählt hat, den man gewählt hat, ist letztendlich auch sichergestellt, dass das nicht passiert.

 

Aber Ihre Argumentation, die Sie vom grundsätzlichen Demokratieverständnis her angebracht haben, halte ich schon ein bisschen für bemerkenswert. Wenn wir es vergangenes Jahr gemacht hätten, hätten Sie gesagt, die machen das unmittelbar vor den Nationalratswahlen. Wahlen sind immer! Und daher nehme ich sozusagen Ihre Kritik, dass es zwar an sich eine gute Sache ist, aber man sollte es nicht ein Jahr vor den Wahlen machen, ehrlich gesagt, zur Kenntnis.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann, für die Beantwortungen.

 

Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP - 04844-2009/0001 - KGR/LM). Sie wurde von Herrn Abg Marco Schreuder gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal gerichtet. (Mit dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz EPG des Bundes sollen zukünftig Eintragungen von gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnenschaften ermöglicht werden. Mit dieser Gesetzesvorlage werden in zahlreichen Bundesgesetzen die Wörter Ehe, Ehepartner uä um den Begriff 'Eingetragene Partnerschaften' erweitert. Wie werden Sie, Frau Stadträtin, gewährleisten, dass in den Wiener Landesgesetzen eingetragene LebenspartnerInnenschaften lesbischer und schwuler Paare den Ehen gleichgestellt werden?)

 

Ich ersuche um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Guten Morgen! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben in den letzten Wochen sehr intensive Debatten genau zu diesem Gesetz abgeführt und sind jetzt in der Situation, dass wir einen großen, einen weiteren Schritt gemacht haben, aber - und das bedauere ich auch - noch nicht wirklich zu einer tatsächlichen Gleichstellung gelangt sind. Ich habe jetzt schon einmal sämtliche legistischen Abteilungen in meiner Geschäftsgruppe damit beauftragt, alle Gesetze und Verordnungen im Hinblick auf die Gleichstellung zu überprüfen und dann auch die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzunehmen.

 

Grundsätzlich muss ich aber genau bei dieser Geschichte darauf hinweisen, dass die Debatte zwar jetzt abgeführt ist und die öffentliche Debatte gelaufen ist, dass wir aber noch nicht das Rechtsinstitut „eingetragene PartnerInnenschaft" zur Verfügung haben, weil da im Parlament noch einige Schritte notwendig sind und auch noch einige Schritte der Bundesgesetzgeberin im Nationalrat notwendig sind, wo es noch nicht eingereicht ist. Es wird eine Begutachtungsphase geben - eine sehr kurze, wie ich höre -, und wir gehen jetzt einmal davon aus, dass mit 1.1.2010 dieses Gesetz real umzusetzen, auch für Wien real umzusetzen ist und da dann auch genauere rechtliche und auch verbindliche Inhalte für uns klar werden. Derzeit kenne ich den Entwurf. Wir arbeiten auch jetzt schon mit dem Entwurf an einem Rohkonzept, aber wir müssen damit rechnen, dass bis zur Beschlussfassung im Parlament noch die eine oder andere Adaptierung erfolgt, auf die wir dann auch hier in der Stadt entsprechend Rücksicht nehmen müssen.

 

Wir haben uns auch schon einmal angeschaut: Welche wesentlichen Gesetze sind denn betroffen? - Das ist auf der einen Seite unsere Pensionsordnung, unser Unfallfürsorgegesetz, das Dienstrechtsgesetz, die Besoldungsordnung, die Satzung der KFA und die Vertragsbedienstetenordnung. Das ist deshalb nicht so viel an Materiengesetzen, was da an Herausforderung für uns vorliegt, weil wir ja dort, wo wir als Landesgesetzgeberin schon wirken konnten, die tatsächliche Gleichstellung herbeigeführt haben. Aber in diesen Bereichen werden wir natürlich die eingetragene PartnerInnenschaft eben auch entsprechend vorsehen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Schreuder. – Bitte.

 

Abg Marco Schreuder (Grüner Klub im Rathaus): Sie haben gesagt, die öffentliche Debatte ist jetzt sozusagen

 

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