Landtag,
27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 78
ist unser Ziel, sich bei der Angleichung der Rechtslage am obersten
Level der anderen Bundesländer zu orientieren. Diese Angleichung geschieht
nicht irgendwie unter der Hand, sondern diese ist in den erläuternden
Bestimmungen des Gesetzesentwurfes, der einstimmig hier beschlossen wurde, ganz
genau beschrieben. Darin ist auch von einer Reduktion von damals 1 500
Obduktionen auf zukünftig nach der Anpassung der Rechtslage 500 Obduktionen die
Rede. Das haben alle hier gewusst, und wir haben es auch debattiert.
Ich wiederhole jetzt das, was ich damals gesagt habe: Es gab eine Reihe
von Beschwerden von Angehörigen, die gesagt haben: Meine Mutter oder mein Vater
hatten im letzten Stadium Krebs. Warum muss obduziert werden? –
Diesbezüglich gab es auch Volksanwaltschaftsbeschwerden. Ich habe Briefe dazu
bekommen. Schließlich gab es diesen Rechnungshofsbericht, in dem es hieß, dass
eine Anpassung an die anderen Bundesländer erfolgen soll.
Bei uns funktioniert der Vollzug nicht so wie in Niederösterreich, wo
es bei einer ungefähr gleichen oder sogar etwas höheren Bevölkerungszahl rund
100 Obduktionen gibt und ganz restriktiv vorgegangen wird, sondern wir werden
heuer auf deutlich über 600 Obduktionen kommen. Das ist deutlich mehr, als
ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehen, und in ganz Österreich –
Wien liegt an der Spitze, gefolgt von Oberösterreich – liegt die Obduktionsrate
deutlich über dem Durchschnitt in Deutschland, und zwar trotz dieser Veränderung,
die auf Grund des Rechnungshofberichtes durchgeführt wurde.
All das war bekannt, ist auch State of the Art und ist auf Grund der
Dimension hier ausreichend. Das Problem ist die Vermischung der
gerichtsmedizinischen mit den sanitätsbehördlichen Obduktionen. Das haben Sie
jetzt nicht gemacht, aber das ist das Problem in der Diskussion.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die
4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Ebinger. Ich bitte darum.
Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Sehr geehrte Frau Landesrätin!
Sie vergleichen Wien ständig mit anderen Bundesländern. Ich bin immer
davon ausgegangen, dass Wien eine medizinische Macht ist. Ich meine, wir
sollten Wien nicht mit anderen vergleichen, die sich auf Grund ihrer räumlichen
Weite diesbezüglich schwerer tun, sondern wir sollten schauen, dass Wien seinen
internationalen Ruf beibehält. Und um diesen internationalen Ruf beizubehalten,
muss man, wie ich meine, als zuständige Stadt- oder Landesrätin alles daran setzen,
um eine Traditionseinrichtung wie die Wiener Gerichtsmedizin, die seit 200
Jahren tätig ist, am Leben zu erhalten.
Wenn es keine Gerichtsmedizin in Wien gibt, dann gibt es auch keine
Forschung und Lehre, und wenn es keine Forschung und Lehre gibt, dann wird es
mit den Pathologen in Wien auch bald schlecht aussehen. Es wird dann in der
nächsten Generation auch keine sanitätsbehördlichen Obduktionen mehr geben,
weil nicht mehr gelehrt werden kann und weil es dann keinen Nachwuchs mehr
gibt.
Wir haben gehört, dass in der Regierung jetzt ein so gutes Verhältnis
herrscht und dass so eng zusammengearbeitet wird. Sie haben auch sicherlich ein
gutes Verhältnis zum Bundeskanzler. Warum sage ich das? – Diese Angelegenheit ist vom
Inhalt her überhaupt nicht kontroversiell. Es geht nur um Geld, und zwar um
Geld, das an sich sogar vorhanden ist.
Meine Frage deswegen: Warum,
sehr geehrte Frau Stadträtin, versuchen Sie nicht gemeinsam mit dem Herrn
Bundeskanzler, mit Minister Hahn einen Kompromiss zu schließen, damit dieser
Missstand endlich zu Gunsten aller, insbesondere auch im Hinblick auf die
Qualität und den Ruf der Medizinstadt Wien behoben wird?
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr
Abg Ebinger!
Mein Angebot steht, dass wir die sanitätsbehördlichen Obduktionen,
entgegen dem Vorschlag des Rechnungshofes und entgegen den ökonomischen
Interessen der Stadt, wieder bei einer neuen Gerichtsmedizin durchführen lassen
würden, und zwar, um auch zur Ausbildung der GerichtsmedizinerInnen beizutragen
und um den Ruf, den es in diesem Universitätsbereich gibt, aufrechterhalten zu
können.
Es ist jedoch nicht Aufgabe der Stadt Wien, die Verantwortung für
Universitätsinstitute zu übernehmen. Das nächste Mal hat dann vielleicht das
Institut für Numismatik ein Problem und will die Stadt Wien dafür zuständig
machen! Das kann wohl nicht der Punkt sein!
Herr Rektor Schütz sagt jetzt selbst, dass er mit einer Sanierung der
Gerichtsmedizin beginnt. Und Herr Minister Hahn, der auch ÖVP-Obmann in Wien
ist – das sollte man vielleicht auch nicht vergessen! –, hat ja gesagt, dass
ursprünglich 16 Millionen EUR vorgesehen waren, dass diese aber von
der Universität anders eingesetzt wurden. Ich meine, es geht jetzt nicht darum,
Probleme hin und her zu schieben, sondern es muss von Seiten der Stadt Wien
verlangt werden, dass diejenigen, die Verantwortung tragen, diese Verantwortung
auch wahrnehmen. Und die Medizinuniversität Wien und Wissenschaftsminister Hahn
tragen Verantwortung für die Tradition der Gerichtsmedizin in dieser Stadt und
müssen diese gefälligst auch wahrnehmen!
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin, für
die Beantwortungen.
Wir kommen zur 3. Frage (FSP - 03592-2009/0001 - KGR/LM).
Sie wurde von Herrn Abg Mag Maresch gestellt und ist an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet. (Das laufende UVP-Verfahren zum Bau der
Kraftwerksblöcke Mochovce 3 und 4 entspricht nicht den rechtlichen Bestimmungen
der EU. Um den Bau dieses besonders gefährlichen Atomkraftwerkes an unserer
Grenze zu verhindern, werden Einwendungen der BürgerInnen nicht ausreichen. Die
Politik muss ihre Möglichkeiten nutzen und gegen den Bau vorgehen. Es liegt an
der Bundesregierung, ein Vertragsverletzungsverfahren zu eröffnen und umgehend
zwischenstaatliche Konsultationen im
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