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Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 78

 

ist unser Ziel, sich bei der Angleichung der Rechtslage am obersten Level der anderen Bundesländer zu orientieren. Diese Angleichung geschieht nicht irgendwie unter der Hand, sondern diese ist in den erläuternden Bestimmungen des Gesetzesentwurfes, der einstimmig hier beschlossen wurde, ganz genau beschrieben. Darin ist auch von einer Reduktion von damals 1 500 Obduktionen auf zukünftig nach der Anpassung der Rechtslage 500 Obduktionen die Rede. Das haben alle hier gewusst, und wir haben es auch debattiert.

 

Ich wiederhole jetzt das, was ich damals gesagt habe: Es gab eine Reihe von Beschwerden von Angehörigen, die gesagt haben: Meine Mutter oder mein Vater hatten im letzten Stadium Krebs. Warum muss obduziert werden? – Diesbezüglich gab es auch Volksanwaltschaftsbeschwerden. Ich habe Briefe dazu bekommen. Schließlich gab es diesen Rechnungshofsbericht, in dem es hieß, dass eine Anpassung an die anderen Bundesländer erfolgen soll.

 

Bei uns funktioniert der Vollzug nicht so wie in Niederösterreich, wo es bei einer ungefähr gleichen oder sogar etwas höheren Bevölkerungszahl rund 100 Obduktionen gibt und ganz restriktiv vorgegangen wird, sondern wir werden heuer auf deutlich über 600 Obduktionen kommen. Das ist deutlich mehr, als ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehen, und in ganz Österreich – Wien liegt an der Spitze, gefolgt von Oberösterreich – liegt die Obduktionsrate deutlich über dem Durchschnitt in Deutschland, und zwar trotz dieser Veränderung, die auf Grund des Rechnungshofberichtes durchgeführt wurde.

 

All das war bekannt, ist auch State of the Art und ist auf Grund der Dimension hier ausreichend. Das Problem ist die Vermischung der gerichtsmedizinischen mit den sanitätsbehördlichen Obduktionen. Das haben Sie jetzt nicht gemacht, aber das ist das Problem in der Diskussion.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Ebinger. Ich bitte darum.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Landesrätin!

 

Sie vergleichen Wien ständig mit anderen Bundesländern. Ich bin immer davon ausgegangen, dass Wien eine medizinische Macht ist. Ich meine, wir sollten Wien nicht mit anderen vergleichen, die sich auf Grund ihrer räumlichen Weite diesbezüglich schwerer tun, sondern wir sollten schauen, dass Wien seinen internationalen Ruf beibehält. Und um diesen internationalen Ruf beizubehalten, muss man, wie ich meine, als zuständige Stadt- oder Landesrätin alles daran setzen, um eine Traditionseinrichtung wie die Wiener Gerichtsmedizin, die seit 200 Jahren tätig ist, am Leben zu erhalten.

 

Wenn es keine Gerichtsmedizin in Wien gibt, dann gibt es auch keine Forschung und Lehre, und wenn es keine Forschung und Lehre gibt, dann wird es mit den Pathologen in Wien auch bald schlecht aussehen. Es wird dann in der nächsten Generation auch keine sanitätsbehördlichen Obduktionen mehr geben, weil nicht mehr gelehrt werden kann und weil es dann keinen Nachwuchs mehr gibt.

 

Wir haben gehört, dass in der Regierung jetzt ein so gutes Verhältnis herrscht und dass so eng zusammengearbeitet wird. Sie haben auch sicherlich ein gutes Verhältnis zum Bundeskanzler. Warum sage ich das? – Diese Angelegenheit ist vom Inhalt her überhaupt nicht kontroversiell. Es geht nur um Geld, und zwar um Geld, das an sich sogar vorhanden ist.

 

Meine Frage deswegen: Warum, sehr geehrte Frau Stadträtin, versuchen Sie nicht gemeinsam mit dem Herrn Bundeskanzler, mit Minister Hahn einen Kompromiss zu schließen, damit dieser Missstand endlich zu Gunsten aller, insbesondere auch im Hinblick auf die Qualität und den Ruf der Medizinstadt Wien behoben wird?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Abg Ebinger!

 

Mein Angebot steht, dass wir die sanitätsbehördlichen Obduktionen, entgegen dem Vorschlag des Rechnungshofes und entgegen den ökonomischen Interessen der Stadt, wieder bei einer neuen Gerichtsmedizin durchführen lassen würden, und zwar, um auch zur Ausbildung der GerichtsmedizinerInnen beizutragen und um den Ruf, den es in diesem Universitätsbereich gibt, aufrechterhalten zu können.

 

Es ist jedoch nicht Aufgabe der Stadt Wien, die Verantwortung für Universitätsinstitute zu übernehmen. Das nächste Mal hat dann vielleicht das Institut für Numismatik ein Problem und will die Stadt Wien dafür zuständig machen! Das kann wohl nicht der Punkt sein!

 

Herr Rektor Schütz sagt jetzt selbst, dass er mit einer Sanierung der Gerichtsmedizin beginnt. Und Herr Minister Hahn, der auch ÖVP-Obmann in Wien ist – das sollte man vielleicht auch nicht vergessen! –, hat ja gesagt, dass ursprünglich 16 Millionen EUR vorgesehen waren, dass diese aber von der Universität anders eingesetzt wurden. Ich meine, es geht jetzt nicht darum, Probleme hin und her zu schieben, sondern es muss von Seiten der Stadt Wien verlangt werden, dass diejenigen, die Verantwortung tragen, diese Verantwortung auch wahrnehmen. Und die Medizinuniversität Wien und Wissenschaftsminister Hahn tragen Verantwortung für die Tradition der Gerichtsmedizin in dieser Stadt und müssen diese gefälligst auch wahrnehmen!

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin, für die Beantwortungen.

 

Wir kommen zur 3. Frage (FSP - 03592-2009/0001 - KGR/LM). Sie wurde von Herrn Abg Mag Maresch gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Das laufende UVP-Verfahren zum Bau der Kraftwerksblöcke Mochovce 3 und 4 entspricht nicht den rechtlichen Bestimmungen der EU. Um den Bau dieses besonders gefährlichen Atomkraftwerkes an unserer Grenze zu verhindern, werden Einwendungen der BürgerInnen nicht ausreichen. Die Politik muss ihre Möglichkeiten nutzen und gegen den Bau vorgehen. Es liegt an der Bundesregierung, ein Vertragsverletzungsverfahren zu eröffnen und umgehend zwischenstaatliche Konsultationen im

 

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