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Landtag, 26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 61

 

Verfügung hätten, zur Schuldenrückzahlung zu verwenden. Der einzige Vorteil der inneren Darlehen der Stadt Wien an die Bezirke ist, dass diese nicht verzinst und daher bei den Vorgriffen nicht dabei sind. Das ist der einzige Vorteil, denn für alle anderen Vorgriffe und Kredite müssen die Bezirke sehr wohl Zinsen zahlen.

 

Meine Damen und Herren! Wir glauben, dass gerade in Zeiten wie diesen die Konjunkturbelebung, also mehr Geld für die Bezirke, zumindest ein kleiner Schritt wäre. Die Bezirke geben das Geld ausgabenwirksam sehr schnell aus, etwa für die bauliche Instandhaltung von Kindergärten und Schulen sowie die Instandhaltung von Straßen, Kinderspielplätzen, Parkanlagen et cetera. Das ist unmittelbar etwa für die Klein- und Mittelbetriebe wirksam und auch arbeitsmarktwirksam. Wir glauben, dass man im Budget 2009 ein Minimum an Mehrmitteln in Höhe von weiteren zirka 210 Millionen EUR ausgeben sollte, um dann das neue Konjunkturpaket für Klein- und Mittelbetriebe in den Bezirken zu fördern.

 

Meine Damen und Herren! Das war jetzt nur eine Einleitung, um überhaupt darzustellen, wie die Bezirke nicht agieren können. Jetzt möchte ich aber über die Stadtverfassung reden. Das hängt ja ursächlich auch mit den neuen Geschäftsordnungen in den Bezirken zusammen, die jetzt teilweise in den Bezirken schon abgestimmt werden. Wir werden diesem Geschäftsstück natürlich zustimmen, denn es ist besser, man hat den kleinen Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Kopf, wie das so schön heißt. (Abg Inge Zankl: Auf dem Dach!) Ich bin ja vornehm! Ich sag' nicht den richtigen Spruch! – Wir werden natürlich zustimmen.

 

Hinsichtlich Stadtverfassung könnte man sich vielleicht in den nächsten Wochen und Monaten überlegen, eine Kompetenzausweitung des Kontrollamtes in Richtung ausgegliederter Bereiche vorzunehmen. Das ist einer der vielen Punkte, der uns sehr wichtig wäre. Außerdem sollte es eine schnellere Veröffentlichung dieser Berichte geben. Das geht jetzt nur übers Internet. Trotzdem ist der Zeitabstand zwischen Prüfung und Veröffentlichung sehr groß. Oft gibt es dann nämlich, wie wir unter anderem zum Beispiel bei Wiener Wohnen gesehen haben, die Leute, die es betrifft und die viel zu verantworten haben, gar nicht mehr in der Position, und man kann daher mit ihnen eigentlich gar nicht mehr reden.

 

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich betreffend die Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen auch einige Punkte einfließen, die jetzt nicht in dem Konzept stehen, die wir uns aber vorstellen könnten. Es sind dies alte Forderungen wie zum Beispiel die Verbesserung der Protokollierung. In den verschiedenen Bezirken wird diesbezüglich verschieden agiert. Das hängt davon ab, inwieweit der Bezirksvorsteher oder die Mehrheit des Bezirkes gewillt sind, dass überhaupt ein Protokoll geführt wird und in welcher Art und Weise es geführt wird.

 

Das Minimum einer Protokollführung wäre, dass zumindest die Wortmeldungen mit Namen und Fraktion angegeben sind, damit Nachfolgende nach einiger Zeit zumindest wissen, was ein Vorgänger oder ein Vertreter einer anderen Fraktion zu diesem oder jenem Thema gesagt hat. Ich war sehr lange tätig, kenne viele Bezirke und meine, dass man das standardisieren müsste. Das würde niemanden einen großen Betrag kosten und wäre auch kein großer technischer Aufwand, weil es ohnedies nur vier oder fünf Sitzungen im Jahr pro Bezirk gibt. Das ist sicherlich eine sinnvolle Forderung.

 

Der Vorsitzende der BV sollte unabhängig vom Fraktionswahlrecht gewählt werden können. Die Erledigungsfristen in den Bezirken sollten gekürzt werden. Auch die Auskunftspflicht von Magistratsbeamten gegenüber den Bezirksräten wäre eine sehr sinnvolle Neuerung. Die entsprechende Ausstattung mit Räumlichkeiten und Computern mit Zugang zum Internet ist auch anzuführen. Derzeit hängt das vom Goodwill der jeweiligen Mehrheit und der jeweiligen Bezirksvorsteher ab. Wichtig ist auch die Formulierung der Rechte der Bezirksvorsteher-Stellvertreter und die Aufwertung der Bezirksvorsteher-Stellvertreter mit eigenem Wirkungs- beziehungsweise Kompetenzbereich. Diese hängen nämlich irgendwo in der Luft. Schließlich nenne ich noch eine präzisierte Aufgabenstellung für die Präsidiale in den einzelnen Bezirken, die es in Wirklichkeit auch nicht gibt.

 

Meine Damen und Herren! Es gibt administrative Erleichterungen durch den neuen Geschäftsordnungsentwurf für die Bezirksvertretungen, insbesondere natürlich für die Bezirksvorsteher und die Mitarbeiter, und zwar auf Grund der verlängerten Einreichfrist, weil sie länger Zeit haben, um zu recherchieren und zu beantworten. Und es gibt auch andere kleine Verbesserungen.

 

Ein Kritikpunkt ist, dass zum Beispiel zu spät oder später überreichte Anträge, die es auf Grund von Aktualitäten in den Bezirken immer wieder geben kann, erst in der übernächsten Sitzung behandelt werden sollen. Das sollte nicht so sein, das sollte man ändern. Die Behandlung eines Antrags sollte auch in der gleichen Sitzung möglich sein, auch wenn er zu spät eingebracht wurde.

 

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Debatte über schriftliche Anfragen. Die Antworten werden zugeschickt, bis jetzt ist keine Debatte möglich, diese Möglichkeit sollte man ebenfalls hier mit einbauen.

 

Meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist etwas, was die Leute wirklich aufregt, wenn sie es lesen! Ich glaube, Qualität und Identität unserer Muttersprache sind zu kostbar, als dass man sie derart peinlichen und schwachsinnigen Formulierungen opfern sollte. Ich werde Ihnen das vorlesen. Ich möchte nicht unsere Zeit vergeuden und werde Ihnen nur einen Teil daraus zitieren, denn das ist wirklich unglaublich. Dort steht zum Beispiel: „Die Bezirksvertretung wählt aus der Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen des oder der Vorsitzenden. Auch der Bezirksvorsteher oder die Bezirksvorsteherin, wenn er oder sie der Bezirksvertretung angehört, und die Bezirksvorsteher-Stellvertreter oder Bezirksvorsteher-Stellvertreterinnen oder Bezirksvorsteherin-Stellvertreter oder Bezirksvorsteherin-Stellvertreterinnen können zum oder zur Vorsitzenden beziehungsweise zu Stellvertretern oder Stellvertreterinnen des oder der Vorsitzenden gewählt werden.“

 

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