Landtag,
26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 61
Verfügung hätten, zur Schuldenrückzahlung zu
verwenden. Der einzige Vorteil der inneren Darlehen der Stadt Wien an die
Bezirke ist, dass diese nicht verzinst und daher bei den Vorgriffen nicht dabei
sind. Das ist der einzige Vorteil, denn für alle anderen Vorgriffe und Kredite
müssen die Bezirke sehr wohl Zinsen zahlen.
Meine
Damen und Herren! Wir glauben, dass gerade in Zeiten wie diesen die
Konjunkturbelebung, also mehr Geld für die Bezirke, zumindest ein kleiner
Schritt wäre. Die Bezirke geben das Geld ausgabenwirksam sehr schnell aus, etwa
für die bauliche Instandhaltung von Kindergärten und Schulen sowie die
Instandhaltung von Straßen, Kinderspielplätzen, Parkanlagen et cetera. Das ist
unmittelbar etwa für die Klein- und Mittelbetriebe wirksam und auch
arbeitsmarktwirksam. Wir glauben, dass man im Budget 2009 ein Minimum an
Mehrmitteln in Höhe von weiteren zirka 210 Millionen EUR ausgeben
sollte, um dann das neue Konjunkturpaket für Klein- und Mittelbetriebe in den
Bezirken zu fördern.
Meine Damen und Herren! Das war jetzt nur eine
Einleitung, um überhaupt darzustellen, wie die Bezirke nicht agieren können. Jetzt möchte ich
aber über die Stadtverfassung reden. Das hängt ja ursächlich auch mit den neuen
Geschäftsordnungen in den Bezirken zusammen, die jetzt teilweise in den
Bezirken schon abgestimmt werden. Wir werden diesem Geschäftsstück natürlich
zustimmen, denn es ist besser, man hat den kleinen Spatz in der Hand, als die
Taube auf dem Kopf, wie das so schön heißt. (Abg Inge Zankl: Auf dem
Dach!) Ich bin ja vornehm! Ich sag' nicht den richtigen Spruch! – Wir
werden natürlich zustimmen.
Hinsichtlich Stadtverfassung könnte man sich
vielleicht in den nächsten Wochen und Monaten überlegen, eine
Kompetenzausweitung des Kontrollamtes in Richtung ausgegliederter Bereiche
vorzunehmen. Das ist einer der vielen Punkte, der uns sehr wichtig wäre.
Außerdem sollte es eine schnellere Veröffentlichung dieser Berichte geben. Das
geht jetzt nur übers Internet. Trotzdem ist der Zeitabstand zwischen Prüfung
und Veröffentlichung sehr groß. Oft gibt es dann nämlich, wie wir unter anderem
zum Beispiel bei Wiener Wohnen gesehen haben, die Leute, die es betrifft und
die viel zu verantworten haben, gar nicht mehr in der Position, und man kann
daher mit ihnen eigentlich gar nicht mehr reden.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich betreffend
die Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen auch einige Punkte einfließen, die
jetzt nicht in dem Konzept stehen, die wir uns aber vorstellen könnten. Es sind
dies alte Forderungen wie zum Beispiel die Verbesserung der Protokollierung. In
den verschiedenen Bezirken wird diesbezüglich verschieden agiert. Das hängt
davon ab, inwieweit der Bezirksvorsteher oder die Mehrheit des Bezirkes gewillt
sind, dass überhaupt ein Protokoll geführt wird und in welcher Art und Weise es
geführt wird.
Das Minimum einer Protokollführung wäre, dass
zumindest die Wortmeldungen mit Namen und Fraktion angegeben sind, damit
Nachfolgende nach einiger Zeit zumindest wissen, was ein Vorgänger oder ein
Vertreter einer anderen Fraktion zu diesem oder jenem Thema gesagt hat. Ich war
sehr lange tätig, kenne viele Bezirke und meine, dass man das standardisieren
müsste. Das würde niemanden einen großen Betrag kosten und wäre auch kein
großer technischer Aufwand, weil es ohnedies nur vier oder fünf Sitzungen im
Jahr pro Bezirk gibt. Das ist sicherlich eine sinnvolle Forderung.
Der Vorsitzende der BV sollte unabhängig vom
Fraktionswahlrecht gewählt werden können. Die Erledigungsfristen in den
Bezirken sollten gekürzt werden. Auch die Auskunftspflicht von
Magistratsbeamten gegenüber den Bezirksräten wäre eine sehr sinnvolle Neuerung.
Die entsprechende Ausstattung mit Räumlichkeiten und Computern mit Zugang zum Internet
ist auch anzuführen. Derzeit hängt das vom Goodwill der jeweiligen Mehrheit und
der jeweiligen Bezirksvorsteher ab. Wichtig ist auch die Formulierung der
Rechte der Bezirksvorsteher-Stellvertreter und die Aufwertung der
Bezirksvorsteher-Stellvertreter mit eigenem Wirkungs- beziehungsweise
Kompetenzbereich. Diese hängen nämlich irgendwo in der Luft. Schließlich nenne
ich noch eine präzisierte Aufgabenstellung für die Präsidiale in den einzelnen
Bezirken, die es in Wirklichkeit auch nicht gibt.
Meine Damen und Herren! Es gibt administrative
Erleichterungen durch den neuen Geschäftsordnungsentwurf für die
Bezirksvertretungen, insbesondere natürlich für die Bezirksvorsteher und die
Mitarbeiter, und zwar auf Grund der verlängerten Einreichfrist, weil sie länger
Zeit haben, um zu recherchieren und zu beantworten. Und es gibt auch andere
kleine Verbesserungen.
Ein Kritikpunkt ist, dass zum Beispiel zu spät oder
später überreichte Anträge, die es auf Grund von Aktualitäten in den Bezirken
immer wieder geben kann, erst in der übernächsten Sitzung behandelt werden
sollen. Das sollte nicht so sein, das sollte man ändern. Die Behandlung eines
Antrags sollte auch in der gleichen Sitzung möglich sein, auch wenn er zu spät
eingebracht wurde.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Debatte über
schriftliche Anfragen. Die Antworten werden zugeschickt, bis jetzt ist keine
Debatte möglich, diese Möglichkeit sollte man ebenfalls hier mit einbauen.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist etwas,
was die Leute wirklich aufregt, wenn sie es lesen! Ich glaube, Qualität und
Identität unserer Muttersprache sind zu kostbar, als dass man sie derart
peinlichen und schwachsinnigen Formulierungen opfern sollte. Ich werde Ihnen
das vorlesen. Ich möchte nicht unsere Zeit vergeuden und werde Ihnen nur einen
Teil daraus zitieren, denn das ist wirklich unglaublich. Dort steht zum
Beispiel: „Die Bezirksvertretung wählt aus der Mitte einen Vorsitzenden oder
eine Vorsitzende und zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen des oder der
Vorsitzenden. Auch der Bezirksvorsteher oder die Bezirksvorsteherin, wenn er
oder sie der Bezirksvertretung angehört, und die
Bezirksvorsteher-Stellvertreter oder Bezirksvorsteher-Stellvertreterinnen oder
Bezirksvorsteherin-Stellvertreter oder Bezirksvorsteherin-Stellvertreterinnen
können zum oder zur Vorsitzenden beziehungsweise zu Stellvertretern oder
Stellvertreterinnen des oder der Vorsitzenden gewählt werden.“
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular