Landtag,
26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 61
erwähnt. Ich möchte speziell noch auf die Möglichkeit
der Akteneinsicht hinweisen. Und vor allem besteht auch die von den Bezirken im
Rahmen der Evaluierung vehement geforderte Möglichkeit von
Fraktionsvereinbarungen, die in schriftlicher Form rechtsverbindlich sind, bis
zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode Geltung haben und daher
Rechtssicherheit für alle bringen. – Ich glaube, dass das ein großes Paket
ist, das wir seit gestern in den nächsten Wochen beschließen werden.
Von Kollegen Tschirf wurde angesprochen, dass eine
Partei alle drei Ausschussvorsitzenden stellt. Das entspricht genau d’Hondt,
dessen System im Antrag der drei Oppositionsparteien gefordert wird. Das ist
rein rechnerisch logisch: Wenn es eine große Partei und drei in der Größe etwa
gleiche kleine Parteien gibt, dann ergibt sich nach d’Hondt, dass der
Ausschussvorsitzende und dessen beide Stellvertreter der SPÖ angehören. Das ist
eine rein rechnerische Frage, daran kann man nichts ändern, das ist d’Hondt.
Das ist ein einfaches mathematisches Ergebnis!
Zum Wahlrecht selbst wird Kollege Stürzenbecher noch
ausführlich Stellung nehmen. Ich möchte sagen: Selbstverständlich werde ich im
zweiten Halbjahr einmal Gespräche auf Klubvorsitzendenebene führen. Wir werden
alle Wünsche auflisten, und wir werden uns ansehen, was gut ist, was man
eventuell aufnehmen könnte und was nicht. Man muss ja alles beachten.
Ich erinnere mich zum Beispiel an eine Diskussion in
Österreich im vorigen Jahr. Damals hat sich auch der jetzige Parteivorsitzende
der ÖVP zu Wort gemeldet. Die „Presse“ vom 14. Februar titelte damals:
„Mehrheitswahlrecht. Steht Österreich bald Kopf?“ Damals forderte der damalige
Umweltminister Josef Pröll ein echtes Mehrheitswahlrecht. Ich meine: Wenn man
über das Wahlrecht spricht, dann muss man natürlich auch darüber ernsthaft
nachdenken und das in die Diskussion einbringen. Josef Pröll ist in der
Zwischenzeit Vizekanzler und Ihr Parteivorsitzender, und wenn er vehement
fordert, dass ein Mehrheitswahlrecht zumindest diskutiert werden sollte, dann
werden wir es auch einmal diskutieren!
Pröll sprach in diesem Interview von direkten
Entscheidungen in den Wahlkreisen. – Das haben wir jetzt eigentlich! Die
Grundmandate werden zuerst in den Wahlkreisen vergeben, und dann gibt es
Restmandate. Dazu wird Kollege Stürzenbecher noch ausführlich Stellung nehmen.
Es wurde auch behauptet, dass die SPÖ hier quasi als
Alleinherrscher agiert. Ich habe mir hier die Minderheits- und Kontrollrechte
in den Landtagen und Gemeinderäten der Landeshauptstädte aufgelistet und nütze
jetzt diese Gelegenheit, das alles vorzutragen, damit auch im Protokoll steht,
wie es in Wien aussieht, nämlich im Gegensatz zu vielen Landeshauptstädten in
vielen Bereichen sehr gut!
Zum Beispiel: Dass
3 Prozent der Landtags- und Gemeinderatsmitglieder einen Klub mit allen
Förderungsmöglichkeiten bilden können, das gibt es nur in Wien. Überall anders
ist ein relativ höheres Quorum erforderlich.
Eine Fragestunde ist in der Mehrzahl der Gemeinderäte
der Landeshauptstädte nicht vorgesehen. Wir haben im Gemeinderat eine
Fragestunde. Und auch im Landtag ist bei uns eine Fragestunde eine
Selbstverständlichkeit, was in den anderen Bundeshauptstädten nicht der Fall
ist.
Die Behandlung von aktuellen Themen in einer
Aktuellen Stunde des Gemeinderates ist in Wien und in Linz möglich, in den
anderen Landeshauptstädten nicht. In Wien ist die Aktuelle Stunde
ausschließlich ein Instrument der Abgeordneten und Gemeinderäte.
Mitteilungen von Regierungsmitgliedern sind nur in
ganz wenigen Landtagen beziehungsweise Gemeinderäten vorgesehen, zum Beispiel
auch in Wien. Eine Besprechung solcher Mitteilungen gibt es nur in Wien und in
Eisenstadt.
Es ist auch nicht in allen Landtagen und auch nicht
in allen Landesregierungen eine zeitgerechte Akteneinsicht der Abgeordneten in
Vorlagen für den Landtag und die Landesregierung geregelt.
All das, was es hier in Wien gibt, was es in den
anderen Hauptstädten nicht gibt, ist ja nicht nichts!
Es ist nicht in jedem Landtag in Österreich
selbstverständlich, dass einzelne Abgeordnete ein Antragsrecht haben. Auch das
haben wir gemäß § 35.
Das Rederecht der Abgeordneten unterliegt in mehreren
Landtagen Redezeitbegrenzungen, auch das ist in Wien nicht der Fall. Nicht in
allen Landeshauptstädten ist die Zahl von Gemeinderatssitzungen de facto
unbegrenzt, und es ist nicht in jedem Landtag vorgesehen, dass Mitglieder
wichtiger Kontrolleinrichtungen wie zum Beispiel der Präsident des
Rechnungshofes oder der öffentlichen Anwaltschaften des Landes – sowohl
Umwelt- als auch PatientInnenanwalt – an Sitzungen nicht nur teilnehmen,
sondern bei diesen auch reden können. Auch das gibt es nur in Wien.
Das Instrument der dringlichen Initiativen ist
bekanntlich in Wien sehr ausgeprägt. Auch das gibt es nicht überall. In anderen
Landtagen gibt es entweder gar keinen dringlichen Antrag oder es bedarf einer
Zweidrittelmehrheit für die Zuerkennung der Dringlichkeit eines Antrages.
Eine dringliche Anfrage gibt es nicht in allen
Landtagen in Österreich, in Wien gibt es das, und das Quorum für die
Einbringung einer dringlichen Anfrage ist in fast allen anderen Landtagen höher
als in Wien.
Ich sage das gern so ausführlich, damit das auch im
Protokoll steht und damit wir uns das richtig in Erinnerung rufen.
Bei der Reihenfolge der Behandlung
der Dringlichen wird in Wien darauf Rücksicht genommen, wer am längsten keine
Anfrage und keinen Antrag eingebracht hat. Auch das ist fair und gut so. Das
gibt es nur in Wien. Und dass dringliche Initiativen spätestens um 16 Uhr
behandelt werden, ist auch nicht selbstverständlich. In Wien wird das so
gehandhabt, aber in einigen Landtagen werden dringliche Initiativen einfach am
Ende der Tagesordnung, also oft spät in der Nacht, behandelt. Und auch
dringliche Initiativen sind nicht in allen
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