Landtag,
26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 61
Diese befinden sich nämlich mit dieser Förderung, die
zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht ist, weiterhin in der Krisensituation,
dass hohe beziehungsweise in vielen Fällen untragbar hohe Kosten auf sie
zukommen, dass sie es aber auch mit dieser Legalisierung der
24-Stunden-Betreuung nicht leichter haben werden, in Zukunft diese Leistung zu
erbringen.
Man muss nämlich wissen, dass nur 5 Prozent
aller pflegebedürftigen Menschen von dieser Lösung erreicht werden. Das ist
eine sehr kleine Gruppe. In den meisten anderen Fällen sind es nach wie vor die
Angehörigen, die pflegen. Immerhin hat die Diakonie errechnet, dass
55 Prozent, also rund 200 000 Pflegebedürftige in Österreich, von
ihren Angehörigen betreut werden. 25 Prozent, rund 90 000, werden von
mobilen Diensten versorgt. Diese mobilen Dienste leisten Wichtiges und
Unverzichtbares, aber in vielen Fällen in einem viel zu geringen Ausmaß. Zwei
bis drei Stunden Pflegeunterstützung bei Personen, die, weil sie beispielsweise
demenzkrank sind, eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen, sind in vielen
Fällen viel zu wenig, um die Angehörigen zu entlasten und eine würdige und
lebenswerte Situation herzustellen. Und allen Vermutungen zum Trotz sind nur
15 Prozent aller Pflegebedürftigen, rund 60 000, in Österreich in
Heimen.
Die Förderung der 24-Stunden-Pflege von
5 Prozent, also von rund 20 000 illegal Gepflegten durch
PflegehelferInnen meist aus dem Ausland, erbringt eine Zubuße, nichtsdestotrotz
müssen aber die Familien oder die Pflegebedürftigen selbst rund
2 200 EUR im Monat aus Pflegegeld, aus der Pension et cetera
aufbringen.
Bei unselbstständigen Pflegekräften, also der
Variante, die ohnehin sehr selten gewählt wird, wiewohl sie die einzige
wirklich arbeitsrechtlich untadelige Form ist, machen die Kosten 3 000 bis
4 000 EUR im Monat aus. Da kann man sich schon vorstellen, dass es
eine verschwindend kleine Zahl an Familien ist, die sich das leisten können.
Wir wissen, dass es in Österreich höchstens 1 000 sind.
Wir meinen, dass man die Pflegethematik in Österreich
grundsätzlich auf solide Beine stellen soll. Die grünen Vorschläge dazu sind
bekannt. Es bedarf einer sozialstaatlichen Absicherung der Pflege. Man sollte
mit den unterschiedlichen, uneinheitlichen und damit auch ungerechten Lösungen
in den einzelnen Bundesländern aufhören. Diese sozialstaatliche Absicherung
könnte unter anderem durch eine Vermögenssteuer finanziert werden, deren
Einführung die GRÜNEN zugunsten einer Pflegeversorgung dringend einfordern. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Wir meinen nämlich, dass es ein Grundrecht auf Pflege
geben muss, weil unseres Erachtens die Qualität der Pflege und die Frage der
Art der Betreuung bei Pflegebedarf nicht abhängig sein darf, in welchem
Bundesland man lebt, wie gut die Familie finanziell aufgestellt ist und ob die
nötigen Ressourcen und Infrastruktur vorhanden sind. In diesem Zusammenhang
plädieren wir wiederum und neuerlich für den Ausbau der mobilen Dienst auch in
Wien. Mir erzählen Angehörige und Betroffene, dass es oft zu wenig ist, wenn
jemand in der Früh, mittags und abends kommt, unter großer Arbeitsbelastung
alle nötigen Aufgaben erfüllen muss und den Rest des Tages und in der Nacht die
Familien oder die Pflegebedürftigen selbst zurechtkommen müssen.
Wir können diesem Entwurf daher nicht unsere
Zustimmung geben.
Lassen Sie mich bei diesem Tagesordnungspunkt auch
noch kurz auf ein anderes Thema zu sprechen kommen, das uns in der letzten Zeit
in der Öffentlichkeit beschäftigt hat und das in die Kompetenz des Hauses und
der Frau Stadträtin gehört. Ich meine die Debatte, die jetzt rund um das
Allgemeine Krankenhaus und die Medizinische Universität ausgebrochen ist. Die
Rektoren haben sich wütend gegen eine Kritik des österreichischen Wissenschaftsrates
hinsichtlich der Versorgungs- und vor allem Forschungssituation in der
Onkologie an der Medizinischen Universität gewehrt. Das Wichtigste war, dass
man gleich gesagt hat, dass all das nur Anekdoten sind beziehungsweise dass das
Polemik und fachlich falsch sei und damit nur die Professoren diffamiert werden
sollen.
Ich habe diesen Bericht eingehend gelesen, und ich
sehe nichts von Anekdoten und von Diffamierung, sondern ich sehe wichtige
Kritikpunkte, die uns, die wir auch für den Krankenanstaltenverbund zuständig
sind, sehr beschäftigen müssen.
In diesem Bericht ist die Rede von zersplitterter
Zuständigkeit, von elf Kliniken und Zentren, die onkologisch versorgen, von
undefinierten Strukturen, von fehlenden übergeordneten Kontrollmechanismen, von
fehlender Koordinierung und dass – was Frauen wahrscheinlich ganz
besonders interessiert – die Brustkrebsbehandlung auf zwei Kliniken
verteilt ist. Im Hinblick darauf kommt der Wissenschaftsrat zu dem
besorgniserregenden Befund, dass man hier auch mit unterschiedlichen Standards
behandelt. Das sind also keine Anekdoten, sondern besorgniserregende Befunde.
Es gibt hier Parallelstrukturen, Mehrfachverwaltung, -technik und
-personaleinsatz und eine schlechte Koordination, sodass es nicht einmal eine übergeordnete
Dokumentation der Tumore gibt.
Ich meine, dass der Krankenanstaltenträger, nachdem
die Medizinische Universität unteilbar mit dem Allgemeinen Krankenhaus
verflochten ist, eine große Verantwortung in diesem Zusammenhang hat. Der
Wissenschaftsrat sagt ganz klar – ich zitiere: „Der Träger
Krankenanstaltenverbund sollte sicherstellen, dass alle erforderlichen
Strukturen für klinische Forschung eingerichtet werden, die die Messung der
Ergebnisqualität erlauben und die die Ergebnisqualität tatsächlich
steigern."
Ich zitiere das deshalb, weil ich
den Eindruck habe, dass man es sich ein weiteres Mal leicht macht, indem man so
tut, als ob das lediglich ein Problem zwischen Wissenschaftsminister und
Medizinischer Universität sei. Faktum ist, dass in der unklaren Aufgabenteilung
zwischen Versorgung und Forschung die Patienten und Patientinnen auf der
Strecke bleiben, dass sich einzelne Klinikvorstände ihre kleinen Kaiserreiche
nach dem
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