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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 83

 

in den städtischen Kindergärten auch Kinder erfasst, die noch jenseits einer ICD-10-Diagnostik liegen, gibt es für diesen Anspruch Wartezeiten. Zur Zeit warten 25 Kinder auf einen Platz in einer heilpädagogischen Kindergartengruppe und mit September 26 Kinder auf einen Kindergartenintegrationsplatz. Teilweise werden diese Kinder aber bereits jetzt auf einem regulären Kindergartenplatz gefördert. Mit dem Ausbauprogramm in den Wiener Kindergärten erfolgt laufend natürlich auch eine Ausweitung des Integrationsangebots.

 

Zu Frage 8: Einrichtungen, die Kindern und Jugendlichen mit Schulverweigerung Hilfe anbieten, gibt es sowohl im Bereich des Stadtschulrats für Wien, der Wiener Jugendwohlfahrt als auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens, primär sind jedoch die Schulen und die Einrichtungen des Stadtschulrats mit Schulverweigerung bedacht.

 

Im Bereich des Stadtschulrats für Wien bieten insbesondere die SchulpsychologInnen der Abteilung Schulpsychologie und Bildungsberatung eine Hilfestellung an. Für die Beratung muss derzeit mit einer Wartezeit von einigen Tagen bis maximal drei Wochen gerechnet werden. In Krisenfällen wird jedoch eine sofortige Beratung durchgeführt.

 

Daneben bieten die Sonderpädagogischen Zentren für integrative Betreuung auch Schulprojekte für schulverweigernde Minderjährige an. So werden zum Beispiel Klassen zur Förderung und zum Unterrichten von Kindern mit introvertiert-neurotischen Symptomen sowie ein erlebnispädagogisch orientiertes Unterrichtsprojekt mit niederschwelligem Unterricht von Schulphobikern und Schulphobikerinnen und Kindern mit Angststörungen angeboten.

 

Wenn dem Dezernat 2 - Soziale Arbeit mit Familien der MA 11 Fälle von Schulverweigerung gemeldet werden, so wird jedenfalls ein Gefährdungsabklärungsverfahren eingeleitet. Wenn eine Gefährdung der Minderjährigen festgestellt wird, so erfolgt die Entwicklung eines Hilfeplanes. Dies kann entweder die Gewährung von sozialen Diensten oder von Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung beziehungsweise auch der vollen Erziehung sein.

 

Bei Bedarf von therapeutischen Leistungen werden die betroffenen Minderjährigen und deren Familien primär an das Institut für Erziehungshilfe weitervermittelt. Zwischen der MA 11 und dem Institut für Erziehungshilfe besteht ein Übereinkommen, wonach auch schulverweigernde Minderjährige und deren Familien dem Institut zugewiesen werden können. Das Angebot des Instituts umfasst diagnostische Untersuchungen, Kurzinterventionen, Beratungsleistungen und psychotherapeutische Behandlungen. Verhaltensschwierigkeiten in der Schule sind mit durchschnittlich rund 17 Prozent aller Fälle einer der häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme der Leistungen des Instituts. Die im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung von der MA 11 zugewiesenen KlientInnen werden gemäß dem Übereinkommen vorrangig vom Institut behandelt.

 

Zwischen der MA 11 und den Einrichtungen des Schulbereiches erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch. Weiters gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Regionalstellen Soziale Arbeit mit Familien, zum Beispiel regelmäßige Besprechungen der leitenden SozialarbeiterInnen mit den BezirksschulinspektorInnen, die Teilnahme der leitenden SozialarbeiterInnen an Schulkonferenzen sowie Vorträge der SozialarbeiterInnen im Rahmen der LehrerInnenfortbildung. Alle für die Schulen relevanten Informationen über die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendwohlfahrt wurden von der MA 11 in Form einer Schulmappe zusammengefasst.

 

Auch die Psychosoziale Kommission - das ist die ehemalige Schulverweigererkommission -, in welcher leitende MitarbeiterInnen aus dem Schul-, Sozial-, Jugend-, Justiz- und Gesundheitswesen vertreten sind, dient der institutionsübergreifenden Erörterung von fachlichen Fragen und der Entwicklung beziehungsweise Abstimmung von Strategien und Kooperationsprojekten.

 

Im Bereich der Schulverweigerung ist insbesondere auch das Schulheim Gaaden zu erwähnen. Vom Stadtschulrat für Wien werden gemeinsam mit der MA 11 Expositurklassen für Kinder mit längeren Schulversäumnissen als sozialpädagogisches Kooperationsprojekt geführt. In dem Schulheim sind bis zu 18 Minderjährige für jeweils drei Monate aufgenommen, um ihnen zum Beispiel einen Pflichtschulabschluss zu ermöglichen. Die Auslastung im Schulheim Gaaden im Jahr 2007 betrug 72,3 Prozent, wobei die Wartezeit auf einen Platz maximal die Dauer eines Turnusses, also drei Monate beträgt. Im Schulheim Gaaden werden hauptsächlich Minderjährige aufgenommen, bei denen eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt wurde.

 

Bemerkt wird, dass die MA 11 im Bedarfsfall schulverweigernde Minderjährige und deren Familien auch an Einrichtungen des Gesundheitswesens weiterverweist. Unter anderem erbringen die Ambulatorien des VKKJ auch diagnostische und therapeutische Leistungen für schulverweigernde Minderjährige. Darüber hinaus besteht im Psychosozialen Dienst ein überregionales kinder- und jugendpsychiatrisches Ambulatorium mit Tagesklinik, das auch für schulverweigernde Minderjährige Unterstützung gewährt.

 

Zu Frage 9: Aufsuchende Betreuung wird im Bereich der MA 11 durch die MitarbeiterInnen der Regionalstellen des Dezernates 2 - Soziale Arbeit mit Familien im Rahmen der Gefährdungsabklärungsverfahren durchgeführt. Darüber hinaus wird im Bedarfsfall in einem mobilen Team von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen eine intensive nachgehende Betreuung von Minderjährigen und deren Familien im Rahmen der Unterstützung der Erziehung erbracht. Von der aufsuchenden Betreuung sind stets Minderjährige betroffen, bei denen eine Gefährdung des Kindeswohls vermutet oder bereits festgestellt werden konnte.

 

Aufsuchende Betreuung wird weiters von den MitarbeiterInnen des Dezernates 3 - Eltern, Säuglinge, Kleinkinder im Rahmen des Klinikverbindungsdienstes angeboten. Dabei werden PatientInnen der Wiener

 

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