Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 83
in den städtischen Kindergärten auch Kinder erfasst,
die noch jenseits einer ICD-10-Diagnostik liegen, gibt es für diesen Anspruch
Wartezeiten. Zur Zeit warten 25 Kinder auf einen Platz in einer
heilpädagogischen Kindergartengruppe und mit September 26 Kinder auf einen
Kindergartenintegrationsplatz. Teilweise werden diese Kinder aber bereits jetzt
auf einem regulären Kindergartenplatz gefördert. Mit dem Ausbauprogramm in den
Wiener Kindergärten erfolgt laufend natürlich auch eine Ausweitung des
Integrationsangebots.
Zu Frage 8: Einrichtungen, die Kindern und
Jugendlichen mit Schulverweigerung Hilfe anbieten, gibt es sowohl im Bereich
des Stadtschulrats für Wien, der Wiener Jugendwohlfahrt als auch in
Einrichtungen des Gesundheitswesens, primär sind jedoch die Schulen und die
Einrichtungen des Stadtschulrats mit Schulverweigerung bedacht.
Im Bereich des Stadtschulrats für Wien bieten
insbesondere die SchulpsychologInnen der Abteilung Schulpsychologie und
Bildungsberatung eine Hilfestellung an. Für die Beratung muss derzeit mit einer
Wartezeit von einigen Tagen bis maximal drei Wochen gerechnet werden. In
Krisenfällen wird jedoch eine sofortige Beratung durchgeführt.
Daneben bieten die Sonderpädagogischen Zentren für
integrative Betreuung auch Schulprojekte für schulverweigernde Minderjährige
an. So werden zum Beispiel Klassen zur Förderung und zum Unterrichten von
Kindern mit introvertiert-neurotischen Symptomen sowie ein erlebnispädagogisch
orientiertes Unterrichtsprojekt mit niederschwelligem Unterricht von
Schulphobikern und Schulphobikerinnen und Kindern mit Angststörungen angeboten.
Wenn dem Dezernat 2 - Soziale Arbeit mit Familien der
MA 11 Fälle von Schulverweigerung gemeldet werden, so wird jedenfalls ein
Gefährdungsabklärungsverfahren eingeleitet. Wenn eine Gefährdung der
Minderjährigen festgestellt wird, so erfolgt die Entwicklung eines Hilfeplanes.
Dies kann entweder die Gewährung von sozialen Diensten oder von Maßnahmen zur
Unterstützung der Erziehung beziehungsweise auch der vollen Erziehung sein.
Bei Bedarf von therapeutischen Leistungen werden die
betroffenen Minderjährigen und deren Familien primär an das Institut für
Erziehungshilfe weitervermittelt. Zwischen der MA 11 und dem Institut für
Erziehungshilfe besteht ein Übereinkommen, wonach auch schulverweigernde
Minderjährige und deren Familien dem Institut zugewiesen werden können. Das
Angebot des Instituts umfasst diagnostische Untersuchungen, Kurzinterventionen,
Beratungsleistungen und psychotherapeutische Behandlungen.
Verhaltensschwierigkeiten in der Schule sind mit durchschnittlich rund
17 Prozent aller Fälle einer der häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme
der Leistungen des Instituts. Die im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung von der
MA 11 zugewiesenen KlientInnen werden gemäß dem Übereinkommen vorrangig
vom Institut behandelt.
Zwischen der MA 11 und den Einrichtungen des
Schulbereiches erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch. Weiters gibt es
eine enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Regionalstellen Soziale
Arbeit mit Familien, zum Beispiel regelmäßige Besprechungen der leitenden
SozialarbeiterInnen mit den BezirksschulinspektorInnen, die Teilnahme der
leitenden SozialarbeiterInnen an Schulkonferenzen sowie Vorträge der SozialarbeiterInnen
im Rahmen der LehrerInnenfortbildung. Alle für die Schulen relevanten
Informationen über die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendwohlfahrt
wurden von der MA 11 in Form einer Schulmappe zusammengefasst.
Auch die Psychosoziale Kommission - das ist die
ehemalige Schulverweigererkommission -, in welcher leitende MitarbeiterInnen
aus dem Schul-, Sozial-, Jugend-, Justiz- und Gesundheitswesen vertreten sind,
dient der institutionsübergreifenden Erörterung von fachlichen Fragen und der
Entwicklung beziehungsweise Abstimmung von Strategien und
Kooperationsprojekten.
Im Bereich der Schulverweigerung ist insbesondere
auch das Schulheim Gaaden zu erwähnen. Vom Stadtschulrat für Wien werden
gemeinsam mit der MA 11 Expositurklassen für Kinder mit längeren
Schulversäumnissen als sozialpädagogisches Kooperationsprojekt geführt. In dem
Schulheim sind bis zu 18 Minderjährige für jeweils drei Monate
aufgenommen, um ihnen zum Beispiel einen Pflichtschulabschluss zu ermöglichen.
Die Auslastung im Schulheim Gaaden im Jahr 2007 betrug 72,3 Prozent, wobei
die Wartezeit auf einen Platz maximal die Dauer eines Turnusses, also drei
Monate beträgt. Im Schulheim Gaaden werden hauptsächlich Minderjährige
aufgenommen, bei denen eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt wurde.
Bemerkt wird, dass die MA 11 im Bedarfsfall schulverweigernde Minderjährige und deren Familien auch an Einrichtungen des Gesundheitswesens weiterverweist. Unter anderem erbringen die Ambulatorien des VKKJ auch diagnostische und therapeutische Leistungen für schulverweigernde Minderjährige. Darüber hinaus besteht im Psychosozialen Dienst ein überregionales kinder- und jugendpsychiatrisches Ambulatorium mit Tagesklinik, das auch für schulverweigernde Minderjährige Unterstützung gewährt.
Zu Frage 9: Aufsuchende Betreuung wird im
Bereich der MA 11 durch die MitarbeiterInnen der
Regionalstellen des Dezernates 2 - Soziale Arbeit mit Familien im Rahmen
der Gefährdungsabklärungsverfahren durchgeführt. Darüber hinaus wird im
Bedarfsfall in einem mobilen Team von SozialarbeiterInnen und
SozialpädagogInnen eine intensive nachgehende Betreuung von Minderjährigen und
deren Familien im Rahmen der Unterstützung der Erziehung erbracht. Von der
aufsuchenden Betreuung sind stets Minderjährige betroffen, bei denen eine
Gefährdung des Kindeswohls vermutet oder bereits festgestellt werden konnte.
Aufsuchende Betreuung wird weiters
von den MitarbeiterInnen des Dezernates 3 - Eltern, Säuglinge, Kleinkinder
im Rahmen des Klinikverbindungsdienstes angeboten. Dabei werden PatientInnen
der Wiener
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